Grundsätzlich ist es für Minderjährige nicht möglich Schulden aufzubauen bis sie volljährig sind. Die Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein (§ 2 BGB). Möchte ein Minderjähriger einen Vertrag abschließen, der ihn zu wiederkehrenden Zahlungen verpflichtet müssen die Eltern in der Regel zustimmen. Dies gilt grundsätzlich auch für Bankgeschäfte. Beim Abschluss von Darlehensverträgen ist zusätzlich noch die Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes notwendig.
Schuldenanalyse vom Fachanwalt
Über
geprüfte Fälle
Offene Fragen? – Einfach anrufen:
(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
Mit § 110 BGB hat der Gesetzgeber den sog. Taschengeldparagrafen eingeführt. In § 110 BGB heißt es:
„Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.“
In der Regel handelt es sich um „Geschäfte“ von geringerem Weg und mit gewisser Zweckgebundenheit. Schließt ein Minderjähriger allerdings höherwertige oder zweckentfremdete Käufe ab, können die Eltern unter Umständen eine nachträgliche Rückabwicklung anstreben.
In der heutigen mobilen Welt ist es längst nicht mehr ungewöhnlich, dass Minderjährige über vertragsgebundene Smartphones verfügen. Unsere Beratungspraxis weist hier häufig Konfliktsituationen zwischen Eltern und ihren Kindern auf. Denn obwohl die heutigen Verträge viele Leistungen (z.B. SMS und Telefonie) zum Festpreis beinhalten, können die monatlichen Rechnungen aufgrund anderer Kosten ausufern. Zu beachten ist hier allerdings folgendes: ein wirksamer Mobilfunkvertrag kann für Minderjährige nur mit der Unterschrift der Eltern eingegangen werden. Der Konflikt über erhöhte Mobilfunkrechnungen ist somit durch die Eltern zu lösen. Als wirksame präventive Lösung kann hier die Schulung im richtigen Umgang mit Smartphones und die regelmäßige Überprüfung der Handyrechnungen angesehen werden.
In der Praxis gibt es Situationen, in denen Minderjährige „unverschuldet“ in Schuldensituationen gelangen können. Ein sehr relevanter Fall ist in einer nicht oder zu spät ausgeschlagenen Erbschaft von überschuldeten Verwandten zu sehen. In dieser Konstellation ist rechtlicher Rat einer spezialisierten Anwaltskanzlei oder einer auf Schuldner spezialisierten Beratungsstelle besonders wichtig, damit man als Minderjähriger schuldenfrei in die Volljährigkeit und das Leben starten kann. In der Beratungspraxis können in diesem Punkt sinnvolle Lösungsalternativen die folgenden sein:
Nehmen Sie in diesen Fällen eine ausführliche Beratung und Begleitung in Anspruch!
Eine besonders effektive Herangehensweise liegt in der frühzeitigen und richtigen Schuldung Ihrer Kinder in puncto Finanzen. Insbesondere der Umgang mit dem eigenen Taschengeld kann effektiv als präventive Lösungsmaßnahme trainiert werden. Empfehlenswert ist das Taschengeld bereits in jungen Jahren „klein portioniert“ zu festen und regelmäßigen Zeiten zu gewähren. Mit steigendem Alter kann das Taschengeld dann regelmäßig erhöht werden. Die richtige Höhe des Taschengeldes obliegt Ihnen als Eltern. Ein fester Auszahlungrhythmus und ein fester Betrag stellen dabei ein wichtiges Training für den Alltag im „Erwachsenenleben“ dar, indem es gilt mit einem festen meist monatlichem Gehalt zu haushalten. Sollte das Taschengeld bereits vor der nächsten „Auszahlung“ aufgebraucht sein, sollten Sie Bitten auf weiteres Geld“ nicht nachgeben – natürlich gibt es auch davon Ausnahmen. Ein Nachgeben könnte dem Training mit dem richtigen Umgang mit Geld im Wege stehen und zu späteren Schuldensituationen führen.
