Pfändung bei Ehegatten

Guten Tag,

Wird das Einkommen meiner Frau bei der Berechnung des pfändbaren Einkommen mit hinzu gezogen?

Nacht-Sonn-Feiertagszuschlag während der Privatinsolvenz

Meine Damen und Herren,

ich habe eine Frage in Bezug auf Zulagen während der Privatinsolvenz. Ich arbeite im Sicherheitsdienst und vieles wird in den Nacht-Sonn-Feiertagszulagen hinzu verdient, um auf sein Geld zu kommen.

Betriebliche Altersvorsorge durch den Arbeitgeber Pfändbar nach Übertrag?

Guten Tag, ich hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können, da ich schon überall versucht habe einen vernünftigen Rat bzw. Antwort zu erhalten.

Anfang 2015 wurde meine Privatinsolvenz eröffnet somit befinde ich mich derzeit in der Wohlverhaltensperiode. Einige Monate später wurde ich aus betrieblichen Gründen gekündigt und bin daher derzeit arbeitslos. Mein Arbeitgeber hat die durch ihm für mich bezahlte betriebliche Altersvorsorge übertragen bzw. ab Anfang Januar 2016 kann ich sie übernehmen. Die betriebliche Altersvorsorgeversicherung wurde auch nie bei der Eröffnung der Privatinsolvenz angegeben, da ich zu dem Zeitpunkt nicht Besitzer der Versicherung bin.

Laut Versicherung besteht für mich die Möglichkeit die Versicherung zu übernehmen und die monatliche Prämie zu zahlen, welches mir aber aus finanziellen Gründen nicht möglich ist, da arbeitslos und ich bald eine Ausbildung starten werde. Die zweite Möglichkeit wäre den Rückkaufwert mir auszahlen zu lassen.

Meine Frage wäre, ist der Rückkaufwert der Versicherung voll pfändbar bzw. wird der Insolvenzverwalter diese voll einbehalten? Die Versicherung wurde 2012 von meinem Arbeitgeber abgeschlossen und lief ca. 3 1/2 Jahre. Der Rückkaufwert beträgt ca. 2700€.

Besteht eine Möglichkeit ein Teil vor der Pfändung des IV zu retten, wenn ja welche Möglichkeiten hätte ich?

Besten Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen,
Jessica

Beendigung der Insolvenz

Guten Tag,
mein Insolvenz wir im April 2016 (also 5 Monaten) zu Ende gehen und befinde mich momentan in Wohlverhaltensphase. Aus der Ausführungen oben haben ich entnommen, wenn ich jetzt die Gericht- und Verwalterkosten bezahle, kann ich eine vorzeitige Beendigung des Verfahrens erreichen. Ist meine Annahme richtig? und brauche ich dafür einen Anwalt?
Vielen Dank im Voraus
Viele Grüße
M. Schwab

Privatinsolvenz

Ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase ( 6. Jahr ) und die Inso ist am 28.1.2016 beendet . Jetzt bekomme ich am 1.1.16 – 5000 € aus einer Lebensversicherung ausgezahlt die ehemals von meinem Arbeitgeber als Altersvorsorge angelegt worden ist .Fliesst das Geld jetzt noch in die Insolvenz ein ?

Erteilung der Restschuldbefreiung

Guten tag
Ich habe heute ein schreiben von Amtsgericht bekommen das mir meine restschuldbefreiung am 20.11.2015 erteilt wurde. Zusätzlich steht da drin das ich für die schufa löschung selbst zu ständig bin. Ich habe von bekannten Kreis gehört das eine Löschung in schufa erst nach drei jahre möglich sei. Ist das wahr? Bin ich weiterhin negativ im schufa und habe keine Möglichkeit da mich löschen zu lassen?
LG aras

