vorzeitige Restschuldbefreiung
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen der Wohlverhaltensphase beantrage ich, nach vorheriger Zustimmung meines Treuhänders, nach §300 Abs. 1 Nr. 2 Inso nach Ablauf von 3 Jahren die vorzeitge Erteilung der Restschuldbefreiung. Den Antrag stelle ich, da die 35 % sowie die Kosten des Verfahrens bereits nach Berechnungen getilgt ist. Alle weiter auskehrenden Zahlungen durch den AG sind “Bonus-Zahlungen”, sprich die mindestsumme zur Beantragung der vorzeitigen Restschuldbefreiung im Sinne der 35% Regelung, ist weit überschritten.
Wird dieses Geld dennoch an die Gläubiger verteilt, oder werden diese Zahlungen als Guthaben nach Erteilung der Restschuldbefreiung an mich wieder ausgezahlt?
Mit besten Grüßen



