• Facebook
  • Linkedin
  • Twitter
  • Youtube
  • Instagram
  • Kanzlei
    • Team
    • Büros
      • Büros Köln
      • Büros Berlin
      • Büros Essen
      • Büro Frankfurt
      • Büro Hamburg
      • Büro München
      • Büro Wien
    • Presse und Publikationen
    • Karriere
  • Rechtsgebiete
    • Schuldnerberatung
      Insolvenzrecht
    • Unternehmensrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Reputationsrecht
      • Vertragsrecht
      • Markenrecht
    • Weitere Tätigkeitsgebiete
      • Banken-, Versicherungs- und
        Schadensersatzrecht
      • Verkehrsrecht
      • Arbeitsrecht
      • Sozialrecht
  • Kontakt
  • Suche
0221 – 6777 00 55
KRAUS GHENDLER
  • Büros
  • Beiträge
  • Videos
  • Forum
  • Rechtsgebiete
    • Schuldnerberatung
      und Insolvenzrecht
    • Banken-, Versicherungs-
      und Schadensersatzrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verkehrsrecht
  • Privatinsolvenz
    • Privatinsolvenz Ablauf
    • 11 Tipps zur Privatinsolvenz
    • So gehen wir für Sie vor
    • Pfändungsrechner
    • Pfändungstabelle
    • P-Konto
    • Privatinsolvenz Lexikon
    • Fragen und Antworten
    • Erste Hilfe bei Gläubigerantrag
    • Kosten
  • Regelinsolvenz
    • Regelinsolvenz Ablauf
    • 11 Tipps zur Regelinsolvenz
    • So gehen wir für Sie vor
    • Fragen und Antworten zur Regelinsolvenz
    • Regelinsolvenz Lexikon
    • Erste Hilfe beim Gläubigerantrag
    • P-Konto
    • Kosten
  • Außergerichtlicher
    Vergleich
    • Schuldenvergleich Ablauf
    • 11 Tipps zum Schuldenvergleich
    • So gehen wir für Sie vor
    • Vorzeitige Entschuldung: Vergleich in der Insolvenz
    • P-Konto
    • Fragen und Antworten
    • Kosten
  • Insolvenzplan
    • Insolvenzplan Ablauf
    • 7 Tipps zum Insolvenzplan
    • So gehen wir für Sie vor
    • Fragen und Antworten
  • Schuldner-
    beratung
    • Schuldnerberatung Ablauf
    • So gehen wir für Sie vor
    • Kosten der anwaltlichen Schuldnerberatung
    • Aktuelle
      Pfändungstabelle
  • Weitere
    Leistungen
    • UG Insolvenz
      • Kosten
    • GmbH Insolvenz
      • Kosten
    • Eigenverwaltung
    • Schutzschirmverfahren
    • Verbraucherinsolvenz
    • Insolvenzarbeitsrecht
    • Auffanggesellschaft
    • Vorinsolvenzliche Sanierung
    • Insolvenzanfechtung
    • EU Insolvenz
      • Englische Insolvenz
      • Französische Insolvenz
      • Irische Insolvenz
      • Spanische Insolvenz
  • Menü

Archiv für die Kategorie: Privatinsolvenz

Du bist hier: Startseite1 / Insolvenzrecht2 / Privatinsolvenz

Als Selbstständiger Privatinsolvenz beantragen – Wer ist berechtigt?

28. Juli 2012/0 Kommentare/in Privatinsolvenz /von wp_admin
  • Bild Restschuldbefreiung


Privatinsolvenz beantragen – Für Sie entstehen zwei Vorteile gegenüber der Regelinsolvenz:

Sie ist billiger, weil die Gerichtskosten geringer sind. Zudem ist die Privatinsolvenz angenehmer, weil sie auf Privatpersonen zugeschnitten ist. So hat der Treuhänder in der Privatinsolvenz weniger Befugnisse als der Insolvenzverwalter in der Regelinsolvenz. Zudem tritt im Privatinsolvenzverfahren die Wohlverhaltensperiode bereits nach 12 – 18 Monaten ein. Im Regelinsolvenzverfahren vergehen 2 – 3 Jahre. Der schnellere Eintritt der Wohlverhaltensperiode hat den Vorteil, dass die Verwertung Ihres Vermögens bereits beendet ist, Sie Vermögen ansparen können und nicht mehr jeden Vermögenszuwachs anzeigen müssen.

