Laufzeit
Hallo
habe gehört das ab Oktober nur noch 3 Jahre die Laufzeit der Insolvenz sein soll.
Ich hatte im Januar 2020 Insolvenz anmelden müssen.
Verkürzt sich für laufende Insolvenzen die Laufzeit?
Hallo
habe gehört das ab Oktober nur noch 3 Jahre die Laufzeit der Insolvenz sein soll.
Ich hatte im Januar 2020 Insolvenz anmelden müssen.
Verkürzt sich für laufende Insolvenzen die Laufzeit?
Ich habe ein P Konto und einen Freibetrag,.Ich wollte jetzt eine Überweisung tätigen , aber die ging nicht raus.
Ich habe Guthaben auf meinem Konto,das Kindergeld,für nächsten Monat.Komm da nicht ran.Weil ich denke ich habe den Freibetrag überschritten.
Was kann ich jetzt tun?
Geht das Kindergeld mit in den nächsten Monat?
Oder wird das gepfändet?
Mit freundlichen Grüßen
Mandy Hübner
Schönen guten Abend ich hätte eine Frage ändert sich ab Oktober auch an der Zeit eine zweite Insolvenz ist das immer noch bei zehn Jahre ich habe sehr große finanzielle Probleme meine erste Insolvenz war 2012 zu Ende da war die Restschuldbefreiung. Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Damen und Herren,
kann ich Gesellschafter und Geschäftsführer schnell auswechseln und wie lange ist da die Nachhaftung?
Kennen Sie sich mit zypriotischen Firmenstrukturen aus?
MfG
W. K.
Hallo,
ich fange in ein paar Tagen meine Ausbildung an und möchte in Insolvenz gehen. Alg 2 Leistungen beziehe ich nicht mehr, womit mir dieser Beratungshilfeschein für die Schuldnerberatung nicht mehr zu steht.
Was kann ich machen um mich auch um dieses Kapitel in meinem Leben kümmern zu können ? Die gesamte Höhe meiner Schulden kann ich gar nicht beziffern.
Vielen Dank im voraus.
Liebe Grüße
Hallo,
ist es richtig das auch die Schufa Einträge auf 1 Jahr von bisher 3 Jahren verkürzt werden nach dem Ende der Insolvenz?
September 2020 gehe ich in Privatinsolvenz meine Frage ist meine Waschmaschine ist leider kaputt gegangen da ich Rentnerin bin könnte ich mir nur eine kaufen auf raten ist das möglich.
Im voraus besten Dank für Ihre Auskunft.
Ich habe die Insolvenz auf fünf Jahre verkürzt, da meine Verfahrenskosten bezahlt sind.
Ich habe ein Schreiben vom Amtsgricht bekommen, dass die Abtretungsfrist beendet ist.
Bekomme ich jetzt mein Gehalt wieder vollständig ausbezahlt oder wird der Lohn noch bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung abgetreten.
Da die Abtretung am 10.08 beendet ist, würde mich interessieren, ob in diesen Monat vollständig, anteilmässig oder garnicht der pfändbare Lohn einbehalten wird.
Ich Danke schon mal für eine Antwort.
Muss der Insolvenzverwalter die Richtigkeit der Forderungen der Gläubiger überprüfen?
Was passiert, wenn eine Forderung eines Gläubigers erst nach Aufforderung eingereicht wird?
Abschließend, auch wenn es wenig glaubhaft erscheint, was geschieht mit einer Forderung, bei der nachgewiesen werden kann dass diese durch rechtswidriges Verhalten des Gläubigers entstanden ist, aber vom Insolvenzverwalter bereits beglichen wurde?
Welche Möglichkeiten habe ich als Schuldner in diesem Fall?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Gläubiger und habe kurz nach Ankündigung der Restschuldbefreiung und Aufhebung des Insolvenzverfahrens (Regelinsolvenz) davon Kenntnis erhalten, dass der Schuldner auf Check 24 ein Profil geschalten hat und dort Nachhilfetätigkeiten anbietet.
Dies hat er nie angegeben.
Meine Bekannte hat den Schuldner daraufhin angeschrieben, ob er Ihrem Sohn Nachhilfe erteilt.
Der Schuldner hat geantwortet, dass er dies gerne mache und sein Stundensatz 49,00 € beträgt, der bar nach jeder Stunde zu entrichten ist.
Kann ich in diesem Fall gem. § 290 Abs . 1 Nr. 5 InsO , §297a InsO nachträglich bekanntgewordene Versagungsgründe geltend machen?
Allerdings sehe ich da die Problematik, dass der Schuldner immer ausführen kann, dass er zwar seine Tätigkeit anbietet, allerdings dies erst angeben muss, wenn er dann tatsächlich Einnahmen hat.
Insbesondere wie will ich dem Schuldner nachweisen, dass er Einnahmen hat, wenn er die Stunden sich bar bezahlen lässt?
Meine Bekannte hat lediglich ein Angebot erhalten, zur Durchführung mit Bezahlung ist es nicht gekommen.
Auch habe ich zu einem derartigen Fall leider nichts in Kommentaren gefunden.
Vielleicht kann man hier jemand weiterhelfen und einen Rat geben, wie ich weiter vorgehen soll?
Oder hat vielleicht schon mal jemand eine ähnliche Konstellation gehabt?
Vielen Dank im Voraus.
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
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