Seit dem 01. August 2013 haben Kinder ab dem 1. Geburtstag einen gesetzlichen Betreuungsanspruch – den Anspruch auf einen Kitaplatz. Der nun seit knapp 3 Jahren bestehende Kita-Anspruch gilt für Kinder im Alter zwischen 1 bis 3 Jahren. Dennoch herrscht vielerorts in Deutschland ein erheblicher Mangel an Kita-Plätzen.
Erhielten Kinder keinen Kitaplatz, herrschte bis heute große Unsicherheit. Regelmäßig müssen Eltern auf allerschnellste Weise für eine alternative Betreuung sorgen. Hierdurch entstehen meistens erhebliche finanzielle Einbußen. Eltern müssen auf die schnelle für eine private Tagesmutter sorgen oder einen weit entfernten Kitaplatz anfahren, was jeden Tag für erheblich erhöhte Fahrtkosten sorgt.
Durch eine Grundsatzentscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am 20. 10.2016 jetzt entschieden, dass die Verletzung des Kita-Anspruchs zu einer finanziellen Entschädigung der Eltern führen kann (Urteile v. 20.10.2016, Az. III ZR 278/15, 302/15 und 303/15).
Erleiden Sie als Eltern finanzielle Einbußen, da Sie zum Wunschtermin keinen Betreuungsplatz für Ihr Kind bekommen haben und dadurch erst später arbeiten gehen können, steht Ihnen nun grundsätzlich ein Anspruch auf Schadensersatz zu.