Unterhaltspflicht

Guten Tag, ich befinde mich seit Mitte 2019 in der Privatinsolvenz. Ich bin verheiratet. Meine Ehefrau verdient ihr eigenes Einkommen. Mehr als ich. Die Kosten des Insolvenzverfahrens wurden mir gestundet. Begründung: Ich schulde meiner Ehefrau aufgrund einer Bürgschaft und abgetretenen Sicherheiten, die verwertet wurden, nachweislich ca. 40.000 Euro. Meine Unterhaltspflicht gegenüber meiner Ehefrau wurde offensichtlich nicht aberkannt. Weder wurde dies von Gläubigern beantragt, auch nicht vom Insolvenzverwalter oder Gericht, noch sonst wie. Daher habe ich ein entsprechend höheres Nettoeinkommen. Kann sich dies im Laufe des Verfahrens noch einmal ändern und wenn wie?

Abfindung Wohlverhaltensphase Nachtrag

Sehr geehrte Damen und Herren,

Vielen Dank für Ihre schnelle und sehr hilfreiche Antwort, auf meine Ursprüngliche Frage, die ich zur Einordnung nochmal unten bei geschrieben habe.

Ich habe noch eine Nachfrage dazu. Das Budget welches im Abfindungsprogramm vergeben wird ist begrenzt und dementsprechend könnte man wenn ich bis Mai warte, nur hoffen, das noch Budget verfügbar ist, natürlich wäre es aber auch mehr als ärgerlich wenn so kurz vor Ende noch die Abfindung gepfändet werden würde.

Daher nur 1 abschließende Frage, wenn ich mein Interesse jetzt bekunde an einer Abfindung verbunden mit einem Verlassen der Firma im Juli oder August und ich den Aufhebungsvertrag dann im Februar vorgelegt bekomme zur Unterschrift, die Unterschrift aber erst nach Ende der Wohlverhaltensphase leiste, wäre das dann rechtlich in Ordnung, weil der Auftrag zwar noch in der Wohlverhaltensphase gestartet wurde um sich die Abfindung zu sichern, aber meine Unterschrift erst nach der Wohlverhaltensphase geleistet wurde und ich den Vertrag auch erst dann abschicken würde zur Personalabteilung. Wäre das in Ordnung rein rechtlich gesehen, wenn der Arbeitgeber sich darauf einlässt ?

Viele Grüße und ich hoffe wirklich das Sie mir das noch beantworten können

Loui

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine kurze Frage und hoffe, das Sie mir weiterhelfen können.

Und zwar ist meine Restschuldbefreiung im Mai diesen Jahres abgeschlossen.
Mein Arbeitgeber bietet derzeit für Mitarbeiter ein Abfindungsprogramm an. Es besteht die Möglichkeit jetzt einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen und das Unternehmen im Juli bzw… August also nach der Restschuldbefreiung zu verlassen. Steht mir die Abfindung komplett zu, wenn ich den Aufhebungsvertrag jetzt unterzeichne, aber erst im Juli oder August das Unternehmen verlasse ? Die Abfindung würde natürlich auch dann erst gezahlt werden. Nachdem was ich hier zu dem Thema gelesen habe, müsste das doch so ein oder ? Weil ich das Unternehmen erst gute 2-3 Monate nach der Restschuldbefreiung verlassen würde und dann auch die Abfindung erst gezahlt wird. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir diese Frage beantworten könnten. Beste Grüße Loui

Privatinsolvenz

Bin gerade in Insolvenz gegangen.
Bin seit knapp 12 Jahren in Erwerbsminderungsrente wurde immer wieder verlängert läuft jetzt noch knapp 2 Jahre dann entweder wieder 3 Jahre verlängert oder unbefristet.Bin 54 Jahre alt.
Meine Frage lautet.Bekommt der Insolvenzverwalter von Ärzten oder Kliniken -Rentenanstalt auskunft über meinen Gesundheitszustand?

Privatinsolvenz

Hallo ich bin mitten im Privatinsolvenzverfahren und habe einen Sohn, der vor hat arbeiten zu gehen und noch bei mir lebt. Wird sein Lohn dann bei mir angerechnet?
Danke

Abfindung Wohlverhaltensphase

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine kurze Frage und hoffe, das Sie mir weiterhelfen können.

Und zwar ist meine Restschuldbefreiung im Mai diesen Jahres abgeschlossen.
Mein Arbeitgeber bietet derzeit für Mitarbeiter ein Abfindungsprogramm an. Es besteht die Möglichkeit jetzt einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen und das Unternehmen im Juli bzw… August also nach der Restschuldbefreiung zu verlassen. Steht mir die Abfindung komplett zu, wenn ich den Aufhebungsvertrag jetzt unterzeichne, aber erst im Juli oder August das Unternehmen verlasse ? Die Abfindung würde natürlich auch dann erst gezahlt werden. Nachdem was ich hier zu dem Thema gelesen habe, müsste das doch so ein oder ? Weil ich das Unternehmen erst gute 2-3 Monate nach der Restschuldbefreiung verlassen würde und dann auch die Abfindung erst gezahlt wird. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir diese Frage beantworten könnten. Beste Grüße Loui

Wohlverhaltensperiode

Schönen guten Tag!
Aktuell befinde ich mich in der Wohlverhaltensperiode (InSo Verfahren wurde 12/2016 eröffnet) , aufgrund einer absolvierten Umschulung erhalte ich eine Weiterbildungsprämie von der Agentur für Arbeit in Höhe von 1500€. Ist diese Prämie an den Insolvenzverwalter abzuführen und wenn ja, in welcher Höhe?

