Durch eine Kooperation mit unserer Kanzlei können wir Sie und Ihre Patienten bei der Durchsetzung Ihres Rechtsanspruchs unterstützen. Während wir den Patienten die Voraussetzungen für eine notwendige therapeutische Behandlung schaffen, können wir für Sie den Anspruch auf eine Kostenübernahme in voller Höhe durchsetzen. Durch unsere Beauftragung schaffen Sie sich Freiräume, die Sie zur Behandlung Ihrer Patienten nutzen können. So wird eine bessere Arbeitsauslastung gefördert und der Umsatz der Praxis gesteigert.
Welche Vorteile ergeben sich durch eine Kooperation?
Schnellnavigation
Insolvenzrecht
Bankenrecht
Unternehmensrecht
Verkehrsrecht
Arbeitsrecht
Kontakt
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
Social Media
Hinweis
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).