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Archiv für die Kategorie: Insolvenzrecht

Du bist hier: Startseite1 / Insolvenzrecht

Recht zur Lüge bezüglich eines Insolvenzverfahrens

14. September 2016/20 Kommentare/in Insolvenzrecht, Privatinsolvenz /von Dr. V. Ghendler
  • Lüge bezüglich des Insolvenzverfahrens

    In diesen Fällen haben Sie das recht zur Lüge bezüglich des Insolvenzverfahrens

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    Das Recht zur Lüge bezüglich eines Insolvenzverfahrens – Mietvertrag und Bewerbungsgespräch

    Regelmäßig kommt in der Beraterpraxis die Frage auf, ob eine Aufklärungspflicht hinsichtlich der Insolvenz besteht. Mandanten wollen wissen, ob beispielsweise vor Abschluss eines Mietvertrages der Vermieter oder in einem Bewerbungsgespräch auf ein eröffnetes Insolvenzverfahren hingewiesen werden muss .

    Dieser Artikel soll einen Überblick über die das sogenannte „Recht zur Lüge“ und die generelle Pflicht zur Aufklärung über eine Insolvenz bieten.


    Inhalt dieser Seite:

    • Das Recht zur Lüge 
    • Allgemeines zur Aufklärungspflicht
    • Aufklärungspflicht bezüglich eines Mietvertrages
    • Aufklärungspflicht in einem Bewerbungsgespräch
    • Fazit
    • Ihre Fragen und unsere Antworten


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    Allgemeines zur Aufklärungspflicht

    Eine Aufklärungspflicht wird definiert, als die nicht geforderte Aufklärung über einen Umstand, welcher für den Vertragspartner insofern relevant ist, als dass er ohne Kenntnis dieses Umstands, den Vertrag nicht schließen würde. Demjenigen, den die Aufklärungspflicht trifft, wird die Pflicht auferlegt, über vertragserhebliche Umstände aufzuklären. Die Relevanz des Umstandes für den Vertragsabschluss muss gegeben sein, weil grundsätzlich ungefragt keine Informationen gegeben werden müssen. Relevant ist ein Umstand im Regelfall, wenn für den Vertragspartner ein Interesse an der Kenntnis dieses Umstandes besteht. Ein Interesse wird bejaht, wenn der Umstand oder die Information beispielsweise für ein anstehendes Arbeitsverhältnis, zu berücksichtigen ist, weil an diesen gewissen Qualifikationen gestellt werden. In diesem Zusammenhang dürfen insbesondere keine Erklärungen ins „Blaue“ hinein getätigt werden.

    Aufklärungspflicht bezüglich eines Mietvertrages

    Die Rechtsprechung hat sich bereits in einigen Fällen mit der Aufklärungspflicht eines potentiellen Mieters gegenüber dem potentiellen Vermieter auseinandersetzen müssen.

    In diesem Zusammenhang hat sich die Tendenz entwickelt, dem insolventen potentiellen Mieter eine Aufklärungspflicht aufzuerlegen. Dieser muss demnach ungefragt den potentiellen Vermieter über ein eröffnetes Insolvenzverfahren über sein Vermögen offenbaren beziehungsweise ihn über ein solches aufklären.

    Diese Rechtsprechung hat ihren Ursprung in der Tatsache, dass für den Vermieter es von entscheidender Bedeutung für den Abschluss des Mietvertrages ist, ob der Mieter solvent ist, also in Zukunft fähig sein wird, seiner Pflicht zur Mietzahlung nachkommen wird. Der Umstand der Insolvenz ist für den Abschluss des Mietvertrages folglich von Entscheidungserheblichkeit.

    In der Praxis besteht die Aufklärungspflicht aber eher eine untergeordnete Rolle. Im Regelfall wird der potentielle Vermieter vor Abschluss des Mietvertrages eine Schufa-Auskunft anfordern, aus der die Vermögenslage des potentiellen Mieters hervorgeht.

    Aufklärungspflicht in einem Bewerbungsgespräch – Recht zur Lüge

    Ein weiterer häufiger Anwendungsfall für unsere Mandanten ist der des Bewerbungsgespräches für eine Arbeitsstelle. Regelmäßig wird der potentielle Arbeitgeber keine tiefgehenden Fragen zu der Vermögenslage des potentiellen Arbeitnehmers stellen.

