Wohlverhaltensphase
Guten Tag,
ich hätte folgende Frage. Ich habe 2016 Privatinsolvenz angemeldet und befinde mich in der Wohlverhaltensphase. Meine Tochter wird, wenn alles gut läuft, in diesem Monat ihre Gesellenprüfung ablegen. Wie verhält es sich dann mit der Unterhaltspflicht? Zählt diese ab dem Zeitpunkt der bestandenen Gesellenprüfung dann nicht mehr. Ausserdem hätte ich gerne gewusst, wie oft sich der Treuhänder während der Wohlverhaltensphase melden sollte. Ich habe gelesen, dass jährlich ein Formular ausgefüllt werden muss, welches der
Treuhänder mir zuschickt. Bis heute habe ich so etwas seit 2017 nicht erhalten.



