Seit April 2017 sind Vertragspsychotherapeuten verpflichtet, wöchentlich eine Sprechstunde anzubieten. Das Ziel der Reform sollte ein schneller, niedrigschwelliger Zugang zu psychotherapeutischen Dienstleistungen sein. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass das gewählte Mittel seinen Zweck verfehlt. Zwar erhalten Patienten einen Erstkontakt und eine diagnostische Einschätzung, jedoch können die Praxen meist keine Behandlungsplätze anbieten. Im Gegenzug führt die Mehrbelastung durch psychotherapeutischen Sprechstunden dazu, dass noch weniger reguläre Therapieplätze bereitgestellt werden können. Zudem ist die Vergütung der Sprechstunden wie auch der Akutbehandlungen geringer als die der Regelleistungen, sodass den Praxen Einnahmequellen fehlen. Nach erfolgter Beanstandung prüft das BMG momentan die Sätze für Sprechstunden und Akutbehandlungen.
Durch die neuen Leistungen wird die Versorgungskapazität weiter eingeschränkt, was die Unterversorgung mit psychotherapeutischen Dienstleistungen nur noch verstärkt. Die Kostenerstattung wird somit vermutlich nicht seltener, sondern eher noch häufiger zum Zuge kommen.