Außergerichtlicher Vergleich als Eheleute

Guten Tag,

wir können die monatlichen Raten nicht mehr lange an die Banken zahlen, wir haben die Kredite als Eheleute aufgenommen.
Es steht mal die Frau und mal der Mann als 1. Kreditnehmer in den Verträgen.
Können wir da gemeinsam einen Außergerichtlichen Vergleich angehen oder müssen
wir da beide einen Vergleich starten. Wir wohnen in einer Wohnung und haben ein Kind.

Danke für Ihre Antwort
MFG

Unterhaltspflichtige Personen

Guten Tag,
gilt mein Ehemann auch als Unterhaltspflichtige Person,obwohl er ein eigenes Einkommen hat? Wird er bei einer Lohnpfändung berücksichtigt?

Vielen Dank.

Schuldenvergleich

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte mit meinen Gläubigern einen Schuldenvergleich anstreben.

Welche voraussetzungen brauche ich,

damit Sie für mich kostenfrei tätig werden können? (Beratungshilfe)

Was ist wenn die Gläubigern einen Vergleich ablehnen,

und ich danach eine Privatinsolvenz bzw. Regelinsolvenz bei Ihnen in Auftrag gebe.

Wie werden die Kosten berechnet? kommen dann zu den Kosten (Schuldenvergleich)

nochmal fast die selben Kosten, für eine Privatinsolvenz bzw. Regelinsolvenz dazu?

Mit freundlichen Grüßen
V. Schmid

Schuldenvergleich

Guten Tag ,
leider habe ich Ihre Kanzlei erst säter kennengelernt . Somit werde ich derzeit von Advoneo vertreten, diese handeln mit meinen Gläubigern einen Vergleich aus dies jetzt schon 2 Jahre ohne Ergebnis .Jetzt würde ich gern wissen wie lange so etwas dauert ich werde immer nur hingehalten und zahle 150€ monatlich nur an die ca 700€ werden von meinem Gehalt gepfändet.kann das wirklich so lange dauern?
Gruß
T . Weber

