Concordia Krankenversicherung – Beitragserhöhung um 35,25%
Ich bin 71 Jahre alt, beihilfeberechtigt und habe zum 01.01.26 eine Beitragserhöhung um 35,25% erhalten. Frage: darf bei einer Rentnerin die Erhöhung so hoch ausfallen? Es hieße, dass bei Rentnern u.a. auf Grund von Altersrückstellungen die Beitragshöhe möglichst gleich hoch bleiben sollte




In der privaten Krankenversicherung können Beitragserhöhungen durchaus vorkommen, auch bei Rentnerinnen und Rentnern. Diese Erhöhungen beruhen auf verschiedenen Faktoren wie steigenden Gesundheitskosten, medizinischem Fortschritt oder einer veränderten Kostenverteilung innerhalb der Versichertengemeinschaft. Die Alterungsrückstellungen sollen grundsätzlich helfen, Beiträge im Alter stabil zu halten, können jedoch nicht jede Erhöhungsnotwendigkeit ausgleichen.
Ob eine Beitragserhöhung zulässig ist, hängt von mehreren rechtlichen und vertraglichen Faktoren ab. In der Regel müssen Versicherungsgesellschaften die Beitragsanpassungen sachlich und nachvollziehbar begründen. Zudem wird eine solche Erhöhung von einem unabhängigen Treuhänder geprüft.
Sollten Sie die Beitragserhöhung als ungerechtfertigt empfinden, können Sie sich zunächst an Ihre Versicherung zur Klärung wenden. Es besteht außerdem die Möglichkeit, den Tarif innerhalb der Versicherungsgesellschaft zu wechseln, um die Beiträge eventuell zu senken.
Es wäre ratsam, eine individuelle Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, um Ihre persönliche Situation und Ihre Möglichkeiten besser einschätzen zu können. Für generelle Fragen zu diesem Thema im Kontext von Gesellschafts- und Unternehmensrecht oder anderen rechtlichen Angelegenheiten bieten wir eine kostenfreie Erstberatung an: Kostenfreie Erstberatung online reservieren
Hinweis: Diese Antwort stellt keine juristische Beratung dar und wird mit Hilfe von KI generiert – Antworten können falsch sein.