Pflichtverletzung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin seit 2018 im außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren, das in diesem Monat abgeschlossen sein sollte.
Ich habe allerdings Fehler gemacht. Mehrfach in dieser Zeit hat sich mein Gehalt verändert, was ich versäumt habe mitzuteilen. Umgekehrt habe ich die Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen nicht berücksichtigt, sondern auf Basis des Ursprungsplans bis heute weiter gezahlt. Allerdings ergibt sich im Saldo eine geringe Summe, die ich noch zahlen müsste.
Ist eine Nachzahlung möglich oder muss ich damit rechnen, dass das ganze Verfahren gescheitert ist?



