Welche Nachteile birgt ein außergerichtlicher Schuldenvergleich gegenüber einer Insolvenz?

Ein außergerichtlicher Schuldenvergleich birgt allerdings auch einige Nachteile gegenüber einem Insolvenzverfahren.

Die wesentlichen Nachteile für Sie im Überblick:

– Gegebenenfalls müssen Sie einen über der Pfändungsfreigrenze liegenden Betrag aufwenden

  • Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens müssen Sie grundsätzlich keinen über der Pfändungsfreigrenze liegenden Betrag erbringen.
  • Im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs besteht diese Möglichkeit jedoch. Insbesondere wenn Sie mit dem Vergleich eine Ratenzahlung anstreben. Auf diese lassen sich die Gläubiger meist nur ein, wenn sie durch den Vergleich gegenüber einem potenziellen Insolvenzverfahren bessergestellt werden.

– Ihre Schuldenbefreiung ist abhängig von Ihrer Leistungsfähigkeit

  • Durchlaufen Sie ein Insolvenzverfahren, erlangen Sie die gesetzliche Restschuldbefreiung unabhängig von Ihrer Leistungsfähigkeit und dem Betrag, den Sie Ihren Gläubigern zurückgezahlt haben.

Mit dem Abschluss eines außergerichtlichen Schuldenvergleichs, sollten Sie Ihrer vereinbarten Zahlung unbedingt nachkommen. Zahlen Sie die vereinbarte Einmalzahlung nicht oder kommen Sie den monatlich vereinbarten Raten nicht nach, scheitert Ihr Vergleich.

Welche Rückzahlungsmöglichkeiten stehen mir im Rahmen eines außergerichtlichen Schuldenvergleichs zur Verfügung?

Der gelungene Abschluss eines erfolgreich geführten außergerichtlichen Vergleichs hängt im Wesentlichen von den Rückzahlungsmodalitäten ab. Neben einer attraktiven Rückzahlungsquote, ist auch die Art und Weise Ihrer Rückzahlung maßgeblich.

Grundsätzlich ist es möglich, Ihr Vergleichsangebot mittels einer Einmalzahlung, monatlichen Ratenzahlungen oder einer Kombination aus beiden auszugestalten.

Im Rahmen von außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen herrscht die Vertragsfreiheit. Der Gesetzgeber schreibt Ihnen demnach nicht vor, in welcher Form, Art und Weise Sie Ihre Rückzahlung an Ihre Gläubiger anzubieten und zu leisten haben.

Abhängig von Ihrem Budget, der Gläubigerstruktur als auch verhandlungstaktischen Hintergründen, können Sie frei zwischen den einzelnen Rückzahlungsmöglichkeiten wählen.

Kommt der außergerichtliche Schuldenvergleich erfolgreich zustande, müssen Sie die vereinbarte Rückzahlung einhalten und erfüllen, damit der Vergleich im Nachhinein nicht scheitert.

Wie verhalte ich mich, wenn ich den Überblick über meine Schulden und Gläubiger verloren habe?

Es ist grundsätzlich kein Hindernis für Ihren außergerichtlichen Schuldenvergleich, wenn Sie den Überblick über Ihre Schulden und Ihre Gläubiger verloren haben.

  1. Meine Schulden sind mir unbekannt

Wenn Sie im Unklaren über die genauen Schuldenstände sind, stellt das in aller Regel kein Problem dar. Das Wichtigste ist, dass Sie Ihre Gläubiger kennen.

Sammeln und verwahren Sie hierzu stets die schriftliche Korrespondenz mit Ihren Gläubigern. Wir können auf dieser Basis für Sie alle Gläubiger anschreiben, die uns daraufhin eine genaue Auskunft über Ihre Schulden geben.

  1. Ich habe meine Gläubiger vergessen

Wenn Sie Ihre Gläubiger vergessen haben, sollten Sie sich bemühen, Ihre Daten wieder zu erlangen. Beispielsweise durch die eigene Recherche in Ihren Unterlagen. Wir unterstützen unsere Mandanten dabei und ziehen Auskünfte bei den Wirtschaftsauskunfteien (z. B. SCHUFA, Infoscore und in den Registern der Amtsgerichte).

Wichtig ist, dass uns für die Ausarbeitung Ihres Vergleichsangebots die Zustellanschriften Ihrer Gläubiger und die genau aufgeschlüsselten Forderungsstände bekannt sind. Nur so lassen sich gleichstellende Rückzahlungsquoten ermitteln und Vergleichsverhandlungen ordentlich führen.

