Privat Insolvenz
Hallo, wenn ich vor 2 Monaten einen Kredit gemacht habe kann ich nun trotzdem privat Insolvenz anmelden/beantragen ?
Liebe Grüße
Fabrizio
Hallo, wenn ich vor 2 Monaten einen Kredit gemacht habe kann ich nun trotzdem privat Insolvenz anmelden/beantragen ?
Liebe Grüße
Fabrizio
Guten Tag,
ich befinde mich in der Privatinsolvenz (noch im eigentlichen Insolvenzverfahren und somit wird mein Lohn gepfändet. Da ich gut verdiene, übersteige ich die 1178,-€ und mein Sockelbetrag wurde auf das ausgezahlte Geld festgesetzt, welches mir mein Arbeitgeber überweist.
Nun erhalte ich im Juni einen sog. „Coronabonus“, welcher steuerfrei ausgezahlt wird.
Nun meine Frage. Ist dieser Bonus genauso wie das Urlaubsgeld unpfändbar?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
Ich habe Schulden aus nicht bezahlten Steuern von meiner früheren Firma.
Ich bin derzeit angestellt und habe ein Nettoeinkommen von 2.467,70€, wovon 574€ für die Dienstwagennutzung abgezogen werden. Daher erhalte ich eine Zahlung von 1.893,70€. Wird der abzuziehende Betrag von 2.467,70 € oder 1.893,70 € berechnet?
Muss der Arbeitgeber meine Ehefrau, mit der ich zusammenlebe und die Arbeitslosengeld II in Höhe von 890,40€ erhält, bei der Berechnung des Abzugsbetrags berücksichtigen? Es ist mir nicht klar, ob meine Frau als unterhaltsberechtigt angesehen wird. Wenn ja, kann der abzuziehende Betrag entsprechend um die Differenz zwischen 1.150€ und 890,40€ gekürzt werden?
Vielen Dank im Voraus.
Sehr gehrte Herr Rechtsanwälte,
ich habe Fragen zum meinen Insolvenzvefahren,und zwar mein Schlusstermin war am18.03.2021
seitdem habe ich nichts gehört.Da habe ich am Amtsgericht angerufen und die sagten mir das der Rechtspfleger eine 3 Monatige Frist gesetzt hat.Was bedeutet das und warum hat er das gemacht
ist danach das Insolvenzverfahren beendet?
mfg
Niko
irischen Restschuldbefreiung :
– gilt auch für Finanzamtschulden von Steuern mit entsprechenden Strafe ?
– gilt auch für Krankenkasse Beitragsrückstände
– wie lange dauert bis alle Schulden befreit sind .
– kann man dann zurück nach Deutschland ohne das zb. Finanzamt wieder pfändet ?
wenn man sich dort anmeldet , muss mann ständig vor Ort wohnen ?
meine Schulden belaufen sich bei ca. 150.000 euro und es könnten noch mehr dazu kommen vom Finanzamt ( habe gerade ein verfahren am laufen ).
Bitte evtl. um Rückruf bezüglich ein Beratungstermin
00491755187187
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich schreibe Ihnen , weil ich nicht mehr weiter weiss und total verzweifelt bin.
Durch meine Glücksspielsucht ( online Glücksspiel) habe ich soviele Schulden angeheuft.
Ich habe mir mein ganzes leben selbst versaut. Trennung von der partnerin und auszug aus der Wohnung.
Zur zeit bin ich Wohnungslos.Ich habe nur eine Postanschrift von meiner Mutter. Wo ich hin und wieder auch übernachten kann.
Mein großes Problem ist das ich immer antriebsloser werde. Ich schaffe fast gar nichts mehr.
Der Gerichtsvollzieher hat sich bei mir auch schon angekündigt.
Ich habe Angst Post zu öffnen. Ignoriere Rechnungen und Mahnungen.
habe ein riesiges chaos verursacht. Ich habe bestimmt bei 10-15 gläunigern schulden im gesamtwert von 90-100000€.
Da habe ich auch total den überblick verloren
Ich weiß nicht weiter. Alleine Ihnen jetzt das zu schreiben ist eine riesen überwindung für mich.
Meine Frage wäre:
Gibt es selbst für mich irgendwie ein weg da rauszukommen ???
Alleine schaffe ich das auf garkeinen Fall. Ich schaffe es ja nicht mal Briefe zu öffnen.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Antrag meines privaten Insolvenzverfahrens datiert auf das dritte Quartal 07.15.,
Eröffnet wurde Ende 08.2015. Ein P Konto ist vorhanden. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen wird (Mangels zu verteilender Masse) ohne Schlussverteilung vom Amtsgericht 2016 aufgehoben.
Seither befinde ich mich bis zur Restschuldbefreiung Ende 08.2021 in der „Wohlverhaltensphase“.
Offene Forderungen belaufen sich auf gestundete Verfahrenskosten ca. 840.-€ Amtsgericht 2020.
Ab Jan. 2020 beziehe ich Krankheitsbedingt bis heute Leistungen ALG 2. (Alleinstehend ab 01.06.20 klp.ca. 913.-€)
Im dritten Quartal 06.20 erhielt ich überraschend eine Massezahlung 2750.-€ (Lohnanspruch-Freistellung bis Kündigungsablauf) vom 04,05,2015 aus dem IN-Verfahren meines alten Arbeitgebers.
In diesem Zeitraum 04,05,2015 bezog ich auch Sozialleistungen. Freistellungsbedingt durch das IN.-Verfahren meines AG. 399.-Regelbedarf / 878,-Unterk. / Heizung 1277.-€.
Priv.-Insolvenzantrag wurde erst 07.15. gestellt.
Wem und in welcher Höhe stehen Zahlungen zu?
Amtsgericht=offene Forderung? / Treuhänder nur er verteilt ? / Jobcenter überzahlte Leistungen? / Eigenverwertung Selbstbehalt?
Gibt es einen Interessenkonflikt mit dem JC. = Sozialrecht oder Insolvenzrecht?
Mit besten Grüßen Hans
Hallo. Ich bin seit dem 01.04.21 in Privatinsolvenz.
Leider kann ich kein Geld von meinem Konto abbuchen/holen.
Die Mitarbeiter der Bank sagen mir aber, ich könne Geld abheben. Der Automat sagt aber, ich hätte derzeit keine Verfügungen über mein Konto.
Wissen Sie einen Rat? Mfg A.M.
Guten Tag,
Unser Werk soll im Sommer 2022 geschlossen werden. Bis dahin soll jedem Mitarbeiter ein monatliches Bleibegeld bzw. Motivationsbonus gezahlt werden.
Ich befinde mich seit Februar 2020 in der Privatinsolvenz.
Wird das Bleibegeld gepfändet oder steht es mir zu?
Wie sieht das mit der Abfindung aus die wohl höher als meine Restschuld sein wird? Bekomme ich alles was drüber hinaus geht zurück?
Und noch die Frage ob es nach fast 1,5 Jahren normal ist, das man zur Wohlverhaltensphase noch keine Info hat?
Ich werde die Privatinsolvenz im Februar 2023 nach 3 Jahren beenden können, da in 3-4 monaten bereits 35% inkl. Verfahrenskosten getilgt sein werden.
Sehr geehrte Damen und Herren
Meine Insolvenz läuft Ende Mai aus.
Überraschenderweise machte mich meine Treuhänderin darauf aufmerksam das alle Verfahrenskosten gedeckt sind und sendete
mir sogar ein Vordruck für das Amtsgericht bezüglich der Rsb.
Den tollen Service in allen Ehren hier nun
Mein Anliegen : Insolvenz läuft sehr gut,keine Pfändung, keine Verstöße gegen die Obliegenheiten.Wer entscheidet über die Rsb? Amtsgericht,Treuhänder, Gläubiger….
Kann da noch was schief gehen?
Mit besten Grüßen
Bleiben Sie gesund
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).
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