Andre Kraus, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Partner der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei, erklärt den Ablauf der Anmeldung einer Privatinsolvenz.
In diesem Video geht Fachanwalt Andre Kraus auf die Gründe ein, aus denen eine Privatinsolvenz angemeldet wird.
Falls auch Sie sich von Ihren Schulden befreien möchten, so erfahren Sie in diesem Video, welche wichtigen Schritte zur Anmeldung der Privatinsolvenz notwendig und zu beachten sind.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
das Finanzamt stellte im Januar 2016 einen Gläubigerantrag über mein Vermögen. Meine selbständige Tätigkeit habe ich Ende Oktober 2016 eingestellt und bin seither wieder im Angestelltenverhältnis. Seit Antragstellung habe ich über 26.000 € an Abgabenrückständen getilt. Nach Erstellung des Sachverständigengutachtens beabsichtigt das AG jetzt das Insolvenzverfahren zu eröffnen und fordert mich auf einen Eigenantrag zu stellen. Da ich lediglich 4 Gläubiger habe und keinerlei Forderungen gegen mich aus Arbeitsverhältnissen bestehen, müsste ich doch jetzt eigentlich einen Antrag auf Privatinsolvenz stellen, oder? Wie läuft das dann mit der außergerichtlichen Schuldenbereinigung, die ich auf jeden Fall versuchen möchte. Für mich ist der Gedanke an das Insolvenzverfahren, in das ich hineingezwungen werden soll, unerträglich. Gewinner dieses Insolvenzverfahrens ist die Insolvenzverwalterin und das Gericht, ich kann nur verlieren.
Guten Morgen,
durch bevorstehende Privatinsolvenz möchte ich ein P Konto bei einer anderen Bank eröffnen. Die meisten Banken haben die Eröffnung des Girokontos wegen Schufa abgelehnt. Jetzt möchte ich ein Basiskonto eröffnen. In den Anträgen steht meist, dass sie den Antrag ablehnen, wenn ein Girokonto besteht. Wie kann ich nun das Basiskonto eröffnen? Das Girokonto wird nach Eröffnung des Basiskontos von mir gekündigt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit dem Juli 2018 ist meine Privatinsolvenz komplett abgeschlossen.
Ich habe 5 Jahre lang gezahlt.
Nun habe ich von meiner Nachbarin gehört, das sie, nachdem ihre Privatinsolvenz abgeschlossen war, einen netten Teil an Geld zurück erhalten hat.
Davon hat sie sich einen schönen Schuppen für den Garten gekauft.
Ist es tatsächlich so, daß man Geld zurück bekommt, wenn man die ganze Zeit eingezahlt hat?
Gruß
Mein Ehemann u. ich leben jeder in einer eigenen Wohnung. Wir leben aber nicht “getrennt von Tisch u. Bett” u. wollen auch keine Scheidung. Ich beziehe Frührente u. werde gepfändet. Mein Mann hat ein kleines selbstständiges Gewerbe, ca. € 1.000 Gewinn pro Monat. Wir haben Gütertrennung vereinbart. Wir zahlen uns gegenseitig keine Geldbeträge, aber mein Mann isst mit mir zusammen – bei mir u. auf meine Kosten – u. ich wasche seine Kleidung etc. Das ist doch auch eine Form von Unterhalt? Dies wurde vom Gericht aber nicht anerkannt. Was kann ich tun? Würde es ausreichen sich von meinem Mann Quittungen für die Lebensmittel unterschreiben zu lassen? Und wie könnte ich dann die Pfändung neu aufleben lassen?
Vielen Dank!
Liebe Anwaltskanzlei,
mit Ihrer Hilfe wurde mein Privatinsolvenz am 10.05.2016 eröffnet und ich befinde mich momentan in der Wohlverhaltensphase. Von meiner Treuhänderin habe ich vor einigen Monaten die Bestätigung bekommen, dass ich die Quotenzahlung von mindestens 35% + Verfahrenskosten erreicht habe und einen Antrag zur Verkürzung der Privatinsolvenz auf 3 Jahre beim Amtsgericht stellen kann.
Diesen Antrag habe ich innerhalb der Frist gestellt und bin nun unschlüssig, wie es weitergeht, da sich meine Treuhänderin dazu leider nicht äußert und nun mein “Stichtag” zum 10.05.2019 abgelaufen ist.
Meine Fragen an Sie also:
– Wie genau verlaufen die nächsten Wochen/Monate?
– Informiert mich das Amtsgericht darüber, wie lange die Gläubiger Zeit haben, einen Versagensgrund zur Restschuldbefreiung anzugeben? Welche Zeitspanne ist dafür üblich?
– Wie lange dauert es für gewöhnlich, bis die Restschuldbefreiung erteilt wird?
– Wird bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung weithin mein Einkommen gepfändet?
– Ich bin neben meinem Angestelltenverhältniss auch nebenberuflich selbstständig tätig (genehmigt) und trete monatlich eigenverantwortlich eine Pfändungssumme an meine Treuhänderin ab, kann ich diese erst mal einstellen?
Es ist leider fast unmöglich dazu Informationen zu finden und trotz mehrfacher Anfrage, bekomme ich keine Auskunft meiner Treuhänderin darüber, wie ich mich in Zukunft zu verhalten habe. Ich möchte nichts falsch machen. Vielleicht können Sie mir helfen, einen allgemeinen Überblick zu bekommen.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühen.
