Löschung Schufa-Eintrag nach erteilter Restschuldbefreiung
Sehr geehrter Herr Dr. Ghendler,
aufgrund Ihrer Informationen auf Ihrer Homepage habe ich vorhin bei Ihrer Hotline angerufen, um mich über die Möglichkeit der Löschung Schufa-Eintrag nach erteilter Restschuldbefreiung zu erkundigen. Leider teilte mir Ihre Mitarbeiterin mit, dass Sie nur für Mandanten tätig werden, die Sie von Anfang an vertreten haben.
Ich finde es sehr schade, dass Sie diese Information auf Ihrer Homepage nicht mitteilen und stattdessen groß Werbung machen, dass Sie in dieser Angelegenheit behilflich sein können.
Mit freundlichen Grüßen
H. Bulut



