Kosten P Konto Bescheinigung
Guten Tag, wie hoch sind die Kosten für eine P Konto Bescheinigung bei Ihnen ?
Ich konnte den Preis diesbezüglich leider auf ihrer Seite nicht finden.
Vielen Dank
Guten Tag, wie hoch sind die Kosten für eine P Konto Bescheinigung bei Ihnen ?
Ich konnte den Preis diesbezüglich leider auf ihrer Seite nicht finden.
Vielen Dank
Sehr geehrter Herr Ghendler,
Ich hätte da Mal ne Frage wegen einer Umwandlung vom P-konto zum normalen Konto. Ist es ratsam während der ganze Zeit in dem man in der Insolvenz ist ein p-konto zu haben oder kann man in einer bestimmten Zeit wieder ein normales Konto verfügen?
Vielen Dank im vorraus
Mit freundlichen Grüßen
Hallo, bin z.zt. in Privatins., folgendes Problem, die Volksbank hat meinen P Konto Grundfreibetrag auf 923€ gesenkt.
Ist das rechtlich zulässig?
Auch in der Insolvenz benötigen Sie ein P-Konto
Das P-Konto bleibt Ihnen bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens erhalten. Wenn Sie verschuldet sind, empfehlen wir in den meisten Fällen, ein P-Konto einzurichten. Denn ohne Umwandlung Ihres Girokontos, erlischt Ihr bisheriger Kontoführungsvertrag nach Eröffnung der Privatinsolvenz/Regelinsolvenz automatisch und das vorhandene Guthaben wird an den Insolvenzverwalter/Treuhänder abgeführt. Dies gilt auch, wenn Ihr Guthaben auf dem Konto aus Sozialleistungen besteht. Lesen Sie für weitere Informationen zu diesem Thema einen Artikel auf unserer Webseite. Durch die Einrichtung eines P-Kontos kommen Sie einer solch stressigen Antragstellung zuvor. Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
Rückumstellung eines Girokontos in ein P-Konto
Sie können als Inhaber eines P-Kontos, dieses jederzeit wieder in ein normales Girokonto umwandeln. Die kontoführende Bank ist rechtlich dazu verpflichtet, die P-Konto Eigenschaften auf Ihren Wunsch hin zu entfernen und Ihnen ein normales Girokonto zu eröffnen. Der BGH (AZ. XI ZR 187/13) hat im Februar 2015 entschieden, dass die Umwandlung eines P-Kontos in ein normales Girokonto grundsätzlich möglich sein muss. Dies geschieht dadurch, dass Sie als Kunde die Zusatzvereinbarung zum P-Konto kündigen.
Die Bank kann, im Gegensatz zur Umwandlung in ein P-Konto, bei der Umwandlung in ein normales Girokonto von Ihnen eine Gebühr verlangen.
Ihnen sind Ansparungen unter bestimmten Bedingungen möglich
Das P-Konto erlaubt Ihnen als Kontoinhaber trotz Kontopfändung erstmals, Restguthaben aus dem letzten Monat (bis zur Pfändungsfreigrenze) einmalig in den nächsten Monat zu übertragen. Ihnen wird somit das Ansparen kleinerer Rücklagen ermöglicht. Sie müssen jedoch darauf achten, dass Sie das angesparte Geld aus dem Vormonat restlos aufbrauchen. Dann steht Ihnen wieder die Möglichkeit offen, den nicht verbrauchten Restbetrag aus dem aktuellen Monat in den nächsten zu übertragen.
Diese Konstellation könnte für Sie unter Umständen Nachteile haben, wenn Sie keinen erhöhten Schutz durch eine P-Konto Bescheinigung nach § 850k ZPO haben. Wenn Sie eine Pfändung des Arbeitslohns und des Kontos haben, wird zunächst der Lohn beim Arbeitgeber gepfändet. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den über dem Pfändungsfreibetrag liegenden Betrag an die Gläubiger herauszugeben. Der restliche unpfändbare Teil des Lohns wird auf Ihr Konto überwiesen. Geht nun das unpfändbare Einkommen auf Ihrem Konto ein, wird es von der Kontopfändung erneut erfasst. Ohne eine P-Konto Bescheinigung wird hier nur der statische Freibetrag von 1080,00 Euro geschützt und der restliche Betrag an den Gläubiger herausgegeben. Wenn Sie diesen Satz über eine P-Konto Bescheinigung anheben lassen, wird die zweite (Konto-) Pfändung ins Leere gehen und der Ihnen gesetzlich nach der Pfändungstabelle zustehende Betrag geschützt.
Zwei oder mehr Zahlungen immerhalb eines Monats auf Ihr Pfändungsschutzkonto
Es kann Ihnen passieren, dass Ihr Einkommen unregelmäßig auf Ihrem Pfändungsschutzkonto eingeht. Beispielsweise könnte das Einkommen für Januar erst am 1. Feburar eingehen, das Einkommen für Februar dann schon am 28. Februar. Im Ergebnis könnte der Freibetrag für Februar dadurch überschritten werden. Früher war es umstritten, ob dieses Problem zulasten des Kontoinhabers gehen sollte.
Der Gesetzgeber hat es jedoch ermöglicht, dass dem Kontoinhaber in diesem Fall das Geld im Folgemonat zur Verfügung steht und nicht an die Gläubiger überwiesen wird.
Die Bank darf grundsätzlich keine höheren Gebühren von Ihnen verlangen
Ihre Bank darf keine höheren Gebühren nach der Umstellung Ihres Kontos in ein P-Konto verlangen. Früher haben viele Banken höhere Gebühren von Ihren Kunden nach der Umwandlung in ein P-Konto verlangt. Solche zusätzlichen Gebühren sind seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Az. XI ZR 500/11) nicht mehr rechtmäßig. In diesem Zusammenhang hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Bestimmungen über die Kontoführungsgebühren für ein P-Konto in der Regel unwirksam sind.
Wenn Sie bereits höhere Gebühren nach der Umstellung in ein P-Konto gezahlt haben, sollten Sie Ihren zuständigen Bankmitarbeiter auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes hinweisen und die zu viel gezahlten Gebühren herausverlangen.
Die Gebühren für das P-Konto hängen von Ihrer kontoführenden Bank ab
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (XI ZR 500/11), dürfen die Banken von Ihnen keine höheren Gebühren verlangen, als Sie für Ihr normales Girokonto bezahlen. Die Gebühren hängen daher stark von der Bank ab, bei der Sie Ihr Konto haben. Es gibt Banken, die keine Gebühren für das Führen eines P-Kontos verlangen. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).
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