Außergerichtlicher Vergleich für offene Beitragsforderung

Ich bin auf Ihre Seite aufmerksam geworden und hoffe, dass Sie mir mit einer Auskunft weiterhelfen können!
Mein Bruder (27)hat offene Krankenbeiträge bei der AOK Bayern, die er begleichen muss. Die Schulden sind durch Arbeitslosigkeit entstanden. Er ist zahlungsunfähig, macht eine schulische Ausbildung seit 2018, hat keinerlei Einkommen oder finanzielle Unterstützung. Daher hat er seit März 2018 per E-Mail Kontakt zur AOK aufgenommen, seine private und finanzielle Situation offen dargelegt und um eine Ratenzahlung gebeten. Auf jede E-Mail und Nachfrage, kam nur die Antwort: Das Anliegen wird bearbeitet – die Bearbeitung nimmt noch etwas Zeit in Anspruch- Das zog sich immer weiter durch – Statt der Bearbeitung, hat er immer mehr Verzugszinsen erhalten. Seine E-Mails und die protokollierten Antworten der AOK hat er schriftlich mit einem Anschreiben per Post (mit Einschreiben/ Rückschein) an die AOK geschickt. Er hat immer nur Zahlungsaufforderungen der gesamten Summe mit weiteren Verzugszinsen erhalten. Ihm wurde trotz Bemühungen seinerseits nie die Möglichkeit einer Ratenzahlung gegeben. Nun haben wir uns durchgekämpft am Telefon, zur Rechnungsabteilung der AOK. Die Bemühungen eine Lösung zu finden, konnte Herr E. von der AOK im System nach verfolgen. Es kam nur eine müde Entschuldigung für die fehlende Bearbeitung. Es ist allerdings der AOK nicht möglich die Gesamtsumme über 2420,89 Euro in Raten von 30 Euro begleichen zu lassen. Die Abzahlung würde zu lange dauern. Darüber hinaus kämen bis zur Abzahlung, immer weitere Zinsen hinzu. Um aus der Misere einen Ausweg zu finden, haben wir einen “Vergleich” im Dezember angeboten! Die Summe in Höhe von 2000 Euro statt 2429,89 Euro. Herr E. ging am Telefon darauf ein- mit der Bedingung dass es noch vor Neujahr 2019 (!) überwiesen wird- er musste sich die Summe noch von seinem Vorgesetzten absegnen lassen. Aber bis zum 29.12.2018 passierte nichts. Weder per Telefon noch per E-Mail kam eine Rückmeldung. Also kontaktierten wir Herr E, der sagte, dass er noch keine Rückmeldung erhalten habe. Der Vergleich wäre aber eine “gute Quote” für die AOK. Es bliebe dabei selbst wenn der Brief erst im Januar käme. Das Problem ist, dass wir nur im Dezember die Möglichkeit hatten 2000 Euro geliehen zubekommen. Der Brief mit der Zusage der AOK kam aber entgegen der Abmachung mit Herrn E., der selbst auf die Überweisung vor Neujahr bestand, erst am 07.01.2019.
Wir möchten einen Vergleich. Aber wir sind wiederum unverschuldet, durch den Verzug der AOK, nicht mehr in der Lage 2000 Euro zu zahlen! Da wir diese Summe schlichtweg im Januar nicht mehr bekommen. Wie hoch darf bei einem Vergleich die Forderung sein? Mein Vater bekommt nur wenig Rente wegen Erwerbsminderung, meine Mutter Sozialhilfe, weil sie meine schwer-behinderte Schwester seit 41 Jahren pflegt. Ich will meinem Bruder helfen und einen neuen Vergleich vorschlagen. Aber durch den Verzug der schriftlichen Einwilligung seitens der AOK komme ich nicht mehr an 2000 Euro, der ursprünglichen Vergleichssumme. Wie kann ich argumentieren? Was ist das Mindeste von 2420,89 Euro was ich bei einer Forderung anbieten kann? Ich hoffe, dass Sie mir helfen können. Vielen herzlichen Dank,!!