Unsere Kanzlei legt einen äußerst hohen Wert auf besonders sorgfältige Bearbeitung und Recherche aller relevanten Daten. Wir möchten damit sicherstellen, dass Ihr Vergleich so sicher wie möglich durchgeführt werden kann. Dazu suchen wir zunächst nach „vergessenen“ Gläubigern und setzen uns anschließend mit allen Gläubigern in Verbindung. Erst nachdem wir alle notwendigen Daten gesammelt haben, können wir Ihr individuelles Vergleichsangebot erarbeiten.

Welche Vorteile bietet mir ein außergerichtlicher Schuldenvergleich?

Ein außergerichtlicher Schuldenvergleich bietet zahlreiche Vorteile im Vergleich zum Insolvenzverfahren. Daher sind viele Mandanten froh darüber, die Möglichkeit eines außergerichtlichen Vergleichs in Anspruch genommen zu haben.

Die wesentlichen Vorteile eines Vergleichs für Sie im Überblick

Sie ersparen sich ein zeit- und kostenintensives Insolvenzverfahren

  • Eine außergerichtliche Einigung verhilft Ihnen zur Schuldenbefreiung, ohne ein Insolvenzverfahren zu durchlaufen.

Sie erreichen Ihre Schuldenbefreiung wesentlich schneller

  • Der außergerichtliche Vergleich bietet Ihnen durch die verschiedenen Ausgestaltungsmöglichkeiten eine wesentlich schnellere Schuldenbefreiung, als ein Insolvenzverfahren. Wir benötigen für die Aushandlung eines Vergleichs 10 bis 14 Wochen.
  • Beinhaltet Ihr Vergleichsangebot eine Einmalzahlung, können Sie mit der Zahlung dieser bereits nach 10 bis 14 Wochen von Ihren Schulden befreit sein.
  • Zum Vergleich: Ein Insolvenzverfahren dauert bis zu 6 Jahre.

Sie werden von Ihren Schulden befreit trotz Forderungen, die nicht unter die Restschuldbefreiung einer Insolvenz fallen

  • Ein erfolgreich abgeschlossener Vergleich befreit Sie von Ihren Schulden, selbst wenn einige Ihrer Forderungen nicht von der gesetzlichen Restschuldbefreiung umfasst sind. Dies können beispielsweise Forderungen wie Bußgelder und Geldstrafen sein.

Ihre SCHUFA-Einträge werden deutlich schneller entfernt

  • SCHUFA-Einträge werden in aller Regel 3 Jahre nach dem Erledigungsereignis gelöscht. Das Erledigungsereignis ist die vollständige Begleichung Ihrer Schulden. Haben Sie mit Ihrem Schuldenvergleich eine Einmalzahlung ausgehandelt, werden die SCHUFA-Einträge schneller entfernt. Die Einträge werden 3 Jahre nach Ablauf des Jahres in dem Sie die Einmalzahlung geleistet haben, gelöscht.
  • Zum Vergleich: Durchlaufen Sie ein Insolvenzverfahren, werden Ihre SCHUFA-Einträge grundsätzlich erst nach Ablauf von 10 Jahren nach der Einleitung Ihres Verfahrens entfernt.

Ihre Entschuldungssituation wird nicht offenbart

  • Ein außergerichtlicher Schuldenvergleich läuft viel diskreter ab, da er nicht offenbart wird.
  • Zum Vergleich: Ein Insolvenzverfahren wird auf verschiedenen Wegen bekanntgegeben.

Sie sparen die Verfahrenskosten

  • Mit dem außergerichtlichen Schuldenvergleich entfallen die Verfahrenskosten, die mit einem Insolvenzverfahren einhergehen würden. Typische Verfahrenskosten sind die Gerichtskosten und die Kosten für den Insolvenzverwalter. Diese Kosten würden sich mit der Insolvenzmasse erhöhen. Stattdessen können Sie diese Beträge den Gläubigern anbieten.

Wie hoch sollte die Rückzahlungsquote sein, die ich meinen Gläubigern anbiete?

Die Rückzahlungsquote, die Sie Ihren Gläubigern unterbreiten, ist das Kernstück Ihres Vergleichsangebots. Die Höhe der Quote lässt sich nicht pauschal bestimmen, doch natürlich gilt ein Grundsatz: Je höher die Quote ist, desto eher werden die Gläubiger zustimmen.

Wovon hängt die Höhe der Rückzahlung beim außergerichtlichen Vergleich ab?

