EKST-Erklärungen vor dem Insovenzantrag
Mir wurde geraten, die EKST-Erklärung aus meiner selbständigen Tätigkeit, welche ich zum 01.09. beendet habe, für 2014 und 2015 schnellstmöglich abzugeben, was für mich bedeutet, “weitere Verbindlichkeiten” gegenüber meinem bisherigen Steuerberater aufzubauen. Ich habe Zweifel, ob dieser Rat bei einer bevorstehenden Insolvenz korrekt ist, da die Erklärungen doch vom Verwalter einzureichen sind. Eine Rückerstattung ist nicht zu erwarten, vielmehr wird mich eine Nachforderung treffen. Wie verhalte ich mich korrekt?



