Darf ich ein Girokonto in ein P-Konto umwandeln, wenn es überzogen ist?
Ihre Möglichkeiten beim Umwandeln eines überzogenen Kontos
Grundsätzlich können Sie als Schuldner jedes Girokonto in ein P-Konto umwandeln. Ein Girokonto, das mit einem Überziehungskredit (Dispositionskredit) belastet ist, kann grundsätzlich auch in ein P-Konto umgewandelt werden. Bei dieser Umwandelung wird meistens (abhängig von den AGB der Bank) ein Guthabenkonto errichtet, sodass man danach keinen Überziehungskredit mehr beanspruchen kann.
Eine Besonderheit gilt es zu beachten: Banken und Sparkassen können alle Zahlungseingänge zunächst im Minus verrechnen. Sie als Kontoinhaber sind daher nicht gegenüber dem kontoführenden Kreditinstitut geschützt!
Andere Kontoarten wie beispielsweise Festgeldkonten oder Tagesgeldkonten, können Sie nicht in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln. Diese Konten dienen nicht der Sicherung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, sondern der Bildung von Vermögen. Kreditkarten-Konten können Sie ebenfalls nicht in ein P-Konto umstellen lassen. Es gibt verschieden gelagerte Ausnahmen zu diesen Regeln. Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.