Einmalzahlungen aus Betriebsübergang
Ich bin seit 2011 in Privatinsolvenz.
Sind Einmalzahlungen aus einen Betriebsübergang (Abkauf von bisher gewährten sozialen Leistungen) zu 100% pfändbar?
Ich bin seit 2011 in Privatinsolvenz.
Sind Einmalzahlungen aus einen Betriebsübergang (Abkauf von bisher gewährten sozialen Leistungen) zu 100% pfändbar?
Mein Bruder wird Insolvenz anmelden müssen.
Unsere Idee ist, damit er sein Gebrauchtwagen behalten kann, den er auch für die Arbeit benötigt, dass ich den Wagen pro forma “kaufe” und auf mich zulasse.
Ist es sicher, dass das nicht strafbar ist?
Sehr geehrter Herr RA Kraus,
aufgrund eines verlorenen Unterhaltsverfahrens gegen meinen Vater sind mir die Gerichtskosten dafür auferlegt worden. Als Student kann ich sie nicht zurückzahlen und die Privatinsolvenz hat sich als alternativlos für mich herausgestellt. Die Landesjustizkasse (Gläubiger) gewährt keine Stundung und möchte eine Ratenzahlung vereinbaren. Die Zahlungen leiste ich bereits ab Oktober letzten Jahres, aber dieses Formular, welches als Grundlage für diese Ratenzahlungsereinbarung genommen wird, habe ich noch nicht unterschrieben. In Antwort darauf, hat die Landesjustizkasse weitere Maßnahmen gegen mich ergriffen und jetzt will sie unbedingt die Ratenzahlungsvereinbarung unterschrieben haben. Mir beunruhigt diese Vereinbarung, da als Voraussetzung zur Eröffnung eines Privatinsolverfahrens einen gescheiterten außergerichtlichen Versuch nachzuweisen ist. Und wenn wir mit dem Gläubiger so eine Vereinbarung schließen würden, könnte ich keinen erfolglosen außergerichtlichen Einigungsversuchs nachweisen bzw. kein Insolvenzverfaren einleiten. Wenn ich diese Ratenzahlungsvereinbarung unterschreiben würde, gilt das als außergerichtliche Einigung?
Mit freundlichen Grüßen
Mein Ehemann ist Privatinsolvenz und wir leben in Trennung. Mir wurde ein nachträglicher Ehevertrag empfohlen. Darf er ihn unterzeichnen?
Hallo
ich habe ca. 40.000,- Euro Schulden und trage mich mit dem Gedanken eine Privatinsolvenz anzustreben.
Nun habe ich von einem Bekannten der sich in einer Privatinsolvenz befindet, gehört, das er dem ihm zugeteilten Insolvenzverwalter eine ausführliche schriftliche Stellungnahme des zeitlichen Ablaufs, wie es zur Zahlungsunfähigkeit kam, liefern musste.
Ist das rechtens das ich meine Privatleben und Fehler so darlegen muss.
vielen Dank für eine Antwort.
Ihr Nico
Der Weg einer professionell begleiteten Entschuldung beginnt für viele Schuldner und Schuldnerinnen mit dem Eingeständnis, dass Sie alleine nicht mehr aus der „finanziellen Krise“ herausgelangen können. Die Beratungspraxis weist häufig aber auf, dass dieses Eingeständnis gerne hinausgeschoben und verzögert wird. Gerade Lösungsalternativen wie eine potenziell anstehende Insolvenz oder der Druck der Verhandlungen eines außergerichtlichen Schuldenvergleichs mit den Gläubigern wirken beängstigend und abschreckend auf viele Schuldner und Schuldnerinnen. Unsere Beratungspraxis weist allerdings auf, dass die frühzeitige und vor allem rechtzeitige Kontaktaufnahme zu einer Schuldnerberatung bei vielen Schuldnern und Schuldnerinnen zu einer deutlichen Entlastung führt.
Dr. V. Ghendler ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und mit seinem bundesweit tätigen Team auf die Entschuldung von Privatpersonen und Unternehmern spezialisiert.
Schuldenanalyse vom Fachanwalt
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Aufgrund der oben dargestellten Situation stellt sich ihrerseits natürlich berechtigt die Frage nach dem „richtigen“ Zeitpunkt zur Kontaktaufnahme zu einer spezialisierten Schuldnerberatung. Eine pauschale Antwort lässt sich hierbei leider nicht herausfiltern. Vielmehr ist eine individuelle Bewertung Ihrer gesamten Situation vonnöten.
Wichtig ist, dass Sie als Schuldnerin oder Schuldner die tatsächlichen und finanziellen Umstände Ihrer individuellen Situation nüchtern und sachlich bewerten. Sie sollten sich nicht von Scham, Angst vor Vorwürfen oder Ihrem schlechtem Gewissen leiten lassen.
Mit in diese Bewertung, die dann letztendlich auch ausschlaggebend für den „richtigen“ Zeitpunkt zur Kontaktaufnahme zu einer Schuldnerberatungsstelle ist, fließen viele wichtige Punkte.
Im Folgenden möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über wichtige Punkte geben:
Diese Punkte sind nicht als abschließend anzusehen. Allerdings sollten Sie unbedingt auf solche Signale achten, um möglichst frühzeitig Lösungsalternativen zu suchen.
