Im Oktober veröffentlichten unser Namenspartner, Herr Rechtsanwalt Andre Kraus, zusammen mit unserem wissenschaftlichen Mitarbeiter, Herrn Patrick-Eric Bank, einen Aufsatz mit dem Titel „Praxiswissen Verbraucherinsolvenz: Leistungen des Schuldners an einzelne Gläubiger vor der Verfahrenseröffnung“ in der Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht (ZInsO). Die ZInsO ist eine der führenden juristischen Fachzeitschriften auf dem Gebiet des Insolvenzrechts.
Dr. V. Ghendler ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und mit seinem bundesweit tätigen Team auf die Entschuldung von Privatpersonen und Unternehmern spezialisiert.
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Thematisch befasst sich der Aufsatz mit einer Frage, die für jegliche Schuldnerberatung von Relevanz ist: Dürfen die Schuldner die Zahlung an die Gläubiger vor dem Insolvenzverfahren einstellen oder nicht? Unsere Autoren erläutern die rechtlichen Grundlagen bezüglich der Leistungen des Schuldners an einzelne Gläubiger vor der Verfahrenseröffnung und arbeiten heraus, dass die Zahlungen an Gläubiger im Vorfeld der Eröffnung des Insolvenzverfahrens dem grundsätzlichen Ansatz widerspricht, Schuldnern anzuraten, alle Zahlungen an ihre Gläubiger einzustellen, um Gläubiger untereinander nicht zu benachteiligen.
Dieser Artikel wurde aktuell vom fachspezifischen Onlineportal Jurion erwähnt. Bei Jurion findet sich eine Ansammlung von juristischen Fachdatenbanken mit Inhalten von Autoren des Wolters Kluwer Verlag. Der Autor RA Dr. Henning Seel hat dort unter dem Titel „Leistungen des Schuldners an einzelne Gläubiger vor der Verfahrenseröffnung – Kraus und Bank untersuchen die Auswirkungen“ eine Zusammenfassung des Aufsatzes veröffentlicht. Kostenlosen Zugang zum vollständigen Bericht finden Sie unter diesem Link.
Darf man vor bzw. auch im laufenden Insolvenzverfahren ein Testament erstellen? Wenn ja, wäre dieses Testament rechtsgültig. Welche Gegenstände die man eine Person (oder Personen) zueignen möchte, können in das Testament aufgenommen werden. Gibt es hierzu Rechtsnormen/Paragraphen?
Ich besitze (oder besaß) eine Rentenversicherung (Höhe ca. 11.000 Euro), die verpfändet ist (Darlehen 9.000 Euro). Kann ich die Versicherung behalten, indem ich weiter kleine Raten in die Versicherung einzahle und gleichzeitig das Darlehen in kleinen Raten (30 Euro) tilge. Zusätzlich bezahle ich die Zinsen. Ich wollte die Versicherung behalten.
Hat ein Insolvenzverwalter die Möglichkeit, die Differenz (11.000 – 9.000 Euro) zu pfänden? Oder kann ich die verpfändete Versicherung aus der Insolvenz heraushalten?
Hallo…
Ich möchte in die privatinslovenz gehen und habe vorab eine frage.
Ich verdiene 1.700 Euro netto.
Ich habe 2 kinder (2 Jahre) Unterhaltspflichtig
1 gemeinsame Wohnung mit meiner partnerin (nicht verheiratet)
Partnerin 1150 netto (50% stelle)
Miete 593.-
Strom 120,-
nun zu meiner frage,
laut der tabelle bin ich mit 1700 euro netto nicht pfändbar..
Wie sieht es aus, da meine partnerin alle fixkosten von ihrem konto bezahlt..
heißt, das sie die hautpmieterin ist sie die kaution gezahlt hat und ich der 2tmieter bin.
Ich selbst habe ein p-konto und hebe das geld komplett ab und zahle es bei ihr ein weil wir alles über ihr konto bezahlen.
wenn es jetzt z.b zu einer privatinsolvenz kommt sie alle fixkosten von ihrem konto bezahlt da wir unser geld zusammenlegen sieht das dann so aus ob ich keine miete sowie strom zahle? ziehen die das dann von den 1700 wieder ab?oder beleiben mir die 1700 dann? weil wir kein unterschied machen mit ihrem geld und meinem? beim strom und wasser z.b ist nur sie im vertrag…
oder sind die 1700 euro fest für mich eingeplannt weil es pfändungsfrei ist?
m.f.g
Ich bin seit zwei Jahren in Privatinsolvens und erhalte eine Stromgutschrift muß ich diese der Insolvensmasse zuführen ?
vielen Dank im voraus
hallo,
ich befinde mich seid 1.9.2014 in der Insolvenz. mein Sohn hat jetzt eine Ausbildung angefangen, er verdient 420 Euro. Mein Arbeitgeber will ihn nun nicht mehr als unterhaltspflichtige Person anrechnen, der Arbeitgeber sagt er verdient zu viel, ich würde jetzt viel mehr gepfändet bekommen. Kann mein Arbeitgeber das so einfach machen?
Hallo,
mein Insolvenzverwalter, bekam die Steuererstattung für 2013, obwohl diese zusammen mit der Steuererstattung unterhalb der Pfändungsgrenze lag.
Mein Verfahren wurde 07.2012 eröffnet und noch nicht abgeschlossen.(also noch keine Wohlfahrtsperiode)
Ist das was er gemacht hat richtig?
Sehr geehrte Damen und Herren,
es kann sein, dass ich demnächst privatinsolvenz anmelden muss.
Es besteht eine betriebliche Altersvorsorge in Form einer direktversicherung (entgeltumwandlung).
Versicherungsnehmer ist mein Arbeitgeber, versicherte Person bin ich. Ich habe auch das unwiderrufliche Bezugsrecht.
Ist diese Versicherung (also auch das bisher angesammelte Kapital) in der privatinsolvenz geschützt oder bin ich verpflichtet, die Versicherung evtl. zu kündigen und den Rückkaufswert an den insolvenzverwalter auszuzahlen?
MfG
Hallo,ich bin mir gerade sehr unsicher und habe eine Frage.Habe bei meinem alten Arbeitgeber zum 1.2.2016 gekündigt.(Da ich hauptsächlich nur eine sitzende Position hatte,und die durch mein Bandscheibenvorfall auf lang nicht mehr ausüben kann).Mein brutto Gehalt lag dorf bei 1700 euro.Nun fange ich ab den 1.2.2016 einen neuen job an wo ich weniger Verdiene 1465euro Brutto.Am 7.1.2016 habe ich meine Antrag auf das Insolvenzverfahren bekommen das ich zum Gericht geschickt habe.Könnte es jetzt schwierigkeiten geben da sich ja nun alles überschnitten hat mit meinem neuen Job und dem Antrag auf Insolvenz.Und meine größte Sorge da ich nun auch weniger Verdienen werde??? Vielen Dank für eine Antwort
Guten Tag,
Und zwar hätte ich folgene Frage. Mein Mann ist hoch verschuldet und die Schulden belaufen sich alle auf seinen Namen. Da wir verheiratet sind und ein kind haben bleibt ihm nichts übrig bis auf die Private Insolvenz. Meine Frage ist jetzt was geschiht bei mir? Wird mein Lohn auch aufgeteilt? Werde ich auch beformundschaft?
Mit freundlichen Grüßen,
Michelle Weingärtner
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