    Fraglich ist daher, ob diesen die Pflicht trifft, über die Insolvenz aufzuklären. Wieder muss auf die Relevanz der Information für den Vertragsschluss abgestellt werden. Daher gilt, dass wenn die zu besetzende Position, also das Arbeitsverhältnis gewisse Qualifikationen erfordert, welche durch eine Insolvenz gefährdet werden könnten, dann besteht eine Aufklärungspflicht.

    Bild von drei Männern in einer Besprechung

    In einem Bewerbungsgespräch hat man das Recht bezüglich eines Insolvenzverfahrens zu lügen.

    Der potentielle Arbeitgeber muss ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der Insolvenz des potentiellen Arbeitnehmers haben. Beispiele für ein solches berechtigtes Interesse sind, wenn die zu besetzende Stelle etwa mit gewissen Vertrauensanforderungen verbunden ist, weil der potentielle Arbeitnehmer über Gelder von Dritten verfügen kann oder muss. Die Missbrauchsgefahr aufgrund der Position und des Verantwortungsbereichs muss gegeben sein.

    Sonst besteht grundsätzlich keine Aufklärungspflicht. Vielmehr hat der potentielle Arbeitnehmer sogar ein sogenanntes „Recht zur Lüge“, wenn die Information irrelevant ist. Diese konstituiert das Recht, die Frage bezüglich der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, wahrheitswidrig zu beantworten, kurzum zu lügen. Sollte der Arbeitgeber den Insolvenzschuldner einstellen und die Insolvenz wird später bekannt, stellt die Lüge keinen Anfechtungsgrund dar, weder als Eigenschaftsirrtum, noch als arglistige Täuschung.

    Fazit – Interesse und Relevanz der Information ausschlaggebend

    Abschließend lässt sich festhalten, dass folgende Faustformel gilt:

    „Ist der Umstand oder die Information relevant und entscheidungserheblich für den Abschluss des Vertrages – dann besteht ein berechtigtes Interesse und eine Aufklärungspflicht“

    Arbeitnehmer treffen in der Regel keine Aufklärungspflichten, wohingegen vor Abschluss eines Mietvertrages über eine Insolvenz aufgeklärt werden muss, sofern dieser Umstand nicht sowieso von selbst durch den Vermieter ermittelt wird (Schufa).



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    https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Dr. V. Ghendler2016-09-14 11:56:522019-09-03 09:10:37Recht zur Lüge bezüglich eines Insolvenzverfahrens

    Grundschuld

    12. September 2016/1 Kommentar/in Schuldnerberatung /von Frage Steller

    Sehr geehrte Damen und Herren, in meinem Besitz befindet sich eine Immobilie und Grundstücke, die allerdings mit Grundschulden belastet sind. Die Verbindlichkeiten sind nun aktuell fällig. Wie sieht es aus, wenn ich meine Grundstücke auf meine Kinder übertrage, bekommen diese dann auch die Grundschulden und müssen die Schulden zahlen oder bleiben diese bei mir und ich könnte somit eine Insolvenz beantragen? MfG Okko

    https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2016-09-12 20:33:302016-09-12 20:33:30Grundschuld

    Kunden bleiben dem insolventen Internet-Unternehmen „Unister“ treu

    12. September 2016/0 Kommentare/in Insolvenzrecht, Privatinsolvenz, Schuldnerverteidigung /von Dr. V. Ghendler
    • Regelinsolvenz einleiten - News und Videos - Alle Informationen

    Die Unister Holding GmbH hat beim Amtsgericht Leipzig Insolvenz angemeldet (Aktenzeichen 405 IN 1402/16). Besser bekannt als „Unister“ tritt das mit Hauptsitz in Leipzig ansässige Unternehmen nach eigenen Angaben als Betreiber von einigen Web-Portalen auf. Besonders bekannte Reiseportale des Unternehmens sind u.a. fluege.de und ab-in-den-urlaub.de. Laut Wikipedia befindet sich das Unternehmen seit dem 18. Juli 2016 in Insolvenz. Zum Insolvenzverwalter wurde Lucas Flöther bestellt.


    Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.