Mit freundlichen Grüßen
Durch Verschiebung eines sehr lukrativen großen Auftrages durch den AG um ein Jahr kam meine GmbH in 2018 in erhebliche Liquiditätsprobleme. 2 Krankenkassen stellten Insolvenzantrag, erklärten diesen aber nach vollständiger Bezahlung als erledigt. Der besagte Auftrag sichert zuverlässig die dauerhafte Sanierung innerhalb der Jahre 2019 und 20 (je nach Baufortschritt). Zugleich führte ich als Geschäftsführer dem Unternehmen rund 80 T€ frische liquide Mittel zu, Trotzdem bestehen noch aus 18 offene Verbindlichkeiten , die teilweise über direkte Vergleiche und teilweise nur durch einen 6-monatigen Zahlungsplan mit dem Gerichtsvollzieher beherrschbar geblieben sind.
Zu keiner Zeit habe ich den Überblick über die wirtschaftliche Situation verloren und Überschuldung liegt nicht vor. Vor dem Hintergrund des oben genannten Großauftrages und der daran hängenden vertraglich gesicherten 10 jährigen positiven Unternehmensprognose habe ich alles getan, eine Insolvenz abzuwenden., denn letztere hätte zuverlässig zum Verlust des Großauftrages geführt.
Mir ist ein Strafbefehl zugegangen über 50 TS a 100,– € wegen Insolvenzverschleppung nach 15a InsO.
Meine Frage an Sie: Was empfehlen Sie aus wirtschaftlichen und rechtlichen Erwägungen:
a) anstandslos bezahlen und fertig
b) Teilwiderspruch der Höhe des Tagessatzes wegen
c) Widerspruch und Verteidigung
Wenn c) würden Sie das Übernehmen und wenn ja, mit welchen Honorarkosten Ihrerseits muss ich rechnen?
Hinweis: Ein einziger Gläubiger hat mich wegen “Vorenthalten von Entgelt” angezeigt und Strafantrag gestellt. Auf diesen Strafantrag hin hat die Staatsanwaltschaft den Strafbefehl wegen Insolvenzverschleppung erlassen. Ich habe vorsorglich Widerspruch eingelegt. Daraufhin hat der Staatsanwalt dem Gericht das Ziel genannt : “Gewinn abschöpfen”.
Der Verhandlungstermin liegt Ende Mai – es ist also noch Zeit, zu reagieren.
Mit freundlichen Grüßen
Lutz Hering
Folgende Situation: ich habe jetzt einen neuen Arbeitgeber, bekomme aber von alten Arbeitgeber noch Gehalt (Urlaubsabgeltung,Gut Tage). Jetzt bekomme ich Ende des Monats von den beiden Geld. Wie berechnet die Insoverwalterin das jetzt? Rechnet sie praktisch beides was netto ist nochmals zusammen und zieht daraus ihren Betrag??? LG hoffe auf eine Antwort
Hallo, ich bin seit dem 16.03.2016 in einer Privatinsolvenz. Ich bin jetzt seit einem Monat in einem Netzwerk und habe heute erfahren dass ich dazu ein Gewerbe anmelden muss.
Ich habe noch nichts verdient und bis ich etwas verdiene, werden auch noch ein paar Monate vergehen.
Nun zu meinen Fragen.
Was muss ich beachten, während meiner privatinsolvenz eine selbstständige Tätigkeit auszuüben?
Welche Unterlagen muss ich meiner Insolvenzverwalterin vorlegen?
Und um was muss ich mich alles kümmern?
Vielen Dank und liebe Grüße
Luis
Guten Tag, sehr geehrter Herr Dr. Ghendler,
meine Mutter ist Rentnerin und befindet sich im Insolvenzverfahren in der Wohlverhaltensphase. Sie bezieht eine eigene Rente sowie eine Witwenrente. Von diesem Einkommen behält der Treuhänder monatlich den pfändbaren Anteil ein.
Dazu habe ich nun folgende Fragen:
1. Werden diese gepfändeten Beträge an die Gläubiger verteilt und wenn ja wann, denn die sogenannte “Schlussverteilung” hat ja bereits stattgefunden?
2. Aufgrund der steigenden Renten, habe ich die Einkünfte meiner Mutter nun “über meine Steuerprogramm laufen lassen” mit dem Ergebnis, dass meine Mutter für 2018 ca. 76 € Einkommenststeuer nachzuzahlen hat. Kann dieser Betrag nachträglich beim Insolvenzverwalter/Treuhänder angemeldet und berücksichtigt werden?
3. Für das laufende und die folgenden Jahre wird insbesondere aufgrund der Rentenerhöhung für die Mütterrente II (3 Kinder = ca. 48 € p. Monat) mit einer höheren Einkommenssteuer zu rechnen sein. Wie können diese Zahlungen bei der Berechnung der Pfändungsfreigrenze berücksichtigt werden, wenn der genaue Betrag erst über die Einkommenssteuererklärung im Folgejahr bekannt wird?
Ich danke Ihnen für Ihre aufschlussreiche Internetseite und Ihre Mühe zur Beantwortung der Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Christina K.
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).
