Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
ich benötige dringend Ihre Unterstützung in meiner Insolvenzangelegenheit.
Der Insolvenzverwalter, Herr Dr. Bornemann, hat mein Konto gepfändet. Laut Auskunft meiner Bank erfolgte diese Kontopfändung am 08.09.2025 durch den Insolvenzverwalter. Ich konnte jedoch nicht klären, ob zusätzlich auch eine Pfändung durch das Amtsgericht vorliegt. Da ich drei unterhaltspflichtige Personen habe, darf ich nach Pfändungstabelle bis zu 2.797,31 € behalten.
Am 03.11.2025 habe ich beim Insolvenzgericht einen Antrag auf Kontofreigabe wegen einer möglichen Doppelpfändung gestellt, jedoch bisher keine Rückmeldung erhalten.
Zusätzlich wurde ich von der Sachbearbeiterin des Insolvenzverwalters, Frau Finette, telefonisch aufgefordert, für den Monat September 485,31 € zu zahlen. Bei einem Nettolohn von 4.156,66 € habe ich diesen Betrag am 03.11.2025 überwiesen. Am 04.11.2025 hat der Insolvenzverwalter weitere 521,70 € von meinem Konto eingezogen.
Im Oktober betrug mein Nettoverdienst 3.489,74 €. Der Insolvenzverwalter hat meinen Arbeitgeber zweimal schriftlich zur direkten Lohnpfändung aufgefordert. Daraufhin überwies mein Arbeitgeber am 25.11.2025 einen Betrag von 509,49 € an den Insolvenzverwalter. Mein Arbeitgeber droht mir nun sogar mit Kündigung, weil er „nichts mehr mit diesem Insolvenzverwalter zu tun haben möchte“.
Im November betrug mein Nettolohn 3.411,22 €. Der Insolvenzverwalter hat hiervon 1.687,40 € gepfändet. Ich habe ihn schriftlich um eine Erklärung der hohen Beträge gebeten, jedoch bisher keine Antwort erhalten. Beim Amtsgericht habe ich mich ebenfalls bereits beschwert.
Zusätzlich habe ich am 16.11.2025 einen neuen Gläubiger mit einer Forderung von 327,27 € beim Insolvenzverwalter angemeldet. Der Gläubiger teilte mir mit, dass der Insolvenzverwalter noch nicht auf seine Meldung reagiert hat.
Ich mache mir große Sorgen, dass mir dies hinsichtlich der Restschuldbefreiung Probleme bereiten könnte, obwohl ich meiner Mitteilungspflicht nachgekommen bin.
Meine zentrale Frage lautet daher:
Wenn ich aufgrund meiner drei Unterhaltspflichten laut Pfändungstabelle bis zu ca. 2.800 € behalten darf und monatlich nur etwa 200 € pfändbar wären – wie kann es sein, dass der Insolvenzverwalter mehrfach so hohe Beträge einzieht? Ich habe Sorge, dass hier eine unzulässige Doppelpfändung bzw. falsche Berechnung vorliegt.
Ich bitte Sie dringend um rechtliche Prüfung und Unterstützung, da ich den Vorgang allein nicht mehr überblicke und keine Risiken für meine Wohlverhaltensphase und die Restschuldbefreiung eingehen möchte.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Kajoui