    Inhalt dieser Seite:

    • Laut Insolvenzverwalter gibt es Hoffnungen
    • Verhandlungen zwischen dem Insolvenzverwalter und dem Gläubigerausschuss
    • Möglicherweise zeichnet sich ein Asset-Deal ab
    • Ihre Fragen und unsere Antworten


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    Laut Insolvenzverwalter gibt es Hoffnungen!

    Obwohl das Unternehmen kurz vor seiner Zerschlagung steht, verbreitet der zuständige Insolvenzverwalter Lucas Flöther laut Spiegel, der sich wiederum auf einen Bericht und Äußerungen gegenüber dem Handelsblatt beruft, Hoffnung. Ihm zufolge laufen die Geschäfte des insolventen Unternehmens offenbar „besser als gedacht“. Weiterhin sagte Flöther laut des Berichts: „Obwohl das Marketing eine Zeit lang ausgesetzt war, zahlreiche Firmen Insolvenz anmelden mussten und das Unternehmen ständig in den Schlagzeilen steht, können wir Portale wie fluege.de oder ab-in-den-urlaub.de fortführen“.

    Verhandlungen zwischen dem Insolvenzverwalter und dem Gläubigerausschuss!

    Zunächst war der Abschluss des Verkaufsprozesses von dem Juristen und Insolvenzverwalter angeblich für Ende des Monats angesetzt. Berichten des Handelsblatts zufolge verhandelt Herr Flöther allerdings mit dem Gläubigerausschuss über die Fortführung der Geschäfte des insolventen Unternehmens. Laut Spiegel ist dafür ausschlaggebend, dass der Insolvenzverwalter davon ausgeht, dass das Unternehmen auch in dem eröffneten Insolvenzverfahren selbst, weiterhin nachhaltig Profite erwirtschaften könne und somit Vertrauen bei den Investoren geschaffen werden könne.

    Möglicherweise zeichnet sich ein Asset-Deal ab

    Dem Berichts zufolge gab es zahlreiche kaufinteressierte Bieter unmittelbar nach der Verfahrenseröffnung, von denen 6 Interessenten übrig geblieben sind. Laut Spiegel äußerte sich der Insolvenzverwalter gegenüber dem Handelsblatt selbstbewusst und deutete auf die Abzeichnung eines „Asset-Deals“ hin. Der Begriff dient als Fachterminus im Bereich von Unternehmensverkäufen und deutet auf den Verkauf einzelner Wirtschaftsgüter bzw. Geschäftsbereiche des Unternehmens hin. Laut des Berichts wirken insbesondere die eingangs erwähnten Portale besonders attraktiv auf die Kaufinteressenten.



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    https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Dr. V. Ghendler2016-09-12 11:48:302019-11-05 16:42:20Kunden bleiben dem insolventen Internet-Unternehmen „Unister“ treu

    Hanjin Insolvenz: Reederei kann wieder US-Häfen anlaufen

    12. September 2016/0 Kommentare/in Insolvenzrecht, Privatinsolvenz, Regelinsolvenz /von Dr. V. Ghendler
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    Hanjin Insolvenz: Nach Pleite kann Reederei wieder Häfen anlaufen!

    Hanjin Shipping gilt als die größte südkoreanische Container-Reederei und die siebtgrößte Linien-Reederei der Welt. Die Hanjin Shipping Co., Ltd (HJS) ist unter anderem neben der Fluggesellschaft Korean Air als Tochtergesellschaft der Hanjin Group bekannt.

    Die Insolvenz der Hanjin Shipping Co.

    Doch seit geraumer Zeit steht es finanziell nicht gut um das Reederei-Unternehmen. Die ganze Branche der Reedereien wird aufgrund von Überkapazitäten und dem schwachen Seehandel durch finanzielle Schwierigkeiten begleitet. So hat auch die südkoreanische Container-Reederei Hanjin Shipping laut eigenen Angaben – Stand Ende Juni 2016 – eine Schuldensumme von umgerechnet insgesamt etwa fünf Milliarden Euro angehäuft.

