Wie lange vorher?
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Grund privater Ehescheidung kann es zur Insolvenz kommen. Die ist abhängig vom Verhalten meiner Exfrau.
Bleibt Sie vernünftig, ändert sich an unseren Einkommens- und Vermögensverhältnissen nichts und die Insolvenz wird vermieden. Beteiligt Sie sich nicht an den Wohnkosten, würden die Bankdarlehen nach ca. 3 Monaten gekündigt und die Insolvenz stände, wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit, an.
Frage ist nun, wann sollte ich im ungünstigsten Falle die Privatinsolvenz beginnen vorzubereiten. Natürlich möchte ich im Moment “keine Pferde aufscheuchen”.
Erst wenn die Bank die Darlehen gekündigt hat oder schon vorher, wenn sich abzeichnet, dass meine Exfrau die Wohnkosten nicht mehr zahlen möchte.
Was wäre der beste Zeitpunkt.
Zweite Frage:
Ich bin angestellt und selbständig mit zwei Gewerben tätig. Macht es Sinn die Gewerbe bei vorhersehbarer Privatinsolvenz so schnell wie möglich abzumelden und die Tätigkeit einzustellen, noch bevor die Banken die Darlehen kündigen oder was wäre der richtige Zeitpunkt?
Im Voraus herzlichen Dank für Ihre Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Kurt Greschuchna



