Insolvenz

Guten Tag
Ich bin im 5 Wohlverhaltungsjahr .also im März 2017 fertig mit den 6 Jahren . Meine Frage ? Wie wird das berechnet , mein Inzolvenzberater sagte mir das ich jetzt 10% mehr Einkommen behalten darf . Aber jeden Monat kommt was anders raus ich blicke dort nicht durch . Verdienst Ca . 1450 netto .. Würde mich über eine Antwort sehr freuen ..Danke

Schuldenvergleich

Hallo wollte bitte wissen ob bei einem Schuldenvergleich falls dieser zustande kommt ob meine Immobilie die ich habe versteigert wird…diese möchte ich auf jedenfall behalten..
Die Raten für die Immobilie möchte ich auch weiterhin zahlen…nur die Belastung der privatkredite die für mich aktuell leider nicht mehr tragbar sind…
Für Ihre Antwort wäre ich sehr dankbar
M.f.G

Beratung

Hallo,
Ich schildere Ihnen meine Situation. Habe bis Mitte 2014 Vollzeit im 3 Schicht System gearbeitet hatte einen Kredit von knapp 180 Euro. Wurde schwanger bin mit meinem damaligen Freund zusammengezogen in sein Haus. 2015 haben wir geheiratet. Ich habe aber noch Schulden , gehe momentan nicht arbeiten da ich momentan noch in der 3 jährigen Erziehungszeit von der Arbeit aus bin . Habe keine Möglichkeit die kleine stundenweise abzugeben also muss ich zuhause bleiben. Wahrscheinlich werden wir uns trennen. Dann brauche ich eine Wohnung, kann meine Schulden nicht zahlen das sind so ca 15000 Euro. Am besten stelle ich einen PI Antrag oder?

Krankenkassenbeiträge

Hallo, …was muss ich im Umgang mit den Krankenkassen meiner Angestellten beachten, um mich nicht strafbar zu machen. Voraussichtlich muss ich in 1-2 Monaten in die Insolvenz gehen. Sollte ich mir die Zahlung der Beiträge sparen, um z.B Mieten weiter zu zahlen?

Gehalt vor Pfändung schützen

Hallo,

ich habe schulden, ich habe ein P-Konto, ich bziehe Hartz 4 – ALG 2, ich bin verheiratet mit 2 Kindern. Meine Frage: Ich hoffe das ich bald arbeite, wie kann ich mein Gehalt vor Pfändung schützen, besonders beim Arbeitsgeber, mein Gläubiger versucht alles (hat sogar beim Job Center versucht und Kaution bei meinem Vermieter etc.) also:

1-Welche schritte muss gemacht werden um mein Gehalt vor Pfändung zu schützen beim Arbeitgeber (wenn ich arbeite, ich möchte mich im Voraus informieren, bevor ich eine Arbeitstelle annehme), ich glaube schon dass er versuchen wird das gleich beim Arbeitsgeber zu pfänden, und nicht nur bei der Bank.

2- Welche schritte muss gemacht werden um den Pfändungsfreibetrag zu erhöhen überall nicht nur bei der Bank, die Bank sagte: ich brauche nur ein Formular ausfüllen lassen bei Job Center, aber wenn es um Gehalt geht brauche ich was von Amtsgericht?

Bitte um Ihre Hilfe

Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen
Kai

Nach 6 Jahren?

Im August 2017 sind die 6-Jahre wvz vorbei, wass passiert dann?
Kann ich dann arbeiten gehen ohne eine Lohnpfändung befürchten zu müssen und hab ich dann noch mit dem Insolvenverwalter was zu tun?

Kann das Inkassounternehmen einen SCHUFA-Eintrag bewirken?

Oft drohen Inkassounternehmen mit SCHUFA-Einträgen. Ein Inkassobüro kann einen solchen Eintrag bewirken. In der Praxis handelt es sich aber meistens nur um Drohungen, die nicht in die Tat umgesetzt werden.

Die SCHUFA ist ein privates Unternehmen, das nicht automatisch mit allen anderen Unternehmen zusammenarbeitet. Für eine Zusammenarbeit muss ein Vertrag zwischen der SCHUFA und dem Inkassobüro bestehen.

