Insolvenz & Rente

Sehr geehrte Damen und Herren. Ich habe vor meiner Heirat Mai 2013 Insolvenz beantragt und das Verfahren wurde genehmigt. Ich bin also in der laufenden Insolvenz. Allerdings verdiene ich ( 62 Jahre alt )nur 400.- € netto und kann so nichts zurück zahlen an die Schuldner bzw. Insolvenzverwalter.
Leider ist die Firma meines Mannes in der Zwischenzeit auch konkurs und er wird ebenfalls Insolvenz anmelden müssen. Jetzt bekommt mein Mann ab 1.1.2014 seine Rente von 1400.-€ Habe ich das richtig verstanden das mein Mann mir gegenüber erst einmal unterhaltspflichtig ist. Und ich ihm gegenüber auch? Das würde dann bedeuten jeder von uns dürfte 1100.-€ verdienen also insgesamt 2200.-€ die Pfändungsfrei wären? Alles was darüber liegt wäre dann zum Teil Pfändbar? Ich wäre wirklich sehr froh über eine klare Antwort. MfG

Antrag der Pfändungsfreigrenze

Hallo Herr Kraus,
ich bin seit wenigen Tagen in der 2. Phase der Regelinso. Nach einer Umschulung bleibt für mich nur der Weg, wieder ein Gewerbe anzumelden. Mein Verwalter sagt, dass ich bis auf 0,- gepfändet werde. Ich hörte davon, dass ich bei Gericht nun eine Pfändungsfreigrenze beantragen kann. Könne Sie mir bitte sage;
1) wo bekomme ich das Antragsformular?
2) mein neues EU wird natürlich fixe- und variable Kosten haben. Wie wird das vom Gericht berücksichtigt, also, wie errechne ich die Höhe der beantragten Grenze?
3) ist die Summe der fix-/variablen Kosten und der gültigen Freigrenze der Verbraucherinso die Summe welche ich beantragen kann?
4) wie entscheiden die Gerichte i.d.R.? Ziehen sie evtl. etwas ab? Wer entscheidet ob mein Antrag i.d. Höhe angemessen ist?
5) wie lange dauert der Entscheid und kann der Freibetrag rückwirkend beantragt werden?
6) und zuletzt; kann ich einen zweiten Antrag stellen, sollte der erste abgelehnt werden (evtl. zu hoch gepokert)?

Ich hoffe das Sie mir bei diesen dringenden Fragen schnell weiterhelfen können. Danke und Gratulation zu dieser gelungenen, einzigartigen Plattform.

Freundlichst,
Manfred S.

Gerichtlicher Schuldenvergleich und Nebentätigkeit (450-Euro-Basis)

Ich stehe kurz vor einem gerichtlichen Schuldenvergleich und nach Köpfen und Summe sieht es sehr gut für mich aus, daß eine Privatinsolvenz vermieden werden könnte..
Meine. Frage ist, darf ich bei einem gerichtlichen Schuldenvergleich, Summe X fehlt mir ja dann mtl. zum Lebensunterhalt, und habe noch eine unterhaltspflichtige Person, noch eine Nebentätigkeit auf 450 Euro ausüben? Ich habe auch eine beitragspflichtige Beschäftigung ,

Wird Berufsgenossenschafts-Rente/ Unfallrente (BG Rente) gepfändet?

Sehr geehrter Herr Kraus,

wird meine Unfallrente gepfändet? Ich beziehe eine Berufsgenossenschafts-Rente/ Unfallrente (BG Rente) aus einem Arbeitsunfall. Wird sie zum Einkommen hinzugerechnet?

MfG
Ruri

Rechte in der Wohlverhaltensphase

Sehr geehrte Herr Kraus,
ich habe mit großem Interesse den einen oder anderen Beitrag Ihrer Website gelesen und muss Ihnen sagen, dass diese sehr gelungen ist. Die Idee mit den Videos finde ich sehr gut, da viele Menschen ( mich eingeschlossen ) Schwierigkeiten haben, dieses „Rechtsdeutsch“ zu verstehen. Hier setzen Sie an und vermitteln in verständlicher Sprache Rechtswissen.
Sehr interessant fand ich Ihren schriftlichen Beitrag zu den Rechten in der Wohlverhaltensperiode.
Ich darf Geld ansparen usw. sind Dinge welche in vorher nicht wusste, welche auch so im Netz noch nicht von mir gefunden wurden. Ob Sie wohl so nett sind, mir zu verraten in welchen Gesetzen es genau beschrieben steht, welche Rechte ich habe?
Kurz zu mir:
Ich habe selber Verbraucherinsolvenz anmelden müssen ( durch Mietpreller und Mietnomaden bedingt). Das Verfahren wurde am 21.6.2011 eröffnet . Und bei meinem Treuhänder ist es manchmal ganz gut wissen, ich sag mal „ Wo der Hammer hängt“.
Vielen Dank für Ihre Mühe und für die wirklich gut gemachte Website!
Mfg
Bartholo2010

Kontoeröffnung trotz Privatinsolvenz

Sehr geehrter Herr Kraus,

ich war eben auf der Sparkasse Rhein Neckar Nord und es wurde mir die Eröffnung eines neuen Girokontos verweigert da ich negative Schufa Einträge habe, was natürlich stimmt da ich seit August offiziell in der privat Insolvenz bin.
Ich hatte davor ein Konto bei der Volksbank Rhein Neckar, diese haben mein Konto gekündigt nachdem ich den offenen Dispo nicht monatlich zurückgezahlt habe.
Momentan besitzt meine Freundin ein Konto bei der VR Bank Rhein Neckar, ich bin bevollmächtigt dennoch hätte ich gerne ein eigenes Konto für meinen Gehaltseingang, da ich ab morgen dem 15.10.2013 einen Vollzeit Job annehme.

Ist die Sparkasse nun verpflichtet mir ein Konto für Jedermann bzw. auf Guthabenbasis zu geben – ich denke ja, oder?
Irgendwohin muss mein Arbeitgeber doch meinen Lohn überweisen können.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Königsdorfer