    Nach dem Scheitern des von den Gläubigern der Reederei beschlossenen Umstrukturierungsprogramms, stellte das Unternehmen am 31. August 2016 den Insolvenzantrag bei dem zuständigen Bezirksgericht in Seoul. Die Konsequenz war bislang, dass der Insolvenzantrag dazu führte, dass 89 von Hanjin betriebene Containerschiffe und Massengutfrachter in 26 Ländern stillstanden, da ihnen die Zufahrt zu den Häfen oder das Anlegen an die Terminals untersagt wurde. Die dahintersteckende Sorge war, dass Gebühren nicht bezahlt werden. Durch diese „Sperre“ konnten bislang weder die Ladungen der Schiffe abgeladen, noch festgelegte Termine eingehalten werden.


    Inhalt dieser Seite:

    • Nach Pleite kann Reederei wieder Häfen anlaufen!
    • Die Insolvenz der Hanjin Shipping Co.
    • Verhandlungen mit den Gläubigern
    • Neuer Lichtblick für die festgesetzten Schiffe
    • Weitere Häfen sollen Zufahrt gewähren
    • Ihre Fragen und unsere Antworten


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    Verhandlungen mit den Gläubigern

    Das Gericht in Seoul hatte die Gläubiger diese Woche mit dem Ziel der Normalisierung des Frachtverkehrs dazu angehalten, dass diese neue Kredite an das Unternehmen vergeben sollen. Die Forderung des Gerichts neue Finanzspritzen für Hanjin zu geben, stieß bei den betroffenen Gläubigern eher auf Widerstand. So ist es laut eines Sprechers der staatlichen „Koreas Development Bank“ in Seoul „schwierig Hanjin neues Geld zu geben“. Die Befürchtungen sind wohl zu groß, dass die Reederei die Kredite am Ende nicht mehr zurückzahlt. In der vergangenen Woche hat ein Gericht in Seoul dem von Hanjin gestellten Antrag auf Insolvenzverwaltung zugestimmt! Hierzu wird der Hanjin-Reederei die Chance gewährt, bis zum 25. November 2016 dem Gericht einen neuen Rettungsplan vorzulegen. Die Sanierung des Unternehmens gilt allerdings als äußerst unsicher.

    Neuer Lichtblick für die festgesetzten Schiffe

    Ein Gericht in den USA hat für einige der festsitzenden Schiffe den Weg für die Entladung der Fracht freigemacht. So gewährte das Konkursgericht in Newark im Bundesstaat New Jersey dem südkoreanischen Unternehmen vorläufigen Gläubigerschutz. So können die festsitzenden Schiffe von Hanjin in den USA die Häfen nutzen, ohne befürchten zu müssen, dass die Schiffe des Unternehmens dort festgehalten und festgesetzt werden. Dies teilte die Firmensprecherin Park Min am Donnerstag mit. Weiterhin hieß es in der Aussage von Park Min, dass allerdings noch kein konkreter Zeitplan für die Einfuhr und Entladung feststehen würde.

    Weitere Häfen sollen Zufahrt gewähren

    Das Konkursgericht gewährte dem Unternehmen vorläufigen Gläubigerschutz.

    Der südkoreanische stellvertretende Finanzminister Choi Sang Mok nannte vor wenigen Tagen neben Los Angeles auch die Häfen von Hamburg und Singapur als mögliche „Basishäfen“, die von den Schiffen Hanjins zum Be- und Entladen angelaufen werden sollen, ohne dass diese dort eine Festsetzung riskieren. Die Schiffe aus der Region Nordostasien sollten zudem zum größten südkoreanischen Hafen Busan umgeleitet werden. Laut der Firmensprecherin Park Min, werden die Optionen mit Hamburg und anderen Häfen weiterhin in Erwägung gezogen, „entschieden ist bislang aber noch nichts“.

    In Hamburg liegt beispielsweise seit mehr als einer Woche das Containerschiff „Hanjin Europe“ fest und kann nicht aus dem Hafen auslaufen. Die Gründe hierfür sind offene Rechnungen. Weitere Leistungen, wie etwa die eines Hafenschleppers, werden nur gewährt, wenn das Unternehmen in Vorkasse tritt.  Offen bleibt weiterhin auch, ob die „Hanjin Europe“ den nächsten fahrplanmäßigen Hafen von Rotterdam anlaufen darf.



