Was hat es mit dem Widerruf des VW-Kredits auf sich?

Mit dem so genannten Widerrufsjoker haben sich in den vergangenen drei Jahren hunderttausende Verbraucher von ihren hochverzinsten Immobilienkrediten und unrentablen Lebensversicherungen gelöst. Grund dafür war eine unzureichende Gestaltung der Darlehensverträge durch die Banken.

Nun rückt der Widerruf von Autokrediten in den Fokus. Insbesondere betroffen ist dabei die VW-Bank. So zeigt ein brandaktuelles Urteil des Landgerichts Berlin: die Darlehensverträge der führenden europäischen Automobilbank genügen nicht den strengen Anforderungen des Verbraucherschutzes. Gepatzt hat die VW-Bank bei der Erteilung von zwingenden Verbraucherinformationen. Diese sind teilweise unvollständig, teilweise widersprüchlich, stellenweise auch verwirrend. In diesem Punkt ist das Gesetz eindeutig. Fehlt es an einer ordnungsgemäßen Information des Verbrauchers, ist der Darlehensvertrag noch Jahre nach seinem Abschluss widerrufbar.

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert