Finanzierung Hauskauf

Ich habe ein Haus für 63000 € erworben. Die mündliche Zusage des Objektes für die notwendige Finanzierung des Kreditinstitutes hatte ich mir eingeholt, leider nicht schriftlich. Jetzt bin ich im Zahlungsverzug und der Verkäufer hat bereits seinen Rechtsanwalt zur Einleitung von weiteren Schritten gegen mich eingeschaltet. Wie soll ich mich jetzt verhalten? Einen neuen Geldgeber habe ich bisher nicht gefunden. Die monatlich Belastung wäre für mich tragbar gewesen, allein schon durch die Mieteinnahmen.

Privatinsolvenz anmelden

Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte gerne eine Privatinsolvenz anmelden. Wie lange dauert die Beantragung der Insolvenz?

Vielen Dank

Immobilienfinanzierung

Ich habe einen Immobilienfinanzierung von der BW Bank (Laufzeit 2007 bis 2013) 2013 in eine Immobilienfinanzierung der Badischen Beamtenbank umgeschuldet. Kann ich die Vorfälligkeitsentschädigung (13000€) zurückerhalten? Und kann ich den Vertrag bei der Badischen Beamtenbank kündigen?

Mit freundlichen Grüßen

Thure Resch

Kosten Privatinsolvenz

Wieviel kostet Privatinsolvenz Antrag bei ihnen? Können wir raten machen?

Dankeschön

Werbung auf Fahrzeugen und Werbeschilder der UG

Meine Frage, muss ich das “haftungsbeschränkt bzw mit eingeschränkter Haftung ” auf die Fahrzeuge und Werbeschilder schreiben bzw. dort aufgeführt sein? Es geht jetzt rein weg um die Fahrzeug Reklame und firmenreklame.

Risiko (Einzelunternehmung) staatliche Förderung und rechtliche Standards (AGB/Impressum)

Sehr geehrte Damen und Herren,

wenn ich mehr oder weniger ein Hobby betreiben werde (Verkauf verschiedenster Artikel über Auktionsplattformen) und als Verheirateter konsequent unter 16.900 EUR Gewinn/Jahr bleibe, dann wird KEINE Steuerbelastung für mich / meine Einzelunternehmung anfallen, ist das korrekt?

Welche rechtlich vorgeschriebenen Daten muss ich im Impressum nennen und was gilt dbzgl. als Empfehlung für meine AGB?
Muss ich bsp.weise mangelfreie Artikel zurücknehmen?
Kann ich als Einzelunternehmer ebenso wie ein Privatverkäufer die Rücknahme verkaufter Artikel komplett ausschliessen?
Bin ich an Gewährleistungsfristen gebunden?
Gelte ich ohne Unterschied als gewerblicher Verkäufer, wenn ich eine kleine Einzelunternehmung unter 16.944 EUR Gewinn/Jahr betreibe/erwirtschafte?

Kann ich Verluste steuerlich geltend machen im Folgejahr? Ach so…ich bleibe ja sowieso unter 16.944 EUR…

Danke, mfG Sven Boldt

Geschäftsführer

Kann eine Person die in einer Privatinsolvenz ist GF werden?
Gibt es eine Mindestlohnpauschale für den GF?

Darlehensvertrag bei der Westimmobilienbank

Grüß Gott!
Wir haben 2008 eine Finanzierung über 280000,- Euro bei der WestImmo – Bank abgeschlossen. Seltsamer Weise wurden über diese Summe mehrere Verträge angefertigt. Wir würden ganz gern diese Verträge überprüfen lassen. Die Finanzierungen enden im Januar und Februar 2018.

Weitere Frage!
Wir hatten eine weitere Finanzierung über eine Wohnung bei der DKB. Da wir aus privaten Gründen die Wohnung vorzeitig verkaufen mussten, wurde uns eine Vorfälligkeitsentschädigung von 25000,- Euro und die Restsumme vom Finanzierungskredit nochmals von weiteren 25000,- Euro auferlegt. So das wir seit 2012 einen Gesamtkredit mit allen dazugehörigen Kosten von insgesamt 60000,- Euro abzählen. Von diesem haben wir jetzt über die Hälfte abgezählt.
Kann man auch dagegen etwas machen.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Kielblock

Welche Fristen gibt es zu beachten?

Ansprüche der geschädigten Anleger können verjähren. Besonders im Bereich der Haftung für fehlerhafte Anlageberatung spielt die Frage der Verjährung oft eine zentrale Rolle.

Regelmäßige Verjährungsfrist – drei Jahre

Schadensersatzansprüche verjähren in der Regel drei Jahre nach Ende des Jahres, in dem der Anleger Kenntnis von der Falschberatung und den einzelnen Beratungsfehlern erlangt hat oder hätte erlangen müssen (§ 199 Abs. 1 BGB).

Für jeden konkreten Beratungsfehler muss die Verjährungsfrist gesondert bestimmt werden. Häufig passiert es, dass, obwohl nur eine Beratung stattgefunden hatte, unterschiedliche Verjährungszeitpunkte gelten.

Hat der Anleger etwa am 01.12.2009 von dem Währungsrisiko erfahren, könnte er seinen darauf basierenden Schadensersatzanspruch nur bis zum Ablauf des 31.12.2013 geltend machen. Sollte aber der Anleger erst im Laufe des Jahres 2014 zum ersten Mal mit der Rückforderung der Ausschüttungen konfrontiert werden, so würden Schadensersatzansprüche aufgrund dieses Beratungsfehlers erst zum 31.12.2017 verjährt.

Großer Streit herrscht regelmäßig über die Frage, wann der Anleger von diesem oder jenen Beratungsfehler erfahren hatte. An diesem Punkt entscheiden sich häufig die Prozesse. Die Frage der Verjährung sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden – nur wer rechtzeitig handelt, kann das Recht was er hat auch bekommen.

Endgültige Verjährung – 10 Jahre

Unabhängig von der Kenntnis verjähren alle Schadensersatzansprüche nach taggenau 10 Jahren nach Durchführung der Beratung. Auf die Kenntnis des Anlegers von dem Beratungsfehler kommt es dabei nicht an.

Hemmung der Verjährung

Es ist möglich, die Verjährung zu hemmen. Das funktioniert entweder durch Einreichung der Klage bei dem zuständigen Gericht oder durch die Stellung eines so genannten Güteantrags bei einer staatlich anerkannten Gütestelle. Solche Anträge müssen sorgfältig formuliert sein. Erst kürzlich hatte der BGH zahlreichen Anlegern die Geltendmachung ihrer Rechte abgeschnitten, weil einige Anlegeranwälte massenweise Musteranträge gestellt hatten, die zu unbestimmt gewesen sind.

Über welche weiteren Risiken muss bei einem geschlossenen Fonds aufgeklärt werden?

Neben den bereits benannten speziellen Risiken eines geschlossenen Immobilienfonds, muss ein Berater den Anleger auch über die folgenden allgemeinen Risiken eines geschlossenen Fonds aufklären.

a) Verlustrisiko aus Unternehmensbeteiligung

Da es sich bei einem geschlossenen Fondskonstrukt immer auch um eine Unternehmensbeteiligung handelt, trägt der Anleger (Gesellschafter) nicht nur das Verlustrisiko, sondern je nach Ausgestaltung der Gesellschaft auch das Risiko der persönlichen Haftung. Letzteres stellt bei Beteiligung an deutschen Fondsgesellschaften zwar inzwischen die absolute Ausnahme dar, handelt es sich allerdings um ausländische Gesellschaften, z.B. die französische „Sociéte Civile Immobilière“ (SCI), können bei Insolvenz des Fonds die Anleger für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft in Anspruch genommen werden.

b) Zinsrisiko aus Darlehensverbindlichkeiten

Darüber hinaus trägt der Anleger auch das Zinsrisiko aus dem Bankdarlehen, die geschlossene Fonds in der Regel zusätzlich aufnehmen und die nicht selten 60 % des Gesellschaftskapitals ausmachen.

c) Währungsrisiko aus Auslandsinvestitionen

Investiert der geschlossene Immobilienfonds in ein Objekt außerhalb des Euro-Raumes, kommt ein Währungsrisiko hinzu. Dabei ist zu beachten, dass nicht nur die Gesellschaftsmittel aus Anlagergeldern und Bankdarlehen zur Anschaffung des Objekts in die jeweilige Währung getauscht, bzw. in Euro zurückgetauscht werden müssen, sondern alle Zahlungsströme aus Mietzahlungen, Instandhaltungskosten, Verwaltungskosten etc.

d) Unbekannte Rechtsordnung bei Auslandsinvestitionen

 Ausländische Rechtsordnungen können Regelungen enthalten, die dem Finanzierungskonzept des Fonds einen Strich durch die Rechnung machen und darüber hinaus zu hohen Haftungsrisiken für die Anleger führen können.

Das aktuellste Beispiel dafür ist die spektakuläre Pleite des Wölbern Fonds Frankreich 04. Das Gesamtvolumen der Investition in ein Pariser Bürogebäude betrug 176 Millionen Euro, beteiligt waren knapp 3500 Anleger mit Eigenkapital von 88 Millionen Euro.

Eines der Gründe für die Insolvenz des Fonds war eine spezielle Regelung des französischen Handelsgesetzbuchs. Danach steht den Parteien des Mietverhältnisses hinsichtlich der Miete in regelmäßigen Abständen ein sog. Revisionsrecht (Mietanpassungsklausel) zu. In diesem Fall konnte der Mieter des Objekts, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young, unter Berufung auf dieses Gesetz von der Fondsgesellschaft erhebliche Mietreduzierung verlangen. Da der Fonds dieser Forderung nicht entsprochen hatte, stellte Ernst & Young die Mietzahlungen ein und forderte darüber hinaus Rückzahlung bereits überzahlter Miete.

Es bestand sogar die Gefahr, dass die Mietrückzahlungsrückstände in Millionenhöhe von den Fondsanlegern persönlich gezahlt werden müssten. Denn diese beteiligten sich an einer ihnen unbekannten französichen „Sociéte Civile Immobilière“ (SCI). Diese ist vergleichbar mit der deutschen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GBR). In beiden Gesellschaftsformen haften die Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft mit eigenem Vermögen. In Deutschland werden geschlossene Immobilienfonds in Form einer GbR schon seit über 15 Jahren nicht mehr aufgesetzt. Auch im Fall Frankreich 04 sollte das Risiko der persönlichen Inanspruchnahme der Anleger durch so genannte „Non-Recourse“-Klauseln ausgeschlossen werden. Demnach sollten alle Vertragspartner des Fonds mit dieser Klausel beschränkt werden, ihre Ansprüche nur gegenüber der Gesellschaft und nicht auch gegenüber den einzelnen Gesellschaftern geltend zu machen. Tatsächlich wurde diese Klausel in keinen der Verträge aufgenommen.

Über all diese Risiken waren die Anleger nicht hinreichend aufgeklärt. An dieser Stelle wird deutlich, dass die Beteiligung an Anlageobjekten, die dem ausländischen Recht unterliegen, nicht nur mit dem Risiko des Totalverlustes der Einlage behaftet sein, sondern darüber hinaus existenzbedrohende Züge annehmen kann.

e) Unwägbarkeiten aus politischen Verwerfungen, Naturkatastrophen und Terrorismus

Hinzu müssen sich Anleger in geschlossenen Immobilienfonds auch über Risiken aus politischen Verwerfungen (insbesondere bei Objekten im Ausland), Naturkatastrophen und zunehmend aus Terrorismus bewusst sein.

Grundsätzlich gilt, dass der Berater dem Kunden bestimmte Tatsachen auch ungefragt offenlegen muss. So muss der Kunde z.B. über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Anlagegesellschaft aufgeklärt werden. Existieren zwischen den Projektbeteiligten kapitalmäßige und personelle Verflechtungen, so muss der Kunde auch dies erfahren. Gleiches gilt für bestehende oder potentielle Interessenkollisionen.