Wir als spezialisierte Anwaltskanzlei stehen Ihnen bei weiteren offenen Fragen zu diesem Thema und allen weiteren Fragen zu unseren Dienstleistungen in Bezug auf Ihre Entschuldung natürlich gerne mit einem kostenfreien und telefonischen Erstberatungsgespräch zur Seite.
Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.
Meine 6 Jahre wohlverhaltensphase sind zum 1.3. 2016 vorbei. Trotzdem wurde mir jetzt Ende März noch eine lohnpfändung durchgeführt. Wie lange nach den 6 Jahren wird mein Lohn noch gepfändet?
guten tag
meine frage wie teuer darf das auto sein das ich bei privatinsolvenz kaufe?
sollte ich es auf eine dritte person anmelden oder wie sollte mann das machen?(das fahrzeug kostet zb 9000 euro)
ich bedanke mich recht herzlich
mfg
Guten Tag
Meine Insolvenz ist bald zuende.
Ist der Schuldbetrag dann auf mein Konto automatisch auch weg danach.Da ja deshalb mein Konto ein Pfändungsschutz hat.
Also ist das dann wieder ein normales Bankkonto?
Mfg Rauch
Moin
Ich hätte da mal eine Frage.
2015 habe ich die Privatinsolvenz abgeschlossen nun will die Agentur für Arbeit noch von mir 15.000 Euro.
Diese Summe hatte ich aber mit in der Insolvenz angegeben.
Jetzt nach Beendigung kommt das Schreiben mit der Forderung soweit ich gelesen habe muss der Gläubiger einen Antrag bei Gericht stellen wegen unerlaubter Handlung.
Hat dieses aber soweit ich weiss nicht gemacht.
Muss ich die Summe nun bezahlen?
Meine Privatinsolvenz ist nach sechs Jahren 2014 zu ende gegangen da kammen noch zwei Jahre dazu die bald auch zu ende sind. Meine Frage ist wie kann ich mein schufa Antrag löschen?
Sehr geehrtes Team,
sie haben mich erfolgreich in die Privatinsolvenz begleiet und bis jetzt läuft alles positiv.
Nun will aber das Finanzamt eine Einkommenssteuernachzahlung aus dem Jahre 2013 in Höhe von 313 Euro. Mir war nicht bewusst, dass ich zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet bin.
Kann ich die Nachzahlung tätigen oder muss ich dies meinem Insolvenzverwalter melden.
MfG
Pele
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich befinde mich zurzeit im Insolvenzverfahren.
Mein Vermieter erhöht nun meine Miete. Bin ich verpflichtet meinem Treuhändler die neue Miete mitzuteilen?
Bei der Betriebskostenbrechnung ist die Sache ja klar wegen evevtueller Erstattungen. Aber bei einer “normalen” Erhöhung….?? Der Pfändungsfreibetrag bleibt ja gleich….
Ich bin etwas unsicher…
Vielen Dank für die Auskunft
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe letzten Montag (07.03)
einen Antrag auf privatinsolvenz gestellt.
jetzt ist es so das mein Auto im Januar kaputt War und es eine Rechnung von 1300 Euro verursacht hat.
500 davon habe ich schon bezahlt.
ich habe diese Rechnung nicht mit angegeben.ich kann den Restbetrag von 800 euro jedoch nicht auf ein mal bezahlen.
was kann ich tun?
Gibt es evt Schwierigkeiten bei der Eröffnung durch diese Rechnung?
Mit freundlichen grüßen Petra M.
Auf ihrer Seite wird beschrieben, dass bei einer RSB mit Nullplan, die Treuhänder-/ Verfahrenskosten nach bereits 3 Jahren von der Staatskasse beglichen werden.
Mir ist bekannt, dass es bisher 4 Jahre waren und evtl. Ratenzahlungen nicht nach der Pfändungstabelle sondern dem viel niederen Prozesshilfesatz berechnet sind. Somit zahlen viele RSBler mit Einkommen bei erneutem Stundungsantrag, unter der Pfändungstabelle die entstandenen InsoKosten.
Hat sich dies nach akt. Stand geändert? (3J)
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).