Privatinsolvenz

Sehr geehrter Herr RA Kraus,
nachdem bisherige Unwägbarkeiten steuerlicher Art jetzt geklärt sind beschäftige ich mich mit den Verfahren “Außergerichtlicher Vergleich” und wahrscheinlich anschließend Privatinsolvenz . Hierzu habe ich jetzt zunächst zwei Fragen:
1)
Im Eigenantrag Verbraucherinsolvenz, amtl. Fassung 3/2002 wird im Ergänzungsblatt 5K die Erklärung über Schenkungen und entgeltliche Veräußerungen verlangt für die zurückliegenden Zeiträume 4 Jahre und
2 Jahre.
Im Formular KV 14 – Auskunft in Insolvenzsachen – Privatpersonen, Einzelunternehmer – Vermögensverzeichnis gem. § 305 Abs. 1 Nr. 3 InsO – wird unter Pos. V – Sonstiges erstreckt sich die Erklärungsfrist für Schenkungen an nahestehende Personen auf 10 Jahre.
Welche Zeitspanne ist im Privatinsolvenzverfahren zu berücksichtigen? Ist evtl. dem Treuhänder gegenüber ein 10-Jahreszeitraum zu erklären – und wenn dort etwas nicht angegeben oder vergessen wurde stellt dies einen Grund zur Verweigerung der Restschuldbefreiung dar?
2.
Wenn ich die verschiedenen Meldungen zur Neufassung des Verbraucherinsolvenzverfahrens richtig interpretiere kann mit der Einführung der neuen Wohlverhaltensdauer von nur noch 3 Jahren (bei 25 % Zahlungsquote) noch vor der Bundestagswahl 2013 gerechnet werden.
Ist es deshalb sinnvoll oder geboten, generell die Einleitung / Beantragung eines Schuldenbereinigungsverfahrens bis zur Rechtsgültigkeit dieses neuen Insolvenzrechts noch auszusetzen?
Vielen Dank und
mit freundlichen Grüssen
Albert Flieger

schon bestehende Vereinbarunge

Sehr geehrter Herr Kraus,
was wird aus bereits bestehenden Vereinbarungen (wie z.B. eine mit Gläubiger vereinbarte Ratenzahlung), nach dem man die Privatinsolvenz beantragt hat?

Meine Eltern sind höchst überschuldet und haben vor Paar Tagen eine Forderung von einer Wohnungsgesellschaft bekommen, nach der sie entweder die geschuldete Summe zahlen müssen, oder die Wohnung innerhalb von 4 Wochen räumen müssen. Kann man dies mit einer Insolvenz verhindern, oder sollte man zuerst eine Vereinbahrung mit dem Gläubiger treffen und dann die Insolvenz beantragen? Beide sind arbeitstätig, bekommen aber dennoch eine Unterstützung vom Staat (Harz4), sodass sie aus den Schulden nicht mehr heraus können.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns helfen würden.
Mit freundlichen Grüßen
Tatjana I.

Privatinsolvenz meiner Frau

Sehr geehrter Herr Kraus,

ich hatte bereits vor ca. 20 Minuten einen Beitrag abgeschickt, aber dieser ist leider im Forum bisher nicht sichtbar, also versuche ich nochmals.

Meine Frau und ich haben uns in den letzten Tagen sehr mit dem Thema Privatinsolvenz auseinandergesetzt. Unsere Gesamtschulden (welche auf meine Frau laufen) belaufen sich auf ca 25.000 EUR mit einer Gesamtrate von ca. 780.- EUR im Monat (ca. 8-10 Gläubiger).
Mein Nettoeinkommen beträgt 2048.- EUR und meine Frau und ich haben derzeit ein gemeinsames Konto. Meine Frau möchte sich mit einem Kleingewerbe in den nächsten Tagen selbständig machen. Investitionen müssen nicht wirklich geleistet werden, da meiner Frau als gelernte Kosmetikerin und Visagistin noch die meißten Utensilien zur Verfügung stehen. Meine Frau wird mit dieser "Selbständigkeit" ca. 400.- EUR im Monat verdienen, zuzüglich 368.- EUR KIndergeld für unsere beiden Kinder ( 3 Jahre u. 8 Jahre ), außerdem 290.- EUR Unterhalt für das ältere Kind welches aus erster Ehe ist. Können wir im Rahmen einer Insolvenz trotzdem noch unser gemeinsames Konto behalten, oder würde mein Einkommen mit angerechnet werden? Wie verhält sich die Insolvenz wenn meine Frau ein Kleingewerbe mit oben erwähnte Angaben führt, z.B. Dokumentation der Einkünfte?

Wenn wir uns von Ihnen gerne diesbezüglich vertreten lassen wollten, wie verhält es sich mit den Zahlungsmodalitäten?

Für eine Antwort bedanken wir uns schon jetzt.