Ehemals selbstständige können ein Privatinsolvenzverfahren beantragen: bei Gründung einer Auffanggesellschaft oder gänzlicher Unternehmungseinstellung

Wenn Sie ein ehemaliger Selbstständiger sind, können Sie die Privatinsolvenz beantragen. Sie sind ehemals selbstständig, falls Sie eine Auffanggesellschaft gegründet haben oder Ihre Unternehmung gänzlich eingestellt haben. In beiden Fällen beenden Sie Ihre alte selbstständige Tätigkeit. Im Fall einer Auffanggesellschaft stellen Sie Ihren Betrieb ein und sind nun Arbeitnehmer der Auffanggesellschaft.

Sie können Privatinsolvenz beantragen, wenn Sie ein Kleinunternehmer sind

Privatinsolvenz beantragen können Sie auch, wenn ihre Unternehmung als klein eingestuft werden kann (§ 304 Abs. 1 InsO). Nur dann kommen sie eine Privatperson gleich. Folgende Voraussetzungen bestehen für Selbstständige zur Beantragung der Privatinsolvenz:

– Sie sollten ihre selbstständige Tätigkeit beendet haben, bevor sie den Insolvenzantrag gestellt haben,

– 19 oder weniger Gläubiger haben und

– keine ihrer Schulden sollte aus einem Arbeitsverhältnis mit einem früheren Arbeitnehmer stammen.

Wenn Sie nur einige wenige Gläubiger als 19 haben, empfiehlt es sich, Ihre Schulden bei diesen zu bezahlen und dann Privatinsolvenz zu beantragen.

Fanden Sie das Video zur dem Thema „Als Selbständiger Privatinsolvenz beantragen“ hilfreich? Geben Sie eine Bewertung ab!

Mehr Infos zum Thema Privatinsolvenz beantragen

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 wp_admin https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png wp_admin2012-07-28 14:47:032017-01-26 11:43:24Als Selbstständiger Privatinsolvenz beantragen - Wer ist berechtigt?

Ihre Rechte gegenüber dem Insolvenzverwalter / Treuhänder

27. Juli 2012/168 Kommentare/in Privatinsolvenz /von wp_admin
Weiterlesen
https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 wp_admin https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png wp_admin2012-07-27 18:18:382019-10-17 15:17:16Ihre Rechte gegenüber dem Insolvenzverwalter / Treuhänder

Sammeln und sortieren Sie die Gläubigerkorrespondenz

27. Juli 2012/2 Kommentare/in Privatinsolvenz /von wp_admin
Weiterlesen
https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 wp_admin https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png wp_admin2012-07-27 11:51:452019-10-28 14:27:38Sammeln und sortieren Sie die Gläubigerkorrespondenz

Alle Zahlungen an die Gläubiger einstellen – Vorbereitung der Insolvenz

26. Juli 2012/0 Kommentare/in Privatinsolvenz, Regelinsolvenz /von Andre Kraus
  • Bild Restschuldbefreiung

Nachdem Sie ein neues Konto bei einer anderen Bank eingerichtet haben sollten Sie die weiteren Zahlungen an Ihre Gläubiger einstellen. Dies ist rechtlich unbedenklich und so auch gerichtlich bestätigt (OLG Oldenburg ZVI 2003, 483). Bezahlen Sie nur noch die Gläubiger, die Ihre Lebensversorgung sicherstellen und die Sie nicht im Insolvenzverfahren angeben werden. Dazu gehören vor allem Ihr Vermieter, Ihr Stromversorger, der Internetprovider oder ähnliche.

Zahlungen gegenüber allen Insolvenzgläubigern einstellen

An die anderen Gläubiger – Ihre Insolvenzgläubiger – sollten Sie nicht mehr bezahlen. Sollten Sie beispielsweise noch einen gewissen Betrag zur Verfügung haben, sei es auf dem Konto oder in Bar, dann sollten Sie ihn auf nur noch für Ihre Grundversorgungsgeschäfte und das Insolvenzverfahren gebrauchen. Scheuen Sie sich nicht, die Zahlungsaufforderungen Ihrer Gläubiger zu ignorieren, egal wie hartnäckig sie sein mögen. Achten Sie aber darauf, die Zahlungen gegenüber wirklich allen Insolvenzgläubigern einzustellen, die Sie im Antrag angeben wollen. Bezahlen Sie nämlich ohne Grund an einen von vielen Gläubigern einfach weiter, droht Ihnen möglicherweise eine Versagung Ihrer Restschuldbefreiung wegen Vermögensverschwendung zulasten der anderen Gläubiger (§ 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO, AG Duisburg NZI 2007, 367). Ihre Großzügigkeit könnte sich dann gegen Sie wenden.

Stehen Sie die folgenden Gläubigerbriefe und Zwangsvollstreckungen durch

Ihre Gläubiger werden Sie in dieser Zeit wahrscheinlich verstärkt anschreiben und gegen Sie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten. Dies müssen Sie aushalten. Wenn das Insolvenzverfahren eröffnet, tritt dessen Pfänungsschutz ein und die Briefe sowie Vollstreckungsmaßnahmen hören auf (§§ 88, 89 InsO).

