Audi Finanzierung/My-Right Sammelklage

Ich habe meinen Audi Q3 Diesel durch die Audi Bank im September/Oktober 2014 finanzieren lassen. Diesen Vertrag würde ich gerne widerrufen. Allerdings habe ich mich bereits im Rahmen des Dieselskandals der Sammelklage von My-Right angeschlossen.
Meine Frage: Schließen sich diese Vorgehensweisen gegenseitig aus oder kann ich auf beiden Wegen versuchen zu meinem Recht zu kommen?

1 Antwort
  1. Ilja Ruvinskij
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für Ihre Anfrage.
    Sie können beide Verfahren parallel durchführen. My-Right macht Schadensersatzansprüche wegen Verletzung Ihres Vermögens geltend. Sie wurden von VW über bestimmte Eigenschaften des Fahrzeugs getäuscht und haben im Vertrauen darauf Vermögensdispositionen getroffen, die Sie ansonsten nicht getroffen hätten. Dafür können Sie einen finanziellen Ausgleich verlangen.
    Dahingegen richtet sich der Widerruf auf die Rückabwicklung des Darlehensvertrages und damit auch des Autokaufs. Nach der gesetzlichen Konzeption stehen Ansprüche auf Rückabwicklung und auf Schadensersatz zueinander in keiner Konkurrenz und können parallel geltend gemacht werden.
    Alles Weitere können wir gerne im Rahmen unserer kostenfreien telefonischen Erstberatung besprechen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ilja Ruvinskij
    Rechtsanwalt

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