Privatinsolvenz

Sehr geehrter Herr Kraus,

meine Frau und ich sind am Überlegen ob meine Frau Privatinsolvenz anmelden soll. WIr zahlen z.Z. ca. 780.- EUR monatliche Raten an diverse Gläubiger ( ca. 10 Gläubiger). Bisher konnten wir die Raten immer pünktlich aufbringen. Leider sind wir dadurch auch immer tiefer in den Dispo gerutscht. Die Gläubiger sind alle Gläubiger meiner Frau. Nun haben wir natürlich vorab Fragen: Meine Frau und ich haben ein gemeinsames Konto. Mein Nettoeinkommen beträgt 2048.- EUR. Meine Frau bekommt für unsere beiden Kinder ( 3 Jahre und 8 Jahre ) 368,- EUR Kindergeld und 290.- EUR Unterhalt für das 8-jährige Kind aus erster Ehe. Meine Frau ist gelernte Kosmetikerin und Visagistin und versucht sich diesbezüglich durch ein Kleingewerbe selbstständig zu machen. Ihr "Einkommen" beläuft sich auf ca. 400 EUR. Unsere Frage ist, können wir auch weiterhin ein gemeinsames Konto führen? Wie ist es mit dem Einkommen aus der "Selbstständikeit" meiner Frau bzw wie wäre die Vorgehensweise im Falle einer Insolvenz hinsichtlich der Dokumentation des Einkommens? Die Gesamtschuld beläuft sich auf ca. 20.000 – 25.000 EUR. Im Onlinerechner wurde mir für ein Insolvenzverfahren mit Ihrer Unterstützung ein Betrag von ca. 640.- EUR genannt. Wie wären in diesem Falle die Zahlungsmodalitäten?

Über eine Antwort würden wir uns sehr freuen

Privatinsolvenz beantragen

Hallo Herr Kraus,

aus gesundheitlichen Gründen überlege ich die Privatinsolvenz zu beantragen…
Ich bin Angestellter und verdiene netto 1500 Euro. Zusätzlich arbeite ich freiberuflich als Webdesigner auf 400 Euro Basis. Meine Frau verdient monatlich 1200 Euro netto.
Wenn ich jetzt die Privatinsolvenz anmelde, wie viel würde mir übrig bleiben? Über Ihre Antwort würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank!

Roland K.

Gläubigerantrag

Hallo Herr Kraus,

Ich möchte in der nächsten Zukunft Privatinsolvenz beantragen. Allerdings möchte ich noche ein, zwei Monate abwarten und befürchte deshalb einen Gläubigerantrag .
Falls das geschieht, muss dann eigentlich der aussergerichtliche Einigungsversuch stattgfinden?

Besten Dank!
Harald Fischer

Kleinunternehmer Probleme

Als Kleinunternehmer steht man i.d.R. mit einem Bein im Aus.
Dafür reicht z.B. eine längere Krankheit, ein Unfall, Überlastung etc.

Schnell tritt eine Situation ein, da braucht man sofort kompetenten Rat, um dem evtl. finanziellen Aus rechtzeitig entgegen zu treten.

Ich hatte nur drei Fragen. Mit Ihren Antworten konnten sämtliche Hürden
aus dem Weg geräumt werden und ich kann mich wieder dem Tagesgeschäft zuwenden.

Vielen Dank Herr Kraus für Ihre wirklich informative Seite und Ihre schnelle
und hilfreiche telefonische Auskunft. Ich werde Sie weiter empfehlen.
Viele Grüße aus Berlin
Harald Münzhardt

Privatinsolvenz anmelden

Guten Tag Herr Kraus,
Ich habe eine Frage zur Privatinsolvenz: Ist es möglich für Selbständige, ich bin ein Textildisigner, eine Privatinsolvenz anzumelden und weiterhin selbständig bleiben? Ich bin sehr überschuldet (220.000 Euro Schulden) und denke darüber nach, die Privatinsolvenz zu beantragen. Für 2013 besteht jedoch die Möglichkeit, dass ich einen großen Auftrag in Höhe von 30.000 Euro bekomme. Darf ich, falls es zu einem Privatinsolvenzverfahren kommt, den neuen Auftrag annehmen?
Mit freundlichen Grüßen
Nico

Regelinsolvenz Ablauf

Guten Tag Anwalt-KG Team,
danke für das gut verständliche Video zum Ablauf der Regelinsolvenz!
Gruß
Michael K.

Firmeninsolvenz anmelden

Guten Abend Herr Kraus,
ich führe ein kleines Unternehmen, das auf die Herstellung von Kosmetika spezialisiert ist. In meinem Unternehmen arbeiten 5 Angestellte. Nach langen und mühseligen Diskussionen mit meinem Umfeld bin ich zum Entschluss gekommen, eine Firmeninsolvenz anzumelden. Es sind eine menge Sachen zu klären, kurzfristig interessiert mich allerdings: was muss ich bei den Arbeitsverträgen meiner Mitarbeiter beachten? Gibt es zum Antrag auf Firmeninsolvenz und den Mitarbeitern eines Betriebs allgemeine Informationen?

Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe!

M. A.