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    https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Dr. V. Ghendler2016-09-12 11:36:362019-11-07 10:48:57Hanjin Insolvenz: Reederei kann wieder US-Häfen anlaufen

    Erwerbsobliegenheit und Eingliederungsvereinbarung der Agentur für Arbeit

    12. September 2016/4 Kommentare/in Insolvenzrecht, Privatinsolvenz, Regelinsolvenz /von Dr. V. Ghendler
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    Arbeitslos in der Insolvenz? Erwerbsobliegenheit und Eingliederungsvereinbarung

    Häufig stellen unsere Mandanten die Frage, wie es sich auf die Insolvenz auswirkt, wenn derzeit keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Im Folgenden sollen in diesem Zusammenhang die wichtigsten Begrifflichkeiten der Erwerbsobliegenheit und der Eingliederungsvereinbarung der Bundesagentur für Arbeit dargestellt werden.

    Eine der Hauptursachen für eine finanzielle Schieflage ist die Arbeitslosigkeit. Um aus der Schuldensituation herauszukommen empfiehlt es sich daher oft, ein Insolvenzverfahren anzustreben. Es ist daher auch möglich, ein Insolvenzverfahren ohne die Ausübung einer Erwerbstätigkeit einzuleiten.


    Inhalt dieser Seite:

    • Arbeitslos in der Insolvenz? Erwerbsobliegenheit und Eingliederungsvereinbarung
    • Ausnahmen der Erwerbsobliegenheit
    • Ihre Fragen und unsere Antworten


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    Die Erwerbsobliegenheit

    Die Erwerbsobliegenheit des Insolvenzschuldners findet ihren gesetzlichen Niederschlag in § 287b InsO:

     “Ab Beginn der Abtretungsfrist bis zur Beendigung des Insolvenzverfahrens obliegt es dem Schuldner, eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen.”

    Folglich ist es für den Schuldner nicht möglich, keinerlei Erwerbstätigkeit auszuüben, es sei denn, er bemüht sich redlich eine Beschäftigung zu finden. Ein Verstoß gegen die Erwerbsobliegenheit kann die Versagung der Restschuldbefreiung zur Folge haben.

    Die Eingliederungsvereinbarung der Bundesagentur für Arbeit

    Hierbei kommt die Eingliederungsvereinbarung der Bundesagentur für Arbeit ins Spiel, welche in § 37 Abs. 2 SGB III und § 15 SGB II geregelt:

    „In einer Eingliederungsvereinbarung, die die Agentur für Arbeit zusammen mit der oder dem Ausbildungsuchenden oder der oder dem Arbeitsuchenden trifft, werden für einen zu bestimmenden Zeitraum festgelegt das Eingliederungsziel, die Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit, welche Eigenbemühungen zur beruflichen Eingliederung die oder der Ausbildungsuchende oder die oder der Arbeitsuchende in welcher Häufigkeit mindestens unternehmen muss und in welcher Form diese nachzuweisen sind, die vorgesehenen Leistungen der aktiven Arbeitsförderung. Die besonderen Bedürfnisse behinderter und schwerbehinderter Menschen sollen angemessen berücksichtigt werden.“

    Kurzum ist diese ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, in dem die Bundesagentur für Arbeit und der Erwerbssuchende sich darauf einigen, dass eine Erwerbsstelle vermittelt und ernsthaft vom Erwerbslosen gesucht wird. Durch Aufsuchen des Jobcenters und Eingehung der Eingliederungsvereinbarung kommt der Insolvenzschuldner seiner Erwerbsobliegenheit nach § 278b InsO nach.

    Daher können auch „Arbeitslose“ eine Insolvenz eröffnen und im Rahmen einer Insolvenz erwerbslos sein, vorausgesetzt sie sind beim Jobcenter gemeldet und bemühen sich daher redlich im Sinne der Vorschrift, eine Erwerbsstelle zu erhalten. Ohne Meldung beim Jobcenter müsste der Insolvenzschuldner auf anderem Wege, als durch die Eingliederungsvereinbarung nachweisen, dass er sich ernsthaft um eine Erwerbsstelle bemüht. Sonst riskiert er die Versagung der Restschuldbefreiung.

    Ausnahmen der Erwerbsobliegenheit

    Eine Ausnahme liegt vor, wenn der Insolvenzschuldner krank und daher an der Ausübung einer Tätigkeit gehindert – also erwerbsunfähig erkrankt ist. Diese Fälle existieren, in denen Schuldner aufgrund gesundheitlicher Beschwerden dauerhaft keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen können. Auch diese Schuldner erhalten nach erfolgreicher Insolvenz die Restschuldbefreiung.

