Erlange ich als Unternehmer oder Selbstständiger die Restschuldbefreiung?

Unternehmer und Selbstständige sind juristisch gesehen natürliche Personen. Deshalb kann auch ihnen nach Durchführung eines Insolvenzverfahrens die Restschuldbefreiung erteilt werden (§ 286 InsO).

Sowohl im Privatinsolvenzverfahren als auch im Regelinsolvenzverfahren geschieht diesunabhängig von der Höhe Ihrer Verbindlichkeiten oder der Anzahl der Gläubiger. Natürlich werden dabei sowohl Ihre privaten als auch die geschäftlichen Verbindlichkeiten getilgt.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch als Unternehmer/Selbstständiger einen Verbraucherinsolvenzantrag stellen.Dies wird von uns oftmals empfohlen, da es für Sie einige Vorteile beinhaltet
Zum einen ist das Verfahren günstiger ist und die Wohlverhaltensperiode dürfte schneller eintreten.

Eine Anfechtung nur durch Gläubiger möglich, sodass anfechtbare beispielsweiseGeschäfte (beispielsweise mit nahestehenden Personen) weniger unter die Lupe geraten.

Insoweit empfehlen wir Unternehmern, die die Voraussetzungen einer Privatinsolvenz erfüllen, die Einstellung Ihrer Unternehmung und dieGewerbeabmeldung. Nach einer gewissen Wartezeit kann dann Privatinsolvenzantrag gestellt werden.

Etwas anderes gilt allerdings, wenn eine kurzzeitige Einstellung Ihrer Unternehmung nicht möglich ist. In solchen Fällen bedarf es einer genaueren Analyse bezüglich des weiteren Vorgehens.

Frage zur Pfändung

Sehr geerter Heer Kraus

ich bin seit Juni 2010 in der privat Insollvens, seit dem wurde auch regelmässig gepfändet.
Auf mein Lohnschein stand auch immer der Pfändungs betrag und der Restschuldbetrag.
Seit Februar ist der Restschuldbetrag beglichen und es haben seit dem keine Pfändungen mehr statt gefunden .
Nach meiner sofortigen anfrage was ich weiter zu erwarten habe ,bekam ich ein Schreiben das besagte das die Pfändung bis zum schluss der Insollvens zu zahlen sind.
Es gab aber bisher keine weiteren Zahlungsforderungen. Heute bekam ich ein Schreiben das seit Feb. keine Zahlungen eingegangen sind ,und ich den fehlenden Betrag von 1655,84€ nachzahlen sollte,was aber im Moment nicht Möglich ist.
Nun meine Frage : Ich habe sofort reagiert und beim Anwalt nachgefragt wie ich mich verhalten muss, die haben wiederum eine für mich sehr hohe Summe auflaufen lassen .
Was hab ich jetzt zu tun um eine saubere Lösung zu erreichen .
Vielen dank mit frdl.Gruss Sylvio

Privat- bzw. Regelinsolvenz

Sehr geehrter Herr Kraus,
ich war die meiste Zeit meines Erwerbslebens selbstständig. Z.Zt. habe ich noch ein Gewerbe als Nebeneinkommen angemeldet beziehe allerdings ALG II.
Mein Anwalt stellte den Antrag auf Privatinsolvenz statt auf Regelinsolvenz. Das Verfahren wurde gestern beim zuständigen Amtsgericht eröffnet. Kann es passieren, dass hier irgendwelche Verfahrensmängel gerügt werden können und alles nochmal von Vorne anfängt?

Vielen Dank im Voraus

Thomas L.

Schuldenbereinigungsverfahren

Bei mir ist im Jahre 2000 ein Privatinsolvenzverfahren nicht zustande gekommen, weil der Großteil der Gläubiger einem Nullplan nicht zustimmen wollten (§309 Abs.1). Welche Möglichkeiten hätte ich in diesem Fall heute?