Aussergerichtlicher Vergleich

Ich habe folgende Frage ich bin selbstständig und kommen eigentlich mit meinen Einkünften ganz gut klar. Im Jahr 2007 habe ich eine Immobilie in Form eines Merhfam. Hauses gekauft die war zur Vermietung. Aufgrund der Pleite des Hauptgewerbemieters musste ich diese 2014 massiv umbauen um eine neue Vermietung zu ermöglichen. Meine Eltern haben mir dazu 130.000 € Darlehen zur Verfügung gestellt welches nicht ins Grundbuch eingetragen waren. Diese habe ich nach und nach abgerufen um die Umbau Rechnungen zu zahlen. Das Bankdarlehen für den Kauf aus 2007 war circa 460.000 € am 7. Dezember 2018 konnte ich die Immobilie notariell für 690.000 € steuerfrei verkaufen. Damit habe ich dann das Bankdarlehen und den Kredit bei meinen Eltern ab gelöst, wobei der Zahlungseingang erst am 1. Februar 2018 war. Am 29.12.2018 D habe ich jedoch eine Klage auf Schadenersatz aus meiner früheren beruflichen Tätigkeit erhalten. Hier werden Forderung von 300.000 € an mich gestellt Kläger ist eine Bank. Nach dem üblichen gerichtlichen Schriftverkehr jedoch bisher ohne Gütetermin und Verhandlung ist der aktuelle Stand so, dass ich einen Vergleich anstreben und der Anwalt der Bank hat signalisiert dass er mit 10 % der Forderung einverstanden ist ( wohl weil man sich dem Erfolg der Klage da auch nicht 100% sicher ist) Bedingung ist allerdings dass ich meine wirtschaftlichen Verhältnisse offen legen. Dies kann ich gerne tun ich habe kein großes Vermögen oder eine Altersvorsorge die private Immobilie ist zu 100% belastet und von dem Gewinn aus dem geschilderten Hausverkauf ist noch ein Teil auf meinem Konto ( mit dem Rest wurden weitere bank Schulden aus Kontoüberziehung erledigt und dringende Renovierung am privaten haus erledigt)
Aus dem noch vorhandenen Guthaben möchte ich ich den Vergleich bezahlen. Nun meine Frage wäre die Darlehensrückzahlung an meine Eltern angreifbar ? . Ich hab mich sofort einen Tag nach Kaufvertragsabschluss am 7. Dezember 2018 zur Rückzahlung des Darlehens nach Erhalt des Kaufpreises verpflichtet es gab einen schriftlichen Darlehensvertrag aus 2014 Laufzeit bis 2019 mit der Option der vorzeitigen Rückzahlung. Zu diesem Zeitpunkt als der Kaufvertrag für die Immobilie geschlossen wurde war die Klage ja noch gar nicht eingereicht beziehungsweise zugestellt. Meine Sorge ist, dass der gegnerische Anwalt eventuell den Vergleich platzen lässt den Gerichtsprozess weiter betreibt und für den Fall dass ich verliere später dann im Fall meiner logischen Insolvenz über die Insolvenz Anfechtung versucht bei meinen Eltern das Geld aus der Darlehensrückzahlung zu holen.

Bestand der Vergleichsvereinbarung bei veränderter (verbesserter) Einkommenssituation

Guten Tag,
ich würde mich über Antwort auf meine Frage freuen.
2017 habe ich mit Hilfe einer Beratungsstelle einen außergerichtlichen Vergleich mit mehreren Gläubigern geschlossen, den ich in Raten zahle. Nun hat sich – glücklicherweise – meine Einkommenssituation schneller verbessert als ich dachte infolge einer Ausweitung der Arbeitszeiten.
Berührt das den Vergleich in irgendeiner Weise? Oder hat die Vereinbarung Bestand unabhängig davon, ob ich nun mehr oder weniger verdiene als zum Zeitpunkt der Absprachen?
Muss ich dies mitteilen? Ist zu erwarten, dass Gläubiger zum Schluss, am Ende der Vergleichslaufzeit ehe die Restschulden endgültig erlassen werden, noch einmal die Einkommenssituation prüfen wollen …

Ich bedanke mich schon einmal für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen

2 Gesamtschuldner, 1 Gläubiger, Vergleich 1 Gläubiger

Sehr geehrtes RA Team,
ich benötige dringend eine Unterstützung, da ich unterschiedliche Aussagen zu meinem Rechtsfall habe.
Wurde in 2012 geschieden. Es gab Rest-Gesamtschulden nach den Inmobilienverkäufen von ca. 160.000 Eur incl. Kosten, Zinsen,aus der Ehezeit.
Die Rest-Schulden beruhen aus 2 Immobilien, welche in der Ehezeit verkauft wurden. Am 06.03.2013 hat mein Exmann über einen RA einen Gesamtschuldenvergleich über alle 3 Konten über einen RA beantragt. Dieser wurde von dem Gläubigern wie folgt angenommen.
Ich zitiere: Zur Abgeltung der Forderung, die per heute EUR 160.028,02 beträgt, zahlt Herr…
H…..eine Vergleichssumme in Höhe von EUR 117.000,00. Der Erledigungsvermerk von dem Inkassobüro wurde zum 30.07.2018 bestätigt. Mein Exmann rief mich an und sagte, jetzt sind wir endlich alles los. Leider nicht. Denn jetzt kommt das Inkassobüro zu mir und will von mir noch einmal aus einem der 3 Konten welche verglichen wurden noch einmal 14.401,92 EUR aus einer Hauptforderung zzgl. Zinsen und Kosten sind es seit 1996 20.497,52 EUR. Nach einem Telefonat mit dem Inkassobüro habe ich nebenbei heraus gehört, dass dies noch nicht alles sei. Denn die Kosten und Zinsen welche Sie meinen Exmann erlassen haben, wollen Sie auch noch einmal ca. 23.000 EUR. Dies habe ich allerdings noch nicht schriftlich. Daraufhin hat mir mein Exmann gesagt, dass es nicht sein kann, denn schließlich hat er den Vergleich bewusst über die Gesamtforderung angefordert, weil Er ja wusste, dass ich das eh nicht zurück zahlen kann. Daraufhin hat Er sich mit seinem RA in Berlin wieder in Verbindung gesetzt und es kam die Antwort. Herr…. das ist richtig, der Vergleich wurde nur mit Ihnen durchgeführt. Ganz klar, dass sich das Inkassobüro nun an den zweiten Gesamtschuldner erinnert, in diesem Fall an Ihre Exfrau.
Das war aber nicht der Plan von meinem Exmann,. Der Plan war, dass ich nach seinem Vergleich auch schuldenfrei bin. Nun kommt das Inkassobüro zu mir und will über eine Notarurkunde aus 1996 vollstrecken, wo wir uns beide der Zwangsvollstreckung unterwerfen mussten. In 2012 hatte ich das Amtsgericht angeschrieben, ob auf die Grundbücher noch Grundschulden für die Bank eingetragen wurden bzw. es eine Schuldenkartei gibt. Darauf habe ich die Antwort vom Amtsgericht bekommen, dass die Grundschuld für die 2 Grundbücher von der Bank in 2007 gelöscht wurden. Kann die Bank aus einer Urkunde aus 1996 bei mir noch vollstrecken, obwohl ein Vergleich von meinem Exmann für beide Immobilienkredite getätigt wurden ? Bzw. eine beglaubigte Kopie von der Notarurkunde mir auch nicht von dem Inkassobüro vorliegt, sondern nur eine Abtretungserklärung der Bank an das Inkassobüro. Bin verzweifelt, weil mir eine Frist bis zum 21.10.18 von dem Inkassobüro vorliegt.
Ich bedanke mich im Vorfeld für Ihre schnelle Rückantwort.

MfG
Angela Th.

Außergerichtliche Schuldenregulierung

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin Rentner und habe Schulden in Höhe von 50.000 Euro bei 7 Gläubigern. Bislang habe ich noch keine Mahnschreiben etc. erhalten, da ich es immer noch geschafft habe, dir Raten zu bezahlen. Jedoch werde ich demnächst nicht mehr in der Lage sein die Raten zu bedienen, da ich sonst für den Lebensunterhalt für mich und meine Frau keine Geldmittel mehr auftreiben kann, da die Raten meine gesamte Rente auffrisst.. Hier eine Frage: Ist jetzt schon ratsam alle Ratenzahlungen einzustellen und die Rente auf ein neues Konto (ich habe noch zweites Girokonto) überweisen zu lassen? Ich danke Ihnen im Voraus für ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
K.Wagner

Außergerichtlicher Schuldenvergleich

Guten Tag,
ich habe ” nur ” einen Gläubiger, und zwar meine Hausbank mit einem Kredit in Höhe von 22.900 Euro mit einer monatlichen Rate von 399,00 Euro. Die Raten werden von mir regelmäßig korrekt bezahlt. Mein monatliches Nettoeinkommen beträgt derzeit 2400,00 Euro. Ich habe aber mein Girokonto aktuell schon wieder um 3700,00 Euro überzogen. Anderweitige Verpflichtungen oder Forderungen gibt es nicht. Um das Konto auszugleichen würde nur wieder ein neuer Kreditvertrag mit der Hausbank in Frage kommen. Meine Frage: kommt in einem solchen Fall überhaupt ein Schuldenvergleich in Frage? Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
A.R.