Muss ich die Inkassogebühr bezahlen?

Inkassounternehmen erheben grundsätzlich Gebühren.  Bei unberechtigten oder überhöhten Forderungen müssen Sie diese Gebühren nicht zahlen.

Nur bei

  • berechtigten Forderungen oder
  • einer korrekt berechneten Gebühr

sind Sie zur Zahlung der Inkassogebühr verpflichtet.

Gerne überprüft unser Kooperationspartner halloAnwalt, ob Sie eine Inkassoforderung bezahlen müssen oder nicht.

Was wird dabei geprüft?

  • Zunächst wird in Erfahrung gebracht, ob diese Forderung überhaupt besteht. Oftmals wissen Menschen ganz genau, dass sie einen Vertrag nicht abgeschlossen haben. Oder sie erhalten unbestellte Ware oder Dienstleistungen. Dennoch bekommen sie später einen Inkassobrief.
  • Über diese Forderung ist Ihnen eine ordnungsgemäße Rechnung ausgestellt worden. Haben Sie keine Rechnung bekommen, darf eine Inkassofirma nicht tätig werden.
  • Die Rechnung darf nicht fehlerhaft oder undeutlich gewesen sein.
  • Weiterhin muss Ihnen diese Rechnung zugestellt worden sein. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Sie bei Ihnen Zuhause in den Briefkasten geworfen wurde oder Ihnen persönlich übergeben wurde.
  • Ihr Gläubiger muss Ihnen nach der Rechnung noch eine Mahnung geschickt haben.
  • Hat er Ihnen keine Mahnung geschickt, muss er zumindest die 30-Tage-Regelung beachtet haben. Das heißt, dass er 30 Tage abgewartet haben muss, bevor er eine Inkassofirma beauftragt. Allerdings gilt die 30-Tage-Regelung nur, wenn Sie darauf ausdrücklich hingewiesen worden sind.
  • Sie haben fristgerecht widerrufen, aber dennoch einen Inkassobrief bekommen.
  • Sie haben innerhalb der Kündigungsfrist gekündigt, werden aber dennoch von der Inkassofirma angeschrieben.
  • Sie haben die Zahlung bereits verweigert, weil Sie zum Beispiel keine Möglichkeit hatten, die Forderung auf einmal zu begleichen. Trotzdem wird eine Inkassofirma eingeschaltet, obwohl ein Vorgehen gegen Sie offensichtlich aussichtlos ist.
  • Die Firma, der Sie Geld schulden, hat eine eigene Rechtsabteilung. In diesen Fällen ist es nicht angemessen, die Beitreibung an eine Inkassofirma abzugeben.
  • Sie haben Ihrem Gläubiger angezeigt, dass Sie zahlungsunfähig ist. Dann darf kein Inkasso mehr eingeschaltet werden.
  • Sie waren von Anfang an mit der Leistung des Gläubigers nicht einverstanden und haben sie beanstandet.
  • Die Inkassofirma verlangt eine sogenannte „1,3 Gebühr“, obwohl die Inkasso den Bestand der Forderung nicht geprüft hat und keine besonderen Ausführungen im Einzelfall gemacht hat.

Was ist ein Inkassounternehmen?

Inkassounternehmen sind auf den Einzug von Forderungen spezialisiert. Meistens werden sie von Firmen Beauftragt, z. B. von Telefonunternehmen, Stromanbietern, Versandhändlern oder Dienstleistern. Der Begriff „Inkasso“ stammt – wie übrigens auch der Begriff „Bank“ – aus dem Italienischen und bedeutet so viel wie „Geld einziehen.

Die typische Vorgehensweise von Inkassounternehmen ist:

Entweder: Eine Firma beauftragt das Inkassounternehmen zum Forderungseinzug – das Inkassounternehmen wird für eine Firma tätig.

Oder: Eine Firma verkauft ihre Forderung an ein Inkassobüro – das Inkassounternehmen wird selbst zum Gläubiger.

Häufig kommt auch vor: Ein weiterer Fall ist der Weiterverkauf von Forderungen von einem Inkassobüro zum nächsten – dies ist ein eindeutiger Fall einer unseriösen Inkassopraktik. Dadurch werden Inkassogebühren künstlich erhöht.

Übernimmt die Inkassofirma die Eintreibung, schreibt sie Sie an. Sehr oft überprüfen Inkassofirmen dabei nicht gar nicht, ob die Forderung  überhaupt besteht. Das Inkassogeschäft ist sehr oft auf der Annahme aufgebaut, dass Menschen „einfach bezahlen, obwohl kein Anspruch besteht“. Auch bei der Höhe ihrer eigenen Gebühren geben sich Inkassofirmen oftmals keine Mühe. Sie veranschlagen in vielen Fällen der eigenen Einfachheit halber die höchste Gebühr.