Schließen Inkassofirmen solche Verträge mit der SCHUFA müssen sie regelmäßig Geld dafür bezahlen. Aus diesem Grund werden unseriöse Inkassounternehmen schon abgeschreckt sein. Diese Inkassobüros drohen zwar mit SCHUFA-Einträgen, möchten Sie aber nur einschüchtern und zur Zahlung drängen.

Wenn auch Sie von einem Inkassobüro einen SCHUFA-Eintrag angedroht bekommen, sollten Sie diesem schriftlich per Einschreiben mit Rückschein widersprechen. Nutzen Sie dieses Schreiben um

  • der Eintragung bei der SCHUFA deutlich zu widersprechen
  • die Zahlung der unberechtigten Forderung zu verweigern
  • der unberechtigten Forderung zu widersprechen

Detaillierte Informationen zum Thema Inkasso finden Sie hier.

Ihren Widerspruch sollten Sie so ausführlich wie möglich begründen.

Durch den Widerspruch wird Ihre Forderung zu einer bestrittenen Forderung. Solche Forderungen dürfen nicht bei der SCHUFA eingetragen werden.

Bei der SCHUFA können Sie einmal im Jahr eine kostenlose Eigenauskunft anfordern. Hierdurch können Sie ungerechtfertigte Eintragungen herausfinden. Falls ungerechtfertigte Eintragungen vorhanden sind, richten Sie einen schriftlichen Widerspruch an das veranlassende Unternehmen. Widersprechen Sie dem Eintrag und fordern Sie das Unternehmen auf den ungerechtfertigten Eintrag zu widerrufen. Eine Kopie dieses Schreibens sollten Sie dann auch an die SCHUFA schicken. Dort können Sie dann schriftlich die Sperrung des unberechtigten Schreibens und die Löschung des Eintrags verlangen. Begründen Sie Ihren Widerspruch ausführlich und verweisen Sie auf die beigefügte Kopie des Widerspruchschreibens. Beide Schreiben sollten Sie als Brief per Einschreiben mit Rückschein versenden. Zu Nachweiszwecken sollten Sie die Belege gut aufbewahren.

Was mache ich, wenn ich den Vertrag gar nicht geschlossen habe?

In der Praxis erhalten Verbraucher häufig Rechnungen über unbekannte Verträge. Sollten Sie davon betroffen sein, sind Sie selbstverständlich zunächst nicht zur Zahlung verpflichtet.

Unseren Mandanten raten wir immer dazu den unbekannten Vertragspartner schriftlich zu kontaktieren. Folgende Punkte sollten Sie dabei berücksichtigen:

  • Machen Sie dem unbekannten Vertragspartner deutlich, dass Ihnen die Forderung und das angebliche Vertragsverhältnis völlig unbekannt sind
  • Widersprechen Sie der Forderung
  • Verweigern Sie die Zahlung
  • Fordern Sie die vertragliche Grundlage, aus der sich der angebliche Rechnungsbetrag ergibt
  • Achten Sie darauf, dass Ihre Unterschrift auf der Kopie des angeblichen Vertrags deutlich zu erkennen ist, wenn das unbekannte Unternehmen Ihnen diese zuschickt. In der Praxis versuchen Betrüger mit gefälschten Verträgen illegal Geld zu ergaunern
  • Der unbekannte Vertragspartner ist in der Pflicht den Nachweis zu erbringen, da er eine Zahlung von Ihnen verlangt
  • Setzen Sie dem unbekannten Vertragspartner eine dreiwöchige Frist
  • Machen Sie deutlich, dass Sie die Angelegenheit als erledigt ansehen, wenn er Ihnen die vertragliche Grundlage nicht innerhalb der gesetzten Frist zuschickt

Ihr Schreiben sollten Sie dann

  • als Brief per Einschreiben mit Rückschein
  • per Fax mit Sendeberichtsbestätigung
  • per E-Mail

versenden.

In jedem Fall sollten Sie die Bestätigungen aufbewahren und die gesendeten E-Mails archivieren. So können Sie später ohne Probleme nachweisen, dass Sie das Schreiben verschickt haben.

