PAZ–Justizzahlstelle/ein Zentrales Registergericht existieren nicht
Eine „PAZ–Justizzahlstelle“/ein „Zentrales Registergericht“ existieren nicht. Echte Kostenrechnungen würden grundsätzlich von Ihrem Insolvenzgericht erlassen werden. Durch die Verwendung amtlich klingender Bezeichnungen von Zahlungsempfängern erwecken die Täter bei den Opfern den Anschein eines behördlichen Handelns.
Leisten Sie als Schuldner nur Zahlungen nur an ein Konto einer staatlichen deutschen Bank (z. B. die Deutsche Bundesbank)
Haben Sie Zweifel an einer Rechnung, sollten Sie die Echtheit durch eine Anfrage bei der Gerichtskasse oder Insolvenzabteilung des für Sie als Insolvenzgericht zuständigen Amtsgerichts bestätigen lassen.
Sollten auf Sie sich als Schuldner in einem Insolvenzverfahren befinden und auf Sie Verfahrenskosten zukommen, sollten Sie folgendes beachten: Rechnungen der Gerichtskasse Ihres zuständigen Insolvenzgerichtes (Amtsgerichtes) nennen als Kontoverbindung immer ein Konto bei einer staatlichen, deutschen Bank – in etwa der Deutschen Bundesbank. Nur in diesen Fällen können Sie davon ausgehen, dass ein amtliches Schreiben vorliegt.
Weitere Kriterien der Echtheit von Kostenrechnungen: Gebührentatbestand und Nummer des Kostenverzeichnisses
Zudem sollte eine ordnungsgemäße Kostenrechnung
- den jeweils zutreffenden Gebührentatbestand und
- die Nummer des Kostenverzeichnisses des Gerichtskostengesetzes
angeben.
Fragen Sie im Zweifel bei der Gerichtskasse oder der Insolvenzabteilung Ihres Insolvenzgerichtes nach
Haben Sie Zweifel an einer Rechnung, sollten Sie die Echtheit durch eine Anfrage bei der Gerichtskasse oder Insolvenzabteilung des für Sie als Insolvenzgericht zuständigen Amtsgerichts bestätigen lassen. Zahlen sollten Sie unter keinen Umständen!