Ehemann wird nicht als unterhaltsberechtigte Person bei Pfändung berücksichtigt
Mein Ehemann u. ich leben jeder in einer eigenen Wohnung. Wir leben aber nicht “getrennt von Tisch u. Bett” u. wollen auch keine Scheidung. Ich beziehe Frührente u. werde gepfändet. Mein Mann hat ein kleines selbstständiges Gewerbe, ca. € 1.000 Gewinn pro Monat. Wir haben Gütertrennung vereinbart. Wir zahlen uns gegenseitig keine Geldbeträge, aber mein Mann isst mit mir zusammen – bei mir u. auf meine Kosten – u. ich wasche seine Kleidung etc. Das ist doch auch eine Form von Unterhalt? Dies wurde vom Gericht aber nicht anerkannt. Was kann ich tun? Würde es ausreichen sich von meinem Mann Quittungen für die Lebensmittel unterschreiben zu lassen? Und wie könnte ich dann die Pfändung neu aufleben lassen?
Vielen Dank!