Wenn Ihnen der unbekannte Vertragspartner eine Kopie des Vertrags zuschickt, sollten Sie diese gut überprüfen. Ihre Unterschrift muss deutlich zu erkennen sein. Liegt tatsächlich ein wirksamer Vertragsschluss zwischen Ihnen und dem unbekannten Unternehmen vor, sollten Sie die Zahlung aufnehmen.

Wenn der unbekannte Vertragspartner Ihnen keinen Nachweis über den Vertragsschluss bringen kann, sollten Sie Ihren Widerspruch aufrechterhalten. Verweigern Sie die Zahlung weiterhin. Das Gleiche gilt auch, wenn Ihnen der Nachweis unglaubwürdig oder gefälscht erscheint.

Was passiert, wenn ich gegen einen Mahnbescheid nichts unternehme?

Wenn Sie den Widerspruch gegen den Mahnbescheid nicht innerhalb der zweiwöchigen Frist oder gar nicht erst einlegen, wird Ihnen als nächstes der Vollstreckungsbescheid zugestellt.

Der Vollstreckungsbescheid ist die zweite Stufe des gerichtlichen Mahnverfahrens. Mit diesem Bescheid kann Ihr Gläubiger die Forderung von Ihnen verlangen. Das Besondere dabei ist, dass der Gläubiger dies über 30 Jahre lang kann. Die Verjährungsfrist wird deutlich verlängert. Zahlen Sie Ihre Schulden weiter nicht, kann der Gläubiger Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten. Die berühmtesten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind:

  • Die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers, der in Ihr Vermögen vollstrecken wird
  • Lohn- und Gehaltspfändungen
  • Kontopfändungen

Der Vollstreckungsbescheid ist gleichzusetzen mit einem vollstreckbaren Urteil. Erreicht werden kann dieser allerdings ohne aufwendiges Klageverfahren.

Gegen den Vollstreckungsbescheid können Sie ebenfalls Einspruch einlegen. Hierfür gilt eine zweiwöchige Frist. Ihr Einspruch führt zur Beendigung des gerichtlichen Mahnverfahrens. Allerdings führt der Einspruch regelmäßig zu gerichtlichen Verhandlungen.

Deswegen sollten Sie keinesfalls den Vollstreckungsbescheid abwarten. Es empfiehlt sich schon fristgerecht gegen den Mahnbescheid Widerspruch einzulegen.

Was mache ich gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid?

Finden Sie einen gelben Umschlag mit Zustellungsvermerk in Ihrem Briefkasten handelt es sich dabei oftmals um einen gerichtlichen Mahnbescheid. Auf dieses unangenehme Schreiben des Amtsgerichts sollten Sie schnell reagieren.

Wir raten unseren Mandanten grundsätzlich zum sofortigen Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid. Das Amtsgericht sendet mit dem Mahnbescheid ein extra dafür vorgesehenes Widerspruchsformular mit. Dabei handelt es sich in aller Regel um ein rosa Formular. Somit ist es leicht zu erkennen. Für einen rechtlich wirksamen Widerspruch reicht das ausgefüllte Formular vollkommen aus. Eine zusätzliche Begründung ist nicht erforderlich.

Für den Widerspruch wird Ihnen eine Frist von 2 Wochen eingeräumt, die Sie unbedingt einhalten sollten. Innerhalb dieser Frist muss Ihr Widerspruch bei dem Amtsgericht eingegangen sein.

Darüberhinaus empfehlen wir unseren Mandanten ebenfalls ein Widerspruchsschreiben an den Antragssteller (also den Gläubiger) zu schicken. Dieses Schreiben sollten Sie selbst ausformulieren und folgende Punkte besonders beachten:

  • Teilen Sie dem Gläubiger mit, dass Sie dem gerichtlichen Mahnbescheid fristgerecht widersprochen haben
  • Führen Sie die Gründe für Ihren Widerspruch ausführlich aus
  • Teilen Sie dem Gläubiger mit, dass Sie den Widerspruch aufrechterhalten werden

Durch das Schreiben an Ihren Gläubiger können Sie einen eventuellen SCHUFA-Negativeintrag verhindern. Ein solcher Eintrag wird vorgenommen, wenn gegen Sie eine Forderung geltend gemacht wird. Unabhängig davon ob die Forderung berechtigt oder unberechtigt ist.