Sehr geehrter Herr Kraus,
ich hatte bereits vor ca. 20 Minuten einen Beitrag abgeschickt, aber dieser ist leider im Forum bisher nicht sichtbar, also versuche ich nochmals.
Meine Frau und ich haben uns in den letzten Tagen sehr mit dem Thema Privatinsolvenz auseinandergesetzt. Unsere Gesamtschulden (welche auf meine Frau laufen) belaufen sich auf ca 25.000 EUR mit einer Gesamtrate von ca. 780.- EUR im Monat (ca. 8-10 Gläubiger).
Mein Nettoeinkommen beträgt 2048.- EUR und meine Frau und ich haben derzeit ein gemeinsames Konto. Meine Frau möchte sich mit einem Kleingewerbe in den nächsten Tagen selbständig machen. Investitionen müssen nicht wirklich geleistet werden, da meiner Frau als gelernte Kosmetikerin und Visagistin noch die meißten Utensilien zur Verfügung stehen. Meine Frau wird mit dieser "Selbständigkeit" ca. 400.- EUR im Monat verdienen, zuzüglich 368.- EUR KIndergeld für unsere beiden Kinder ( 3 Jahre u. 8 Jahre ), außerdem 290.- EUR Unterhalt für das ältere Kind welches aus erster Ehe ist. Können wir im Rahmen einer Insolvenz trotzdem noch unser gemeinsames Konto behalten, oder würde mein Einkommen mit angerechnet werden? Wie verhält sich die Insolvenz wenn meine Frau ein Kleingewerbe mit oben erwähnte Angaben führt, z.B. Dokumentation der Einkünfte?
Wenn wir uns von Ihnen gerne diesbezüglich vertreten lassen wollten, wie verhält es sich mit den Zahlungsmodalitäten?
Für eine Antwort bedanken wir uns schon jetzt.