Sie wollen sich nochmal vergegenwärtigen, ob sie in Ihrem persönlichen Fall die Zahlungen an Ihre Gläubiger einstellen dürfen, was Sie danach erwartet, oder haben auch andere Fragen zur Insolvenz? Dazu steht Ihnen jederzeit unsere kostenfreie Beratungshotline zum Privatinsolvenzrecht zur Verfügung.

Fanden Sie das Video hilfreich? Geben Sie eine Bewertung ab!

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2012-07-26 19:16:162013-11-08 23:25:17Alle Zahlungen an die Gläubiger einstellen – Vorbereitung der Insolvenz

Pfändungsschutz – Ziele des Insolvenzverfahrens

26. Juli 2012/0 Kommentare/in Privatinsolvenz /von wp_admin
  • Bild Restschuldbefreiung

Das kurzfristige Ziel des Insolvenzverfahrens – der umfassende Pfändungsschutz – wird sofort mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens erreicht. Ab diesem Zeitpunkt brauchen Sie die (eventuellen) Schreiben Ihrer Gläubiger nicht mehr zu beachten. Es entfallen also alle nervenaufreibende Briefe. Auch der Gerichtsvollzieher wird Sie in Zukunft in Ruhe lassen. Er darf nicht mehr pfänden und Sie auch nicht mehr zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung auffordern (§§ 88, 89 InsO).

Fanden Sie das Video zu dem Thema “Pfändungsschutz – Ziele des Insolvenzverfahrens” hilfreich? Geben Sie eine Bewertung ab!

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 wp_admin https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png wp_admin2012-07-26 15:48:312013-11-08 23:25:26Pfändungsschutz - Ziele des Insolvenzverfahrens

Restschuldbefreiung – Ziele des Insolvenzverfahrens

26. Juli 2012/6 Kommentare/in Privatinsolvenz /von wp_admin
  • Bild Restschuldbefreiung


Das langfristige Ziel des Insolvenzverfahrens: die Restschuldbefreiung – Sie verlieren Ihre Schulden

Die Restschuldbefreiung ist das finale Ziel der Privatinsolvenz – hier werden Sie von allen Schulden befreit. Die Restschuldbefreiung tritt nach folgenden Zeitspannen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein:

  • nach 3 Jahren – bei Tilgung von 35 % der Schulden und der Verfahrenskosten
  • nach 5 Jahren – bei Tragung der Verfahrenskosten
  • nach höchstens 6 Jahren – unabhängig vom Status der Schuldenrückzahlung

Mit Eintritt der Restschuldbefreiung werden Sie vollständig von Ihren Schulden befreit. Dies geschieht unabhängig davon, wie hoch Ihre Schulden waren, bzw. wie viele Gläubiger Sie zum Zeitpunkt der Eröffnung des Verfahrens hatten.

Die Restschuldbefreiung beseitigt Grundsätzlich

  • alle Forderungen
  • aller Insolvenzgläubiger (§ 301 InsO)

unabhängig von der Anzahl der Gläubiger oder der Höhe ihrer Forderungen. Dabei ist es egal, ob es sich um

  • Forderungen von privaten Gläubigern (Freunde, Verwandte)
  • Forderungen von Unternehmen (Banken) oder
  • öffentliche Forderungen (Finanzamt, Gemeinde)

handelt. Dabei ist es ohne jegliche Bedeutung wie viel Sie an Ihre Gläubiger bisher zurückzahlen konnten (§ 301 InsO).

Ein Ausschluss der Restschuldbefreiung ist dabei nicht möglich – nicht einmal als freiwilliger Verzicht. So hat der BGH entschieden, dass AGBs unwirksam sind, die besagen, dass eine Forderung trotz Restschuldbefreiung vollstreckbar bleibt (BGH vom 25.06.2015, IX ZR 199/14). Er begründete dies mit den allgemeinwirtschaftlichen und sozialpolitischen Nutzen der Restschuldbefreiung.

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 wp_admin https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png wp_admin2012-07-26 15:37:062016-11-17 13:48:14Restschuldbefreiung - Ziele des Insolvenzverfahrens

Privatinsolvenz beantragen: Wer ist berechtigt?

25. Juli 2012/10 Kommentare/in Privatinsolvenz /von wp_admin
Weiterlesen
https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 wp_admin https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png wp_admin2012-07-25 17:06:282019-10-18 10:47:00Privatinsolvenz beantragen: Wer ist berechtigt?

Ziele der Privatinsolvenz

20. Juli 2012/0 Kommentare/in Privatinsolvenz /von wp_admin
Weