Der Antrag muss immer von Ihnen gestellt werden, da nur der Patient selbst den Anspruch auf Kostenübernahme gegenüber seiner gesetzlichen Krankenkasse hat. Wir unterstützen Sie aber schon vor und während der Antragstellung, indem wir Ihnen Musterbriefe und geeignete Vordrucke zur Verfügung stellen.
Wer stellt den Antrag auf Kostenübernahme?
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KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).