Hausbesuch des Insolvenzverwalters
Hallo! Ich bin seit Juni in der Regelinsolvenz mit einer Gaststätte, die der Insolvenzverwalter freigegeben hat. Nach Einigung mit dem Objekteigentümer (einer der Gläubiger) habe ich bis auf Möbel und E-Geräte das Lokal und alle Nebenräume geleert. Ich habe nicht die Absicht, etwas zu verkaufen, habe auch bisher alles nur verschenkt. Trotzdem platzen unsere privaten Räume nunmehr aus allen Nähten. Mitten in diesem Chaos hat sich jetzt der IV zu einem Hausbesuch angekündigt. Ich habe gelesen, dass das zwar erlaubt, aber nicht üblich ist. Ich bin verheiratet und wir nutzen alle Räume gemeinsam. Was verspricht sich der IV von diesem Hausbesuch? Was darf er und was nicht? Ich finde die unterschiedlichsten Informationen… Vielen Dank und bleiben Sie gesund!



