Guten Tag, ich habe mal eine frage.
Ich bin erst seid ein paar Monaten in der Privatinsolvenz und habe ein P-Konto.
Nun habe ich ein Jahresguthaben für Strom von etwa 578 Euro auf mein Konto überwiesen bekommen ,was ja massenzugehörig ist .
Nun meine frage ; meine Insolvenzbearbeiterin schrieb mir per Mail das ich dies auf das Verfahrenskonto weiterleiten soll, aber wenn ich dies tu dann geht das doch von meinem Pfändfreibetrag ab oder nicht ?! Ich habe Ihr diesbezüglich eine Mail mit der selben frage gesendet aber bisher noch keine Antwort erhalten.
Muss ich diesen Betrag weiterleiten, oder kann Sie dies tun ohne das es von meinem Selbstbehalt abgeht ??

MfG Silvia

P-Konto bei Privatinsolvenz

Guten Tag,
ich habe bereits ein P-Konto ohne aktuelle Pfändungen. Ich werde jetzt die PI
beantragen. Wie verhält es sich mit dem P-Konto. Pfändet es der Insolvenzverwalter
oder kann ich es weiterhin nutzen? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Freundliche Grüße

Pfändung corona-Hilfe

Guten Tag,
Ich befinde mich in der privatinsolvenz.
Ich habe von meinem Arbeitgeber die von der Steuer befreiten corona Hilfe in Höhe von 500€ erhalten, diese wurde auf der Lohnabrechnung berücksichtigt und gleichzeitig der Pfändung unterzogen und an den insolvenzverwalter abgeführt. Ist das so richtig die Zahlung soll den Aufwand und Mehrkosten die ich als Arbeitnehmer habe ausgleichen sowie als Anerkennung für den Einsatz in der Pandemie dienen. Eine aufwandsendschädigung wäre ja auch Pfändungsfrei.

Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar

Kanzlei erstellt keine Bescheinigung über gescheiterten Schuldenbereinigung Vergleich

nach Scheitern eines außergerichtlichen Vergleiches verweigert sich der Kanzlei eine Bescheinigung über die gescheiterte außergerichtliche Vergleich ausszustellen.

Gründe:
Weil man Sie (KGR Anwaltskanzlei) keinen Neuauftrag für eine Vorbereitung eines Insolvenzantrags machen lässt.

 

Pfändungsschutzkonto, wie geht es weiter nach der Restschuldbefreiung? Endabrechnung zur Insolvenz?

Hallo, ich habe eine Frage zum P-Konto, wie geht es weiter, wie wird es wieder freigegeben und von wem? Ich habe die Restschuldbefreiung vor zwei Monaten bekommen und wollte nun mein Konto zu
einer anderen Bank wechseln, ich habe mich erkundigt und würde bei einer anderen Bank ein günstigeres Basiskonto bekommen, muss dieser allerdings nachweisen das mein altes Konto gekündigt ist. Darauf hin habe ich meine aktuelle Bank kontaktiert und dort wurde mir gesagt dass das Konto immer noch als P-Konto läuft, auf meine Frage was ich jetzt machen muss sagte man mir das ist Sache des Insolvenzverwalters und wird normal automatisch nach der Restschuldbefreiung gemacht, ich rege mich darüber nun mal wieder auf, von der Sachbearbeiterin des Insolvenzverwalters wurde nicht nur ich wie der letzte Dreck behandelt sondern auch ein Bekannter von mir, es wurden alle nur auf massivstes Nachfragen gemacht, einziges Interesse dort ist das Geld mit möglichst geringen Aufwand zu Erlangen. Nun muss man wieder denen hinterher Rennen, ist es deren Plicht mein Bank zu informieren?

Auch habe ich und mein Bekannter keine Endabrechnung über die Insolvenz erhalten ist das in Ordnung?

Wie gehe ich jetzt vor? Ist eine Einsicht bzw. Endabrechnung zur Privatinsolvenz keine Pflicht?

Mit freundlichen Grüßen
Bernd H.