Die Frage nach dem „richtigen“ Zeitpunkt zur Kontaktaufnahme zu einer spezialisierten Schuldnerberatung lässt sich demnach wie folgt beantworten: Lassen Sie sich, nach einer nüchternen und sachlichen Bewertung Ihrerseits, lieber zu früh beraten und bei Bedarf unterstützen, damit Sie Gewissheit erlangen und somit vielen der oben aufgeführten Punkten frühzeitig entgegenwirken können und Ihrer Entschuldung ein Stück näherkommen können.
Lassen Sie sich hierbei nicht von Scham, Angst, Vorwürfen und Ihrem schlechten Gewissen leiten. Quälen Sie sich vor allem selbst auch nicht mit Vorwürfen und dem Gefühl versagt zu haben. Haben Sie den Mut zu diesen Fehlern zu stehen. Der Gesetzgeber hat genau aus diesem Grund die Lösungsinstrumente eingeführt und gesetzlich verankert, damit Sie als Schuldner oder Schuldnerin eine zweite Chance erhalten können. Auch wenn zum Beispiel die Insolvenz häufig sehr negativ belastet ist, so ist diese doch ein sehr gutes Instrument um noch einmal schuldenfrei einen Neubeginn zu starten.
Hallo,
irgendwie werden wir aus dem folgendem absolut nicht schlau!
Mein Mann erhielt folgenden Beschluss vom Amtsgericht:
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn xyz,
geboren am…,
Straße, PLZ, Ort
Insolvenzverwalter:
Rechtsanwalt xyz
Straße, PLZ, Ort
wird nach Abhaltung des Schlusstermins aufgehoben (§200 Abs. 1 InsO).
Hinsichtlich erst nach dem Schlusstermin fällig werdender Anprüche:
– auf Auskehrung von Guthaben aus Betriebskostenabrechnungen (ggf. hälftig) für WOhnung Straße, PLZ in Ort, die bis zum Wirksamwerden der Enthaftungserklärung nach § 109 Abs. 1 S. 2 InsO entstanden sind,
– auf Rückzahulung der Mietkaution (häftliger Anspruch) für die o.g. Wohnung
– aus einer etwaigen Verwertung des Fahrzeuges Marke mit dem amtlichen Kennzeichen yxz 123, sofern dieses nicht mehr für die berufliche Tätigkeit des Schuldners benötigt wird sowie
– auf Erstattung von Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag,
die in Abrechnungszeitraum vor Verfahrensaufhebung begründet wurden, ggf. auch anteilig, ist im Schlusstermin am 10.2.2016 die Nachtragsverteilung vorbehalten worden.
Heißt das jetzt, das die Wohlverhaltensperiode anfängt?
Und wie ist das mit der Nachtragsverteilung zu verstehen?
Werden jetzt, wenn wir eine Steuerrückerstattung für 2015 haben, alles an den Treuhänder abgetreten oder wird dies anteilig berechnet? Haben Zusammenveranlagung wie immer gemacht!
Die Insolvenzeröffnung war am 30.04.2015!
Wie verhält es sich nächstes Jahr mit der Steuerrückerstattung? Dürfen wir diese dann behalten?
Auch die Betriebskosten der Wohnung?! Letzten Jahr durften wir kräftig nachzahlen, wenn wir Ende des Jahres ne Erstattung bekommen, dürfen wir diese dann behalten oder muss diese abgetreten werden?
Fragen über Fragen aber das Internet gibt so viele verschiedene Antworten
Guten Tag ,
Ich bin seit 2014 in Privatinsolvenz.
Nun kam vom Finanzamt die Aufforderung einen Jahresabschluss zu erstellen, es lag ein Antwort Formular anbei und ich teilte denen Folgendes mit : Jahresabschluss über Steuerberater kann ich mir finanziell nicht leisten , ich selbst bin nicht in der Lage diesen zu erstellen.
Daraufhin wurde ich geschätzt und es lief gen Null. Soll aber trotzdem abgeben.
Ich wendete mich dann an meine Insolvenz Verwalterin, bzw die Sekretärin ( Verwalterin noch nie gehört oder gesehen ) und diese ließ mir ausrichten ….ich müsse den Jahresabschluss erstellen !
Meine Frage : was kann denn passieren wenn ich den Jahresabschluss nicht erbringen kann ?
Die können gern sämtliche Unterlagen haben , ich bin jedoch nicht in der Lage . Ist die Verwalterin in irgend einer Form verpflichtet mir zu helfen ?
Lieben Dank Lilly
Guten Tag
Ich bin in der Privat-Insolvenz und habe das 5. Jahr abgeschlossen. Nach einem Unfall 2005 im Ausland ( EG ) wurde mir durch ärztlichen Fehler das Genick gebrochen. Ich sitze seitdem im Rollstuhl. Nun hat das Gericht nach 11 Jahren mir den Betrag von 120.000,– Euro als Entschädigung zugesprochen. Kann ich diesen Betrag behalten oder nicht? Auf die Zeit gerechnet würde der Betrag bei monatlich 833,– Euro liegen. Als Kleinrentner bekomme ich monatlich 750,– Euro und bin meiner Frau gegenüber unterhaltsverpflichtet, die eine Rente von 275,– Euro monatlich erhält.
Für eine Auskunft bedanke ich mich.
Kleinrentner
Was kann noch hinzukommen zu ihrem Basispreis Privatinsolvenz ?
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).