Außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan

Um die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu verhindern, gibt es für einen Schuldner die Möglichkeit eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens. In diesem Verfahren unterbreitet der Schuldner seinen Gläubigern ein Zahlungsangebot in Form eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans.

Privatinsolvenz und Minijob

Minijob und Privatinsolvenz stehen sich nicht im Wege. Natürlich dürfen Sie während eines laufenden Insolvenzverfahrens einen Minijob ausüben. Hierzu sind Sie im Rahmen ihrer Kräfte sogar gehalten. Dies ergibt sich aus § 295 Abs. 1 Nr. 1 der Insolvenzordnung (InsO), wo es heißt:

“Dem Schuldner obliegt es, eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen”

Gehaltsabtretung

Die Gehaltsabtretung stellt eine Sicherheit für Kreditgeber dar und folgt dem gleichen Konzept, wie die Lohnabtretung. Eine solche Abtretung wird in der Regel bei Abschluss größerer Kredite vereinbart. Sofern ein Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommt, kann der Kreditgeber seine Ansprüche direkt bei dessen Arbeitnehmer geltend machen und die Zahlung eines Teils des Gehalts einfordern.

Was ist eine Bonitätsprüfung?

Bevor Banken einen Kredit vergeben, prüfen sie die Bonität ihres (potentiellen) Vertragspartners. Unter Bonität versteht man dabei die Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit einer Person oder eines Unternehmens. Mit der Bonität lässt sich also das Risiko bzw. die Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalles ermitteln, wobei das Ergebnis wiederum Grundlage für die Entscheidung über einen Vertragsschluss oder dessen Ablehnung seien kann.

Hilfe im Insolvenzverfahren – Die wichtigsten Informationen im Überblick

Sie sind verschuldet, schaffen es aber nicht, Ihre Schulden abzubauen? Die Privatinsolvenz ermöglicht es ihnen, ihre Schulden loszuwerden.

Bevor aber das Insolvenzverfahren eröffnet wird, muss zunächst der Versuch unternommen werden, sich mit den Gläubigern außergerichtlich zu einigen. Sollte der Einigungsversuch scheitern, können Sie einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen. Er muss beim zuständigen Insolvenzgericht gestellt werden. Mit diesem Antrag wird dann das eigentliche Insolvenzverfahren eingeleitet.

Zwangsvollstreckung

Werden Schulden nicht befriedigt, können Gläubiger eine Zwangsvollstreckung erwirken. Schuldner werden dadurch zur Begleichung offener Schulden gezwungen. Gängig ist etwa die Zwangsversteigerung einer Immobilie wegen Zahlungsunfähigkeit des Eigentümers. Im Jahr 2017 kamen 63 Zwangsversteigerungen von Immobilien auf 100.000 Haushalte.

Gläubiger

Der Begriff des Gläubigers wird (indirekt) in § 241 I BGB wie folgt definiert:

“Kraft des Schuldverhältnisses ist der Gläubiger berechtigt, von dem Schuldner eine Leistung zu fordern. Die Leistung kann auch in einem Unterlassen bestehen.”

Gläubiger ist demnach, wer von einem anderem (dem Schuldner) kraft eines Schuldverhältnisses ein Tun, Dulden oder Unterlassen fordern kann.

Fachanwalt für Insolvenzrecht