Guten Tag, ich habe mal eine frage.
Ich bin erst seid ein paar Monaten in der Privatinsolvenz und habe ein P-Konto.
Nun habe ich ein Jahresguthaben für Strom von etwa 578 Euro auf mein Konto überwiesen bekommen ,was ja massenzugehörig ist .
Nun meine frage ; meine Insolvenzbearbeiterin schrieb mir per Mail das ich dies auf das Verfahrenskonto weiterleiten soll, aber wenn ich dies tu dann geht das doch von meinem Pfändfreibetrag ab oder nicht ?! Ich habe Ihr diesbezüglich eine Mail mit der selben frage gesendet aber bisher noch keine Antwort erhalten.
Muss ich diesen Betrag weiterleiten, oder kann Sie dies tun ohne das es von meinem Selbstbehalt abgeht ??
MfG Silvia