Markenrechte in der Insolvenz

Kommt es zur Insolvenz eines Unternehmens, wird dieses – wenn es sich nicht sanieren lässt – liquidiert. Dabei werden alle Vermögensgegenstände des Unternehmens verwertet und der Erlös zur Befriedigung der Gläubiger eingesetzt. Zur Insolvenzmasse gehören dabei nicht nur materielle Vermögensgegenstände wie Immobilien, Maschinen oder der Fuhrpark, sondern auch sog. Immaterialgüterrechte wie Patente und Marken.

Schuldnerberatung in Berlin

In Deutschland sind rund sieben Millionen Menschen hoch verschuldet. Viele Betroffene glauben, dass sie sich in einer aussichtslosen Lage befinden. Dieser Annahme möchten wir eine Absage erteilen! Es besteht immer ein Weg aus der Schuldenfalle! Dabei möchten wir Ihnen helfen!
Nach der Erstberatung nehmen wir Kontakt zu Ihren Gläubigern auf und verschaffen uns einen Gesamtüberblick über Ihre Finanzen.

Schuldnerberatung in Frankfurt

Viele Frankfurter sind hoch verschuldet. Im Jahr 2016 lag die Pro-Kopf Verschuldung in Frankfurt bei 7.315 Euro und war damit deutlich höher als der bundesweite Durchschnitt, der bei 3.509 Euro lag. Insgesamt schneidet das Bundesland Hessen im deutschlandweiten Vergleich eher schlecht ab. Darmstadt führt mit 14.989 Euro Schulden je Einwohner die Liste der am höchsten verschuldeten Städte Deutschlands an.

Schuldnerberatung in Hamburg

Die Privatinsolvenzen sind 2017 deutschlandweit das siebte Mal in Folge zurückgegangen. Im vergangenen Jahr meldeten 94.079 Privatpersonen eine Insolvenz an – das sind so wenige wie seit 2004 nicht mehr. Damit verringert sich die Zahl im Vergleich zum Jahr 2016 um 6,8 Prozent. 

Der Hauptgrund für den erneuten Rückgang bei den Verbraucherinsolvenzen ist die weiterhin günstige Situation der Privatpersonen.

Schuldnerberatung in Köln

In Deutschland haben fast sieben Millionen Menschen hohe Schulden und sind von einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit bedroht – Sie befinden sich nicht alleine in dieser Situation! Und vergessen Sie niemals: Ihre Lage ist keineswegs ausweglos!

Wir helfen Ihnen gerne raus.

Nießbrauchrecht bei Zwangsversteigerung

Der Nießbrauch ist in den §§ 1030 ff. BGB geregelt und vermittelt dem Inhaber das (dingliche) Recht, eine fremde Sache nutzen zu können (Nießbrauch an Sachen). Bezogen auf unbewegliche Sachen (z.B. Grundstücke) stellt der Nießbrauch eine Belastung dar, die in Abteilung II des Grundbuchs einzutragen ist.

Haftbefehl wegen Nichtabgabe der Vermögensauskunft

Werden Sie zur Auskunft über Ihr Vermögen aufgefordert und kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach, kann das zuständige Gericht gemäß § 802g Abs. 1 S. 1 ZPO die Erzwingungshaft anordnen, wenn Ihr Gläubiger diese beantragt. 
Dieser Haftbefehl muss Ihnen nicht zugestellt werden, bevor er vollzogen werden darf. (§ 802g Abs. 1 S. 3 ZPO). Die Verhaftung erfolgt durch den Gerichtsvollzieher, der Ihnen bei dieser Gelegenheit die beglaubigte Abschrift des Haftbefehls aushändigt (§ 802g Abs. 2 ZPO).  

Nichtabgabe der Vermögensauskunft – Welche Strafen drohen dafür?

Möchte der Gläubiger die Zwangsvollstreckung betreiben, muss er wissen, wie es um die Vermögensverhältnisse seines Schuldners bestellt ist. Denn regelmäßig verfügt er nicht über ausreichende Informationen, so dass es ihm schwer fällt, einzuschätzen, ob der Schuldner über pfändbares Vermögen verfügt und sich die Pfändung damit lohnt.

Selbstbehalt in der Privatinsolvenz

Viele Schuldner fragen sich, wie viel sie von ihrem Einkommen bzw. Gehalt in der Privatinsolvenz behalten dürfen (sog. Selbstbehalt). Nicht wenige glauben, ihnen würde in der Insolvenz alles genommen, was sie haben und was sie verdienen. Dies ist aber ein Irrglaube und von der Wahrheit weit entfernt, denn Schuldner müssen ja noch von irgendetwas leben. Ansonsten würden Schuldner durch die Insolvenz zu Empfängern von Sozialleistungen werden.

Bürgschaft

Eine Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, bei dem sich der sogenannte Bürge gegenüber einer anderen Person (dem Gläubiger) verpflichtet, dessen Forderung gegen einen Dritten (den Schuldner) zu erfüllen, wenn der Dritte nicht leistet bzw. nicht (mehr) leisten kann oder will.