Nachtragsverteilung irritiert!

Hallo,

irgendwie werden wir aus dem folgendem absolut nicht schlau!

Mein Mann erhielt folgenden Beschluss vom Amtsgericht:

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn xyz,
geboren am…,
Straße, PLZ, Ort

Insolvenzverwalter:
Rechtsanwalt xyz
Straße, PLZ, Ort

wird nach Abhaltung des Schlusstermins aufgehoben (§200 Abs. 1 InsO).

Hinsichtlich erst nach dem Schlusstermin fällig werdender Anprüche:
– auf Auskehrung von Guthaben aus Betriebskostenabrechnungen (ggf. hälftig) für WOhnung Straße, PLZ in Ort, die bis zum Wirksamwerden der Enthaftungserklärung nach § 109 Abs. 1 S. 2 InsO entstanden sind,
– auf Rückzahulung der Mietkaution (häftliger Anspruch) für die o.g. Wohnung
– aus einer etwaigen Verwertung des Fahrzeuges Marke mit dem amtlichen Kennzeichen yxz 123, sofern dieses nicht mehr für die berufliche Tätigkeit des Schuldners benötigt wird sowie
– auf Erstattung von Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag,

die in Abrechnungszeitraum vor Verfahrensaufhebung begründet wurden, ggf. auch anteilig, ist im Schlusstermin am 10.2.2016 die Nachtragsverteilung vorbehalten worden.

Heißt das jetzt, das die Wohlverhaltensperiode anfängt?

Und wie ist das mit der Nachtragsverteilung zu verstehen?

Werden jetzt, wenn wir eine Steuerrückerstattung für 2015 haben, alles an den Treuhänder abgetreten oder wird dies anteilig berechnet? Haben Zusammenveranlagung wie immer gemacht!
Die Insolvenzeröffnung war am 30.04.2015!

Wie verhält es sich nächstes Jahr mit der Steuerrückerstattung? Dürfen wir diese dann behalten?

Auch die Betriebskosten der Wohnung?! Letzten Jahr durften wir kräftig nachzahlen, wenn wir Ende des Jahres ne Erstattung bekommen, dürfen wir diese dann behalten oder muss diese abgetreten werden?

Fragen über Fragen aber das Internet gibt so viele verschiedene Antworten

Gmbh Eintragung Handelsregister Dauer

Hallo,

können Sie mir sagen, wann die Mitteilung des Handelsregisters zur Eintragung unserer GmbH geschieht. Gibt es einen ungefähren Zeitraum bei GmbH Gründungen?

MfG
ABCHealth

Insolvenz / Jahresabschluss

Guten Tag ,
Ich bin seit 2014 in Privatinsolvenz.
Nun kam vom Finanzamt die Aufforderung einen Jahresabschluss zu erstellen, es lag ein Antwort Formular anbei und ich teilte denen Folgendes mit : Jahresabschluss über Steuerberater kann ich mir finanziell nicht leisten , ich selbst bin nicht in der Lage diesen zu erstellen.
Daraufhin wurde ich geschätzt und es lief gen Null. Soll aber trotzdem abgeben.
Ich wendete mich dann an meine Insolvenz Verwalterin, bzw die Sekretärin ( Verwalterin noch nie gehört oder gesehen ) und diese ließ mir ausrichten ….ich müsse den Jahresabschluss erstellen !

Meine Frage : was kann denn passieren wenn ich den Jahresabschluss nicht erbringen kann ?
Die können gern sämtliche Unterlagen haben , ich bin jedoch nicht in der Lage . Ist die Verwalterin in irgend einer Form verpflichtet mir zu helfen ?