Viele Faktoren müssen im jeweiligen Einzelfall berücksichtigt werden. Die Rückzahlungsquote hängt im Wesentlichen von Ihrem Budget, dem Verhandlungsgeschick und der Gläubigerstruktur ab. Zu berücksichtigen sind weiterhin Ihr pfändbares Einkommen und sonstige Vermögenswerte, die im Rahmen eines Insolvenzverfahrens verwertet werden würden.

Nach unseren Erfahrungen lassen sich viele Gläubiger durch eine gute Ausgangssituation des Schuldners auf deutliche reduzierte Bedingungen von etwa 20 % bis 30 % der ursprünglichen Forderung ein. Um eine solche Quote zu erreichen ist viel Verhandlungsgeschick gefragt. Ihre Gläubiger müssen davon überzeugt werden, dass sie ohne Vergleich leer ausgehen. Durch eine beständige Argumentationsweise sind viele Gläubiger bereit, auf 70 % bis 80 % der Forderung zu verzichten.

Erfolgreichen außergerichtlichen Vergleich erreichen

Die Quote bzw. der Betrag, den Sie im außergerichtlichen Vergleich anbieten, sollte möglichst hoch sein. Die Gläubiger sollten überzeugt werden, dass das Angebot an der Grenze Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit liegt. Nur dann ist der außergerichtliche Vergleich auch für Ihre Gläubiger attraktiv. Allerdings sollte die Quote natürlich für Sie auch realistisch und tragbar ausgestaltet werden. Ihre Rückzahlungsquote muss die Gläubiger besser stellen, als sie in einer potenziellen Insolvenz gestellt wären. Zum Vergleich: Deutschlandweit beträgt die Befriedigungsquote für Insolvenzgläubiger im Durchschnitt nur etwa 5 %. Das gilt es in den Vergleichsverhandlungen geschickt zu Ihren Gunsten einzusetzen.

Wie lange dauert die Durchführung eines außergerichtlichen Schuldenvergleichs und wann gilt er als beendet?

Die Dauer der Durchführung eines außergerichtlichen Schuldenvergleichs lässt sich pauschal nicht bestimmen. Sie hängt stark von

  • der Reaktionszeit und den Antworten Ihrer Gläubiger

als auch

  • der Anzahl und Struktur Ihrer Gläubiger

ab.

Erfahrungsgemäß beansprucht unsere Kanzlei eine durchschnittliche Zeit von 8 bis 12 Wochen. Gemeint ist damit der Zeitraum ab Beauftragung bis hin zum vollständigen Abschluss des außergerichtlichen Schuldenvergleichs.

In bestmöglichen Fällen konnten unsere Mandanten mit unserer Unterstützung bereits nach 2 bis 4 Wochen den Abschluss der Einigungen verzeichnen.

 

Der außergerichtliche Vergleich endet mit Zahlungserfüllung

Ihr Vergleich gilt als beendet, wenn Sie die vereinbarte Vergleichszahlung vollständig geleistet haben.

Bei einer Einmalzahlung kann dies bereits nach 10 bis 14 Wochen der Fall sein. Sie erreichen Ihre Schuldenbefreiung deutlich schneller als mit einem Insolvenzverfahren. Die Insolvenz dauert in aller Regel 3, 5 oder 6 Jahre.

Bei einer Ratenzahlung endet Ihr Vergleich mit Zahlung der letzten Rate. Den genauen Zeitraum können Sie dann Ihrem individuellen Vergleichsangebot entnehmen.

Wie verhalte ich mich, wenn alle meine Gläubiger zugestimmt haben?

Der Abschluss Ihres außergerichtlichen Vergleichs, besteht in der Einigung zwischen Ihnen und Ihren Gläubigern. Bei einem abgeschlossenen Vergleich haben all Ihre Gläubiger einheitlich zugestimmt. Eine Insolvenz wurde somit vermieden und Sie können beruhigt Ihre Schuldenbefreiung erfüllen.

Sie beginnen nun mit den vereinbarten Zahlungen. Hier kommt es natürlich auf die vereinbarten Zahlungsmodalitäten an. Entweder leisten Sie die vereinbarte Einmalzahlung und sind sofort von Ihren Schulden befreit, oder Sie zahlen die Vergleichssumme in Raten über die vereinbarte Laufzeit ab.

Wie verhalte ich mich, wenn meine Gläubiger dem Vergleichsangebot nicht einheitlich zugestimmt haben?

In der Praxis kann es durchaus dazu kommen, dass Ihre Gläubiger sich von sachlichen Argumenten nicht überzeugen lassen. Stimmen dann nicht alle Gläubiger Ihrem Vergleichsangebot zu, ist Ihr außergerichtlicher Schuldenvergleich zunächst gescheitert. Nutzen Sie die Zeit und schätzen Sie Ihre Situation realistisch und sachlich ein.