Laufende Privatinsolvenz Bedarfsgemeinschaft Hartz 4

Hallo,mein Lebensgefährte und ich leben seit über 20 Jahren zusammen. Derzeit beziehen wir Alg 2 und befinden uns seit kurzem in Privatinsolvenz. Zur Bedarfsgemeinschaft gehört ausserdem unsere 17 Jährige Tochter die im September ein Baby erwartet. Nun ist es so das mein Lebensgefährte vor wenigen Tagen fest angefangen hat zu arbeiten. Laut Insolvenzverwalter ist er nur unserer Tochter gegenüber Unterhaltspflichtig , ich würde auf gar keinen Fall berücksichtigt werden. Und laut Arge kann ich für mich alleine kein Hartz 4 weiter beziehen da sein Einkommen für uns 3 angerechnet wird. Voraussichtlich haben wir gar keinen Anspruch mehr und ich wäre noch nicht mal mehr Krankenversichert. Dazu kommt das ich ab Oktober die Elternzeit für meine Enkelin nehme damit meine Tochter ihre Ausbildung absolvieren kann. Heißt das jetzt das ich demnächst völlig mittellos sein werde?? Zumal ich selber insolvent bin und dann keine Einkommensnachweise mehr erbringen kann.

Privatinsolvenz

Hallo

Ich befinde mich seit einem Jahr in der PI.Ich bin verheiratet habe aber keine eigenen Kinder.Zwei im Haushalt lebenden Kinder meiner Frau stehen bei mir auf der Steuerkarte.Das Problem ist es Interessiert keinen das die Kinder im Haushalt(stehen bei mir auf der Steuerkarte ) wohnen und ich sie mehr oder weniger mit finanziere,aber die Steuerermäßigung ziehen sie mir auch ab .Meine Frau hat einen Mini Job und ich bin ihr nicht Unterhaltspflichtig sagt man. Im ersten Monat der PI haben sie zu wenig abgeführt da sie davon ausgegangen sind das das ich gegenüber meiner Frau unterhaltspflichtig bin. Nun wollen sie 320 Euro von mir. der Fehler lag nicht bei mir.,aber davon will keiner etwas wissen ich muss diesen Betrag begleichen.Meine PI ist das reinste Chaos. Der Mann von der Schuldnerberatung hat schon mist gebaut. ich habe mir nichts gutes getan damit. Von was soll man sich in dieser Lage einen Fachanwalt leisten können,um zu wissen ob das alles so richtig ist .Man ist da völlig ausgeliefert.

MfG
Müller

Mietnebenkosten

Wird die Rückerstrattung abgeführt oder kann ich darüber verfügen

Unterhaltspflichtiger Person

Meiner Ehefrau verdient ca. 700 bis 800€ Netto.
Zählt sie mit Kindern zu Unterhaltspflichtige Personen?

Auto behalten oder nicht?

Guten Tag,
ich habe hier eine Frage zum Thema Auto. Also der Wagen wurde von einer Dritten Person finanziert. Die Raten jedoch wurden von mir bezahlt.

Im Schein und im Vertrag steht die Dritte Person. Nun die Frage, wem gehört das Auto. Kann man in diesem Fall sagen, dass Auto gehört der Dritten Person und man hat die Raten bezahlt, sozusagen weil einem das Auto zum Fahren überlassen wurde?

Ich freue mich auf Ihre Antwort…

Frage Privatinsolvenz / Kindesunterhalt

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:

– Privatinsolvenz seid 05.2015
– 2 Unterhaltspflichtige Kinder (Unterhalt je Kind 355€)
– Nettoeinkommen 1900€
– Aktuelle Pfändung für die INSO 78€

Das eine Kind wird dieses Jahr 18 und der Unterhalt wird sich verringern. Das zweite Kind kommt durch die Mutter/Jugendamt ins Internat, da eine schwere
ADHS Erkrankung vorliegt und dort sind dann auch beide Elternteile Unterhaltspflichtig.

Nun meine eigentliche Frage:

Wenn sich die höhe des Kindesunterhaltes dann bei beiden Kindern z.B. auf 250€ pro Kind verringert, muß ich dann mehr an den Insolvenzverwalter abgeben?
Weil Unterhaltspflichtig bin ja dann immer noch, oder!?!?

Kurz gefragt, wirkt sich die höhe des Unterhaltes auf die Pfändungshöhe aus??

Vielen Dank für Eure Antworten!

Lieben Gruß

Rudi

Insolvenzbekann beeendet

Hallo,
Meine Privatinsolvenz ist nun seit 30.04.2016 zum Glück beendet.
Vom Treuhänder weiß ich,das er die Unterlagen am 02.05. zum Amtsgericht
gebracht hat.
Meine Frage,wie lange muss ich jetzt ca.warten,bis ich schriftlich vom Amtsgericht die Restschuldbefreiung bekomme?

Vielen Dank

Kontopfändung

Hallo! Ich habe folgende Frage: Ein Gläubiger von mir hat mir trotz eines meinerseits
gemachten Ratenangebots Kontopfändung gemacht. Mein Arbeitgeber wäre bereit
mir meinen Lohn aurfgrunddessen per Verrechnungsscheck auszuzahlen zur Gutschrift
auf einem anderen Konto, evtl. das meiner Frau auf dem ich Mitvollmacht habe. Die
Frage ist nun wenn das so gelöst werden würde, würde ich mich damit strafbar machen
und wenn dem so wäre, welche Möglichkeiten gäbe es evtl. sonst noch mich meines
Lohns legal zu bemächtigen solange diese Kontopfändung besteht? Besten Dank
für Ihren Rat und Ihre Auskunft. Michael