    Zusammenfassend kann das Folgende festgehalten werden:

    • Auch Erwerbslose können die Insolvenz eröffnen
    • Im Rahmen der Insolvenz müssen Sie sich um eine Erwerbstätigkeit bemühen
    • Es reicht, wenn Sie beim Jobcenter gemeldet sind und eine Eingliederungsvereinbarung getroffen haben
    • Sollten sie erwerbsunfähig sein – etwa durch Krankheit, hindert dies nicht die Eröffnung der Insolvenz oder die Erteilung der Restschuldbefreiung

     



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    https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Dr. V. Ghendler2016-09-12 11:13:582019-10-28 11:13:02Erwerbsobliegenheit und Eingliederungsvereinbarung der Agentur für Arbeit

    Abtretung Lohn

    11. September 2016/1 Kommentar/in Außergerichtlicher Vergleich /von Frage Steller

    Im mein Arbeitsvertrag habe ich die Abtretung an Dritte ausgeschlossen.
    Meine Frage; muss mein Schef den Lohn trotzdem abtreten?
    Oder nur bei Pfändung.
    MfG

    https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2016-09-11 09:48:512016-09-11 09:48:51Abtretung Lohn

    Restschuldbefreiung eines Mitarbeiters

    7. September 2016/1 Kommentar/in Privatinsolvenz /von Frage Steller

    Ein Mitarbeiter ist bis zum 29.11.2016 in der Wohlverhaltensperiode (6 Jahre sind um). Das Gehalt incl. einer Sonderzahlung erhält er zum 30.11.2016.
    Zählt dieses Gehalt noch zum pfändbaren Einkommen im November? Oder zählt es zu 29/30?.

    Vielen Dank!

    https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2016-09-07 13:49:462016-09-07 13:49:46Restschuldbefreiung eines Mitarbeiters

    Privatinsolvenz

    6. September 2016/1 Kommentar/in Privatinsolvenz /von Frage Steller

    Hallo,
    ich bin selbständig und möchte Privatinsolvenz beantragen. Nun möchte der Gerichtsvollzieher meine Kundenliste. Darf er das?

    https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2016-09-06 08:22:292016-09-06 08:22:29Privatinsolvenz

    Eigentum-privatinsolvenz

    5. September 2016/1 Kommentar/in Privatinsolvenz /von Frage Steller

    Hallo
    Ich bin zur Zeit privatinsolvent und bin in der Restschuldbefreiung. Diese läuft noch 2 1/2 Jahre. Durch die Privatinsolvenz, die durch eine Insolvenz meiner Firma kam, ist auch meine Frau nicht mehr Kreditwürdig bei ihrer Bank.
    Jetzt besteht die möglichkeit, dass sie durch die Pflege eines guten Bekannten, dessen Haus als Vergütung überschrieben bekommt.
    Meine Frage: fließt dieses Haus ebebfalls in die Insolvenzmasse, oder muss ich mit meiner Frau einen Vertrag über Gütertrennung abschließen?

    https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2016-09-05 05:37:442016-09-05 05:37:44Eigentum-privatinsolvenz

    P-Konto

    2. September 2016/1 Kommentar/in Privatinsolvenz /von Frage Steller

    Hallo!

    Ich bin seit dem 8.8.2016 in der Verbraucherinsolvenz habe auch einen PKonto, das Problem ist ich hatte im Juli 2016 Guthaben auf dem Konto das auch automatisch auf August übertragen worden ist.So, nun hat die Bank das Geld von Juli und das Guthaben vor dem 8.8.2016 einbehalten bzw. eingekehrt und gesperrt was ich laut der Bank nicht mehr verfügen darf.Meine Frage an Sie, ist es rechtens darf die Bank das Geld von Juli bis 8.8. wo noch keine Insolvenz bescheinigt worden war behalten?Ich wäre Ihnen sehr dankbar wenn Sie mir diese Frage bentworten würden.

    Vielen Dank und mit freundlichen Grüssen

    https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2016-09-02 09:26:512016-09-02 09:26:51P-Konto
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