Widerrufsjoker vor dem BGH – Verhandlung am 23.05.2016 erneut abgesagt

Es wirkt wie ein Déjà-vu. In den vergangenen Monaten haben wir mehrfach über anberaumte und wieder aufgehobene Verhandlungen zum Widerrufsjoker berichtet. Die letzte Terminsaufhebung ist noch nicht einmal zwei Monate alt. Am 05.04.2016 hatte die Baden-Württembergische Landesbank ihre Revision gegen ein verbraucherfreundliches Urteil des OLG Stuttgart zurückgenommen.

Am 23.05.2016 war es wieder soweit. Eine von Verbraucherschützern mit Spannung erwartete Entscheidung blieb erneut aus. Nichts fürchtet die Kreditbranche so sehr wie ein Grundsatzurteil des obersten Gerichts. Denn bislang entschied der für das Bankenrecht zuständige 11. Senat unter seinem neuen Vorsitzenden Dr. Ellenberger überwiegend im Sinne der Verbraucher. Besonders beachtenswert ist der Beschluss vom 12.01.2016 – ZR XI 366/15, mit dem der BGH ein für alle Mal den Kreditnehmern nach ihrem Widerruf eine Nutzungsentschädigung zusprach. Durch den Widerruf werde der Verbraucher, so der Senat: „jedenfalls in Teilen – so gestellt (…), als habe er eine verzinsliche Wertanlage getätigt.“

Sparda-Bank Baden-Württemberg knickt ein

Diesmal hatte die Sparda-Bank Baden-Württemberg im letzten Moment die Reißleine gezogen. In der Mitteilung auf der Webseite des BGH heißt es knapp

„Der Rechtsstreit ist in der Revisionsinstanz übereinstimmend für erledigt erklärt worden.“

Übersetzt bedeutet das – die Bank hat aufgegeben.

Genau so enden inzwischen tausende Verfahren, auch wenn natürlich die wenigsten den ganzen Weg zum BGH gehen. Der Widerruf der Verbraucher wird pauschal zurückgewiesen, nach Einschaltung eines spezialisierten Anwalts wird verhandelt, in vielen Fällen geht die Sache vors Gericht ggf. durch mehrere Instanzen. Da die Banken viel zu verlieren haben, ist der Widerrufsjoker hart umkämpft. Ein Verfahren kann teuer werden – wer keine Rechtsschutzversicherung hat, muss finanziell in Vorleistung treten. Da die Rechtslage komplex ist und weil zu zahlreichen Detailfragen noch keine einheitliche Rechtsprechung existiert, nutzen die Kreditinstitute die Unsicherheiten der Verbraucher. Häufig erhalten wir für unsere Mandanten außergerichtlich Vergleichsangebote, die zwar eine enorme Ersparnis mit sich bringen, in Anbetracht des rechtlich möglichen aber eigentlich nicht hinnehmbar sind. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, steht dann vor der Frage, soll ich aufs Ganze gehen oder doch lieber den Spatz in der Hand nehmen.

Durchhaltevermögen wird belohnt – “ZDF heute” berichtet

Wer durchhält und die gerichtliche Auseinandersetzung wagt, kann viel gewinnen. Mit der neuen BGH-Rechtsprechung im Rücken können Ersparnisse erzielt werden, die bei 20% der gesamten Kreditsumme liegen können. Voraussichtliche Zahlen können mit unserem von der Stiftung Warentest empfohlenen Ersparnisrechner ermittelt werden. Die Medien haben das Thema bereits seit Längerem beleuchtet. Einen sehr sehenswerten Beitrag zum aktuellen Geschehen sendete am 24.05.2016 das „ZDF heute Journal.“ Sehr anschaulich wird darin an einem Beispiel erläutert, welche Vorteile der Widerrufsjoker bringt und mit welcher Taktik die Kreditinstitute versuchen, die Verbraucher abzuwimmeln.

Widerruf für Altverträge nur bis zum 21. Juni 2016 möglich

Leider bleibt vielen Kreditnehmern nicht mehr viel Zeit, um ihre Rechte auszuüben. Offenbar auf Druck der Bankenlobby hat der Gesetzgeber den Widerruf von so genannten Altverträgen zeitlich eingeschränkt. Stichtag ist der 21.06.2016. Die Einschränkung gilt allerdings nur für Kredite aus der Zeit zwischen dem 1. September 2002 und dem 10. Juni 2010. Verträge, die nach diesem Zeitpunkt aufgenommen wurden, können weiterhin widerrufen werden. Erforderlich ist allein eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Und genau eine solche fehlerhafte Belehrung ist in zahlreichen Darlehensverträgen aus diesem Zeitraum zu finden. Auch der hier besprochene Widerrufsstreit mit der Sparda-Bank Baden Württemberg drehte sich um einen Kredit, der im Jahre 2011 aufgenommen wurde.

Was wir für Sie tun können

Seit nunmehr zwei Jahren vertreten wir Verbraucher gegen Banken bei der Durchsetzung von Darlehenswiderrufen. Nach mehreren Tausenden geprüften Widerrufsbelehrungen und Hunderten erfolgreich geführten Verfahren, wissen wir, worauf es ankommt.

Kostenfrei und unverbindlich prüfen wir die Chancen Ihres Widerrufs und beraten Sie umfassend zu den Chancen und Risiken eines Vorgehens. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.