Zudem würde mich interessieren, ob der Insolvenzverwalter wirklich dazu verpflichtet ist meinen zukünftigen Arbeitgeber anzuschreiben und von ihm das pfändbare Einkommen einzufordern? Der Bitte darauf zu verzichten und mich das pfändbare Einkommen abzuführen zu lassen wurde mir abgeschlagen, mit der Begründung ” er wäre sonst Schadensersatzpflichtig wenn er den AG nicht informiere”. Befürchte mein neuer AG könnte mich aufgrunddessen kündigen, da Geldflusszugriff Bestandteil der Tätigkeit ist.

Vielen Dank und herzliche Grüße !

Abgabe der Vermögensauskunft im noch nicht geschlossenen Insolvenzverfahren nach Versagung der Restschuldbefreiung

Hallo,

mein Regel-Insolvenzverfahren ist im Dezember 2011 eröffnet worden.
Im September 2018 wurde mir auf Antrag die Restschuldbefreiung versagt, das Insolvenzverfahren bisher aber nicht geschlossen.
Einen Schlusstermin gibt es bis heute auch nicht.

Muss ich nunmehr auf Verlangen einiger Gläubiger über den Gerichtsvollzieher die Vermögensauskunft abgeben ?

Vielen Dank für Ihre kurzfristige Antwort,
viele Grüße
Viktoria Bluhm

Geschäftsführer Gehalt

Guten Tag, wir überlegen gerade ob wir eine GbR oder GmbH gründen. GmbH hat viele Vorteile, allerdings ist uns nicht klar ob wir unsere Gehälter immer unkompliziert anpassen können. Mehr Gewinn=mehr Gehalt? Müssen wir uns als Geschäftsführer einstellen? Wir sind 2 Gründer.

Unzulässige krankheitsbedingte Kürzung 13. Monatseinkommen / Weihnachtsgeld

Guten Abend,

ich eröffne anhand folgender Beschreibung eine Diskussionsrunde:

Branche: Bauhauptgewerbe

Tarifvertrag: IG BAU

Tarifliche Regelung zum 13. Monatseinkommen:

Im Bauhauptgewerbe regelt der Tarifvertrag einen Anspruch auf das 13. Monatseinkommen. Darüberhinaus besteht durch eine Öffnungsklausel im Tarifvertrag die Möglichkeit durch freiwillige betriebliche Vereinbarung oder durch einzelvertragliche Vereinbarung (wenn kein Betriebsrat besteht) von der tariflichen Regelung abzuweichen, wenn jedoch der Betrag von 780,00 EUR nicht unterschritten wird. Aufgrund der Ergebnisse der Tarifrunde aus dem Jahr 2018 entfallen krankheitsbedingte Kürzungsmöglichkeiten für gewerbliche Arbeitnehmer.

Sachverhalt:

Der Arbeitgeber wendet durch die Öffnungsklausel in einer Betriebsvereinbarung eine abweichende Regelung zum 13.Monatseinkommen an. Bei der letzten Auszahlung des 13. Monatseinkommen wurden krankheitsbedingte Kürzungen vorgenommen die ebenfalls in der Betriebsvereinbarung geregelt sind. Nach Beanstandung verweist man den Mitarbeiter auf die Öffnungsklausel und die Regelung in der Betriebsvereinbarung sowie das der Betrag in Höhe von 780,00 EUR nicht unterschritten wurde.

Fragestellung:

Ist die krankheitsbedingte Kürzung nicht trotzdem unzulässig auch wenn der Mindestbetrag in Höhe von 780,00 EUR nicht unterschritten wird? Eine zulässige abweichende Regelung in der Betriebsvereinbarung wäre doch nach meinem Verständnis beispielsweise solche, die besagt, dass einem gewerblichen Arbeitnehmer ein Fixbetrag in Höhe von beispielsweise 1.000,00 EUR als 13. Monatseinkommens gezahlt wird. Damit nutzt man die Öffnungsklausel, sprich eine abweichende Regelung und unterschreitet den Mindestbetrag nicht.

Fakt ist doch, dass krankheitsbedingte Kürzungen nicht mehr angewendet werden dürfen ganz gleich ob der Mindestbetrag eingehalten wird oder nicht.

Wie sehen Sie das?

Privatinsolvenz

Ich bin gerade in Privatinsolvenz gegangen.
Auf mich ist ein Auto zugelassen,also ich stehe als Halter auch im Brief.
Gekauft hat es aber die Schwiegermutter.
Kaufvertrag lautet auch auf sie.
Sie hat sich ein Kredit bei einer Bank geholt,das Auto in Bar bezahlt und den Brief als Sicherheit der Bank gegeben.Ich durfte als Halter eingetragen werden weil ich durch meine Behinderung Steuern spare.Kann der Insolvenzverhalter das Auto zur Insolvenzmasse zählen?
Rein Rechtlich gehört es mir ja nicht.