Außergerichtlicher Vergleich

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe bezüglich eines Gläubigervergleiches ein paar Fragen, welche etwas umfangreicher sind
und suche rechtlichen Beistand zur Durchführung eine außergerichtlichen Vergleiches.
Ich habe vor ca. 4 Jahren ein Restaurant (nach 2 Jahren Betrieb) relativ kurzfristig schließen müssen.
Aus dieser Zeit bestehen noch ca. 60000,00€ Restverbindlichkeiten die sich ungefähr wie folgt aufteilen:
Sparkasse: ca. 16000,00€
Gertänkehandel (Darlehn zur Übernahme): 15000,00€
Verkäufer des Restaurantes: 14000,00€
Wobei im Vertrag von dem damaligen Eigentümer eingetragen wurde, das das Inventar bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers bleibt. Ich habe das Inventar in Zusammenarbeit mit einer Verwerterfirma ausgebaut. Diese Kosten (Höhe müsste bestimmt werden, geschätzte ca. 8000,00€) könnte man noch gegenrechnen.
Leasingfirma (Kassenleasing): 7000,00€
Verpächter Lokal: ca 3000,00€ Pachtrückstand
Lagerraummiete: ca 1600,00€
Finanzamt: 1700,00€
Sonstiges (Telekom, Versicherung…): 1700,00€
Gesamtstand 2011: ca. 60000,00€
Bei ca. 10-12 Gläubigern
Nun zum damaligen Ablauf:
Nachdem ich das Geschäft im Januar 2011 geschlossen hatte, kamen die Gläubiger mit erheblichem Nachdruck und forderten Ihre offenen Beträge mit androhenden Kündigungen dieser Verträge bei nichtzahlung.
Da ich einer Insolvenz vorerst aus dem Weg gehen wollte, meldete ich mich im Oktober 2011 aus Deutschland ab und verlegte meinen Wohnsitz nach England. Da ich von Beruf Architekt bin und ein etwas größeres Projekt in der Vorbereitung war, war ich auch guter Dinge mit diesem Geld einen Gläubigervergleich aus England zu erreichen. Allerdings zog sich dieses Projekt bis es zur Auszahlung des Honorars kam bis zum Juni 2015 hin. Im Wissen, das wir das Geld bald bekommen würden gründete meine Lebensgefährtin eine LTD&CO KG die diese Gelder in Rechnung stellte und schließlich als Einnahmen verbuchen konnte. Wir suchten einen Anwalt, der mich bezüglich des bevorstehenden Vergleiches und die Firma in steuerlichen Angelegenheiten beraten und diesen vorstehenden Vergleich auch durchführen sollte. Aber dieser Anwalt ließ uns (da er auch gleichzeitig unser Steuerberater war) im wahrsten Sinne des Wortes im Regen stehen. Er schaffte es nicht die Gläubiger innerhalb von 4 Monaten anzuschreiben. Als die Anschreiben endlich gefertigt waren, musst ich dieses mit erheblichen Rechtschreibfehlern versehene Schriftstück, korrigieren. Er hatte mir mehrfach berichtet, das die Anschreiben versendet wurden, allerdings widersprach er sich hier in E-Mails bezüglich der Versendung, er hatte also nachweislich nicht die Wahrheit gesagt. Ich bat um eine Liste mit den angeschriebenen Gläubigern, und dem letztlich versendetem Anschreiben, er vertröstete mich mehrmals und fand Ausreden wie, sein Scanner ist defekt, seine Sekretärin sein Krank, Urlaubszeit usw. Das gleich tat er übrigens mit unserer Buchführung und den Steuererklärungen. Immer zu spät und mit Vertröstungen und Ausreden versucht das Mandat aufrecht zu erhalten. Bis wir Ende vorletzter Woche das Mandat kündigten. Wir suchten uns einen neuen Steuerberater. Doch die Anwaltliche Betreuung bezüglich des Vergleiches ist nun nicht mehr gegeben. Die Unterlagen (Gläubigerverträge, Vertragsunterlagen aber auch Firmendokumente wie Gesellschaftervertrag, Apostille, Handelsregister Eintrag usw.) behält er, auf mehrmalige Nachfrage, auf Grundlage seines „Einbehaltungsrechtes“ bis wir seine Endabrechnung, die er noch nicht gestellt hat, beglichen haben.
Auf der Suche nach einem Fachmann/Profi für Insolvenz bin ich im Internet nun auf Ihre Kanzlei gestoßen und wüsste gerne ob und wie Sie hier vorgehen würden, da ich über den aktuellen Stand der Anschreiben und Rückmeldungen nicht informiert bin. Wir hatten im Anschreiben an die Gläubiger geschrieben, das wir einen außergerichtlichen Vergleich anstreben und vorerst 10% angeboten, ansonsten die Möglichkeit einer englischen Insolvenz durchscheinen lassen. Deshalb wäre ein in England ansässiger Rechtsanwalt ein logische Fortführung des Vergleiches.
Welche Zeit würden Sie hierfür veranschlagen?
Ich würde mich über eine kurze Rückmeldung sehr freuen.
Mit freundlichem Gruß

A. H.

Lohnpfändung

Die Wohlverhaltensphase endete am 23.11.2015. Mit welchem Tag endet für den Arbeitgeber die Pfändung an den Insolvenzverwalter? Mein Arbeitgeber hat jetzt den
vollen Monat abgerechnet. Liegt das in der Norm und es werden einfach nur 72 volle Monate abgerechnet oder liegt ein Abrechnungsfehler vor?

Mit freundlichen Grüßen
F.M

aussergerichtlicher Schuldenvergleich

Sehr geehrte Damen und Herren.
Habe ca. 40000,00 € Schulden bei 14 Gläubigern. Schulden sind schon etwas älter und durch meine damalige Arbeitslosigkeit entstanden. Mittlerweile bin ich Rentner und meine Rente liegt unter der Pfändungsgrenze. Ich könnte trotzdem monatlich eine Summe von ca. 150 – 200 € anbieten. Möchte Insolvenz vermeiden.
Sehen Sie da eine Möglichkeit ???

Weihnachtsgeld

Ich habe da eine Frage bezüglich des Weihnachtsgeldes, falls ich mich zur Insolvenz entschließen könnte: Mein Bruttolohn beträgt 2800 € und mein Weihnachtsgeld ebenfalls 2800 €. Ich habe gelesen, das man 500 € Weihnachtsgeld behalten darf. Ich würde die Rechnung jetzt so interpretieren: 2800 € + 2800 €= 5600 € – Sozialabgaben und Steuern = Nettoeinkommen – 500 € Weihnachtsgeld. Von dieser übrig bleibenden Summe wird dann der pfändbare Teil berechnet. Ich habe 2 Kinder. Ist das korrekt? Viele Grüße und lieben Dank im Voraus. Liebe Grüße Katja Burkhard