Macht eine Privatinsolvenz Sinn:

Moin,

ich habe erfahren, dass die Dauer der Privatinsolvenz auf 3 Jahre verkürzt wurde und überlege nun, ob es Sinn macht den Weg der Insolvenz in meinem Fall zu nutzen!

Alter: 30
Schulden: rund 40.000 Euro
Gläubiger: 3
Nettoeinkommen: rund 1700 Netto, keine Kinder, Single
jetzige monatliche Kreditraten: rund 450 Euro

Werde ich mit einer Privatinsolvenz “besser” und “einfacher” schuldenfrei und ist das überhaupt möglich (weil ich rein theoretisch zahlen kann, aber verbunden mit einem niedrigen Lebensstandard)

Wie hoch wären in etwa die “Privatinsolvenzkosten” (Anwalt, Gericht, Insolvenzverwalter usw.)

Besten Dank!

Privatinsolvenz

Ich befinde mich seit etwas mehr, als einem Jahr in der Privatinsolvenz.
Der Insolvenzverwalter pfändet knapp 300 Euro direkt beim meinem Arbeitgeber. Zudem habe ich ein P Konto, auf dem der Verwalter alles, was über dem Freibetrag liegt, auch pfändet. Ist das P Konto überhaupt nötig, wenn der Verwalter beim Arbeitgeber pfändet?

Forderung der Hausbank bei PS Sparen

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Anfrage an Sie, bzgl. eines PS Sparplans unser Hausbank.
Unsere Mutter ist im Aug. 2015 verstorben und am 25.11.2020 kam ein Einschreiben an mich und meine Schwester, mein Bruder wurde nicht benachrichtigt.
Wir sind 3 Kinder und haben das Erbe angenommen. Im November 2015 hat meine Schwester als bevollmächtigte das Kunde komplett getilgt.
Es waren keine Forderung seitens der Bank mehr vorhanden, es wurde mündlich vereinbart das das Konto ruht.
Keine weiteren Info über dieses Los-Sparkontos ist durch den Sachbearbeiter an meine Schwester erfolgt.
Nun fordert die Bank die Kosten ein, von ca.1800 € und verwies das auf dem Sparkonto noch durch das Los-Sparens ca. 900 € sind.
Da ich persönlich auch bei dieser Bank bin und PS Sparen haben weis ich das es eine Änderung zum Einzug gab und zwar von 1/4 jährlich auf monatlich.
Es wurden damals alle Daten der Bank übermittelt und es kein weitere Hinweis diesbezüglich an uns in Schriftform erfolgt.
Außer diese Einschreiben wie oben erwähnt.
Frage:
– Gibt es hierzu ein Recht der Verjährung
– Ist die Bank nicht verpflichte meine Schwester oder mich in schriftlicher Form zu informieren.
– Gibt es eine Chance gegen diese Sachlage rechtlich vorzugehen.
Auf ein Info würde ich mich sehr Freuen.
Ihnen allen einen guten Rutsch mit viel Gesundheit ins Jahr 2021.
Mfg.
I. Schäfer

Privatinsolvenz / Regelinsolvenz

Darf ich vor Beantragung einer Insolvenz Gläubiger mit geringen Forderungen (unter 500,–) vollständig befriedigen, um z.B. die Grenze von 19 Gläubigern zu erreichen?

Privatinsolvenz / Regelinsolvenz

Mein Frau und ich haben u.a. aus einer im Jahre 2017 aufgelösten GbR Verbindlichkeiten, die wir nicht mehr zurückzahlen können. Wir sind beide angestellt mit jeweils einem Einkommen unter 1.700,– € netto. Es sind jeweils weniger als 19 Gläubiger.

Was trifft dann zu: Regelinsolvenz oder Privatinsolvenz
Bei Regelinsolvenz: Sind das dann 3 Verfahren (Ehefrau, Ehemann, GbR) oder nur 2 Verfahren? (Ehefrau, Ehemann).

Sind wir uns gegenseitig unterhaltspflichtig und kann deswegen jeder für den anderen einen Pfändungsfreibetrag geltend machen?

Für Ihre Antwort im Voraus besten Dank.