Wer trägt die Kosten eines Verfahrens?
Ganz einfach – Ihre Rechtsschutzversicherung. Selbst wenn Sie momentan noch keine Rechtsschutzversicherung haben, bietet der Widerrufsjoker aufgrund einer Besonderheit den Vorteil, dass Sie jetzt noch eine abschließen können, die dann das Prozesskostenrisiko übernimmt. Der Grund hierfür ist, dass beim Widerruf der Schadensfall erst in der Zukunft liegt. Und erst der Schadensfall ist das Ereignis, bei dem die Versicherung bereits bestehen muss. Ob Sie bei Abschluss des Vertrages versichert waren, spielt also gar keine Rolle. Die Einzelheiten hierzu können wir gerne bei einem gemeinsamen Telefonat mit Ihnen besprechen, dabei empfehlen wir Ihnen auch gleich die richtige Versicherung für Ihren Fall.
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