Pfändungsbetrag bei Bezug von PKV Krankentagegeld
Guten Tag, Ich beziehe Netto Krankentagegeld der PKV.
Kann ich von diesem Nettokrankentageld, den Unterhalt, den Krankenversicherungsbeitrag und die freiwillige gesetzliche Rentenversicherung herunter rechnen um den genauen Pfändungsbetrag zu ermitteln oder stimmt der Berechnung der PKV :
Nettokrankentageld (einbezogen 1x Unterhalt) ergibt den Pfändungsbetrag.?
Vielen Dank



