Kontopfändung während der Wohlverhaltensphase

Hallo
Ich bin seit cirka 7 Monate in meiner Wohlverhaltensphase. Ich besitze ein Pfändungsschutzkonto. Nun habe ich mir wieder etwas Geld ansparen können, um eventuell aufkommende Rechnungen bezahlen zu können. Nun bin ich cirka 400€über meinen Freibetrag. Nun wollte ich diesen Betrag nutzen um eine Rechnung zu bezahlen. Es ist mir aber nicht möglich, weil laut Aussage meiner Bank der Insolvenzverwalter bzw Treuhänder diese Beträge nicht Freigibt. Darf der Treuhänder auch in der Wohlverhaltensphase mein Konto über den Freibetrag Pfänden ??

Mit freundlichen Grüßen

“Altpfändungen” vor Umstellung auf P-Konto

Guten Tag,

ich habe ein länger nicht benutztes Girokonto aktuell auf ein P-Konto umstellen lassen.

Nun liegen aber für dieses Konto noch ältere Pfändungen vor, die deutlich über die 4-Wochen-Frist hinausgehen. Die älteste Pfändung ist z. B. ein Jahr alt und auch zwischenzeitlich nicht aufgehoben worden.

Muss ich deshalb mit Einschränkungen rechnen, wenn jetzt wieder regelmäßig Zahlungseingänge gebucht werden oder habe ich dennoch im Rahmen des Freibetrages Pfändungsschutz?

Umwandlung P-Konto in normales Girokonto – Wohlverhaltensphase

Sehr geehrte Herren,

ist es möglich und ratenswert das P-Konto nach Abschluss des Insolvenzverfahrens (also nach 1 Jahr der Eröffnung) wieder in ein normales Girokonto umzuwandeln?
Müssen die Sparkassen/Privatbanken dem zustimmen?

Mit freundlichen Grüßen
und vielen Dank für Ihre Antwort

Antrag auf Kontounpfändbarkeit für 1 Jahr bei P Konto ohne bish. Pfändung

Meinen Frage: Kann ich einen Antrag auf Kontounpfändbarkeitstellen ( b. P Konto), wenn noch keine Pfändung erfolgt ist.

Pfändungsfreigrenze & Restguthaben aus dem Vormonat

Sehr geehrte Damen und Herren,

im August haben zwei Gläubiger eine Kontopfändung gegen mich erwirkt, welche im September griff. Nachdem mein Freibetrag für den September aufgebraucht war, blieben mir darüber hinaus noch 690€ auf meinem Konto übrig. Nach Rücksprache mit meiner Bank wurde mir glaubhaft versichert, dass ich über diesen Betrag im Oktober frei verfügen kann ohne damit meine Freigrenze zu berühren. Ich verbrauchte also alles in dem Gewissen, dass dieses Geld meine Freigrenze nicht berührt. Doch heute morgen dann der Schock. Ich komme an keinerlei Geld mehr ran, obwohl mein Konto noch 640€ aufweist. Wie kann es sein das meine Freigrenze jetzt schon aufgebraucht ist, obwohl ich diesen Monat erst 300€ davon ausgegeben habe und den Rest durch das Restguthaben des Vormonats bezahlt habe? Für Ihre Antworten danke ich Ihnen sehr.

Kosten P Konto Bescheinigung

Guten Tag, wie hoch sind die Kosten für eine P Konto Bescheinigung bei Ihnen ?
Ich konnte den Preis diesbezüglich leider auf ihrer Seite nicht finden.
Vielen Dank

Konto

Sehr geehrter Herr Ghendler,
Ich hätte da Mal ne Frage wegen einer Umwandlung vom P-konto zum normalen Konto. Ist es ratsam während der ganze Zeit in dem man in der Insolvenz ist ein p-konto zu haben oder kann man in einer bestimmten Zeit wieder ein normales Konto verfügen?

Vielen Dank im vorraus

Mit freundlichen Grüßen

Bank senkt Grundfreibetrag!

Hallo, bin z.zt. in Privatins., folgendes Problem, die Volksbank hat meinen P Konto Grundfreibetrag auf 923€ gesenkt.
Ist das rechtlich zulässig?

Brauche ich ein P-Konto in der Insolvenz?

Auch in der Insolvenz benötigen Sie ein P-Konto

Das P-Konto bleibt Ihnen bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens erhalten. Wenn Sie verschuldet sind, empfehlen wir in den meisten Fällen, ein P-Konto einzurichten. Denn ohne Umwandlung Ihres Girokontos, erlischt Ihr bisheriger Kontoführungsvertrag nach Eröffnung der Privatinsolvenz/Regelinsolvenz automatisch und das vorhandene Guthaben wird an den Insolvenzverwalter/Treuhänder abgeführt. Dies gilt auch, wenn Ihr Guthaben auf dem Konto aus Sozialleistungen besteht. Lesen Sie für weitere Informationen zu diesem Thema einen Artikel auf unserer Webseite.  Durch die Einrichtung eines P-Kontos kommen Sie einer solch stressigen Antragstellung zuvor. Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

Kann ich mein P-Konto wieder in ein Girokonto umwandeln?

Rückumstellung eines Girokontos in ein P-Konto

Sie können als Inhaber eines P-Kontos, dieses jederzeit wieder in ein normales Girokonto umwandeln. Die kontoführende Bank ist rechtlich dazu verpflichtet, die P-Konto Eigenschaften auf Ihren Wunsch hin zu entfernen und Ihnen ein normales Girokonto zu eröffnen. Der BGH (AZ. XI ZR 187/13) hat im Februar 2015 entschieden, dass die Umwandlung eines P-Kontos in ein normales Girokonto grundsätzlich möglich sein muss. Dies geschieht dadurch, dass Sie als Kunde die Zusatzvereinbarung zum P-Konto kündigen.

Die Bank kann, im Gegensatz zur Umwandlung in ein P-Konto, bei der Umwandlung in ein normales Girokonto von Ihnen eine Gebühr verlangen.