Scheitert Ihr Einigungsversuch, sollten Sie sich davon nicht entmutigen lassen. Denn: Eine gescheiterte außergerichtliche Einigung eröffnet weitere Lösungsalternativen zur Bewältigung Ihrer Schuldensituation. Beispielsweise Folgende:

  • Neues Vergleichsangebot und Nachverhandlungen
  • Sollten Sie anhand der Gläubigerreaktionen und -antworten als auch Ihres finanziellen „Spielraums“ zu dem Ergebnis kommen, dass eine Angebotsnachbesserung erfolgsversprechend sein könnte, bietet sich eine weitere Vergleichsrunde an.
  • Nach Absprache mit Ihnen, wird Ihren Gläubigern ein überarbeitetes erhöhtes Angebot unterbreitet.
  • Wir werden versuchen, Ihre Gläubiger von Ihrem nachgebesserten Vergleichsangebot zu überzeugen. Die Nachverhandlungen bilden einen fließenden Prozess, bei dem wir Sie auf der Grundlage unseres Erstangebots begleiten.
  • Das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren
  • Haben Sie im Rahmen Ihrer Vergleichsverhandlungen die sogenannte Kopf- und Summenmehrheit erreicht, bietet sich das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren (gemäß § 309 Absatz 1 InsO) als weitere Lösungsalternative an, soweit Sie von einem Verbraucherinsolvenzverfahren Gebrauch machen können.
  • Kopf- und Summenmehrheit bedeutet, dass mehr als die Hälfte Ihrer Gläubiger, Ihrem außergerichtlichen Vergleichsangebot zugestimmt haben und diese Hälfte auch mehr als die Hälfte der Forderungen insgesamt gegen Sie innehat.
  • Im Rahmen eines erfolgreich durchgeführten gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens, wird die Zustimmung von den ablehnenden Gläubigern durch das Insolvenzgericht ersetzt.
  • Lassen Sie sich bei diesem Schritt anwaltlich beraten und vertreten.
  • Letztendlich bleibt Ihnen als Lösungsalternative die Einleitung eines Insolvenzverfahrens.

Wirkt eine Einmalzahlung oder eine Ratenzahlung attraktiver auf meine Gläubiger?

Ermöglicht Ihr Budget Ihnen, frei zwischen einer Einmalzahlung und einer Ratenzahlung zu wählen, hängt die richtige Wahl insbesondere von Ihrer Gläubigerstruktur ab.

Grundsätzlich empfinden die meisten Gläubiger eine Einmalzahlung als attraktivste Alternative der Rückzahlung.

Der Grund hierfür besteht darin, dass die Einmalzahlung weniger Verwaltungsaufwand auf Seiten der Gläubiger verursacht und zu einem schnellen Abschluss führt. Monatliche Ratenzahlungen hingegen bedeuten einen erheblichen Verwaltungsaufwand für ihre Gläubiger.

Dennoch sollten Sie die Gläubigerstruktur bei der Ausarbeitung der Rückzahlungsmodalitäten berücksichtigen.

Inkassounternehmen beispielsweise bevorzugen eher Ratenzahlungen. Die Inkassobüros spekulieren darauf, dass Sie als Schuldner den vereinbarten Ratenzahlungen nicht mehr nachkommen können und der abgeschlossene Vergleich platzt. Die Absicht dahinter besteht darin, dass das Inkassounternehmen Ihnen nach dem Scheitern des Vergleichs den vollen Betrag der ursprünglichen Forderung in Rechnung stellen kann.

Müssen alle meine Gläubiger dem Vergleichsangebot zustimmen?

Ja. Der Abschluss Ihres außergerichtlichen Vergleichs besteht in der Einigung zwischen Ihnen und Ihren Gläubigern.

Damit ein außergerichtlicher Schuldenvergleich wirksam zustande kommt, müssen alle Gläubiger dem Angebot zustimmen. Erst nach erfolgter Zustimmung aller Gläubiger, können Sie die vereinbarten Zahlungen aufnehmen, um durch den abgeschlossenen Vergleich Ihre Schuldenfreiheit zu erreichen.

In der Praxis kann es durchaus dazu kommen, dass Ihre Gläubiger sich von sachlichen Argumenten nicht überzeugen lassen und Ihrem Vergleichsangebot nicht zustimmen. Der außergerichtliche Schuldenvergleich gilt dann als gescheitert.