Lieben Dank Lilly

Einzelveranlagung der Ehefrau noch möglich ? Thema Auffanggsellschaft

Hallo.
Aus nicht relevanten, privaten Gründen habe ich als Einzelunternehmer
versäumt, meine EkSt. 2012 bis einschl. 2014 einzureichen, oder den
Schätzungen fristgerecht zu wiedersprechen.
Beruhend auf diesen Schätzungen wurde seitens der Stadt ein Gewerbesteuerbescheid erhoben.
Durch die vom Finanzamt festgestellte Entgültigkeit der Bescheide
gilt dies auch für die Gewerbesteuer.
Ein Vergleichsgepräch wurde vom Finanzamt abgelehnt. Gewerbe zu wirtschaftlich.
In Zahlen: ca 34tsd. Euro Ekst und ca. 33tsd Euro Gewerbesteuer.
Realistisch erreichte ich 2012 bis 14 insgesamt ca 94 tsd. Euro
Betriebsergebnis nach EÜ. ( 17tsd/43 tsd./34tsd.)
94tsd – ca. 77tsd. Forderung = INSOLVENZ .
Ich strebe nun, nach dem Genuss Ihrer umfangreichen Info´s ,
eine Auffanggesellschaft an , bei der ich als AN tätig bleibe.
Inhaber der UG soll meine Frau werden.
Diese erfüllt so weit die Voraussetzungen.
Jetzt, endlich , komme ich zu meiner Frage:
In den EkSt Bescheiden sind wir zusammen veranlagt.
Dadurch bestehen die Forderungen auch gegen meine Frau.
Damit befasst, eine formlose , rückwirkende Einzelveranlagung zu formulieren,
stieß ich auf zwei kollidierende Gesetze:
(Unterschriften wurden nicht geleistet)

(§ 25 Abs. 3 Satz 5 EStG).
Die Entscheidung zur gewählten Veranlagungsart obliegt den Ehegatten gemeinsam. Sie erfolgt durch Abgabe der entsprechenden Erklärung oder durch Niederschrift (Protokoll) beim Finanzamt. Bei der gemeinsamen Veranlagung erfolgt dies durch Unterzeichnung der gemeinsamen Steuererklärung. Die gemeinsame Steuererklärung ist von beiden Ehegatten eigenhändig zu unterschreiben.
(§ 26 Abs. 2 Satz 4 EStG).
Ab dem 1. 1.2013 ist die Änderung der gewählten Veranlagungsart grundsätzlich nur noch bis zur formellen Bestandskraft des Steuerbescheides möglich .

Können Sie mir die Differenzierung erläutern ?
Vielen Dank.
Unbegabter Lebenskünstler

Entschädigungszahlung

Guten Tag
Ich bin in der Privat-Insolvenz und habe das 5. Jahr abgeschlossen. Nach einem Unfall 2005 im Ausland ( EG ) wurde mir durch ärztlichen Fehler das Genick gebrochen. Ich sitze seitdem im Rollstuhl. Nun hat das Gericht nach 11 Jahren mir den Betrag von 120.000,– Euro als Entschädigung zugesprochen. Kann ich diesen Betrag behalten oder nicht? Auf die Zeit gerechnet würde der Betrag bei monatlich 833,– Euro liegen. Als Kleinrentner bekomme ich monatlich 750,– Euro und bin meiner Frau gegenüber unterhaltsverpflichtet, die eine Rente von 275,– Euro monatlich erhält.
Für eine Auskunft bedanke ich mich.
Kleinrentner

Privatinsolvenz

Was kann noch hinzukommen zu ihrem Basispreis Privatinsolvenz ?

VR Bank Pinneberg

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe im Dez 2007 ein Darlehen bei der VR Bank Pinneberg abgeschlossen, dessen Widerrufserklärung
anscheinend anfechtbar ist. gibt es in Bezug auf die VR Bank Pinneberg entsprechende verbraucherfreundliche
Urteile?

viele Grüße und Danke für Ihre Antwort

Schließen der UG

Hallo,

ich möchte meine UG sofort nach Gründung wieder schließen.
Ich bin alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer.
Ich habe mich in der Rechtsform geirrt.

Ist das möglich? Habe ich Widerrufsrecht??

Gruß

Ingo

Finanziertes Kraftfahrzeug

Darf ich mein finanziertes Kraftfahrzeug trotz Privatinsolvenz behalten da ich das Fahrzeug benötige um täglich auf meine Arbeitsstelle zu kommen.

Privatinsolvenz\Ehe

Hallo, vor kurzem wurde bei mir die Privatinsolvenz eröffnet. Da ich verheiratet bin, mein Mann und ich allerdings getrennte Finanzen führen und auch nicht wirklich über das alles reden, weiß er bisher nichts darüber. Er möchte sich demnächst ein Zweitauto anschaffen über eine Finanzierung. Könnte dieses Auto im Anschluss evtl vom Insolvenzverwalter gepfändet werden, obwohl ich den Kreditvertrag nicht mit unterschreibe und das Auto ihm alleine gehört?? Vielen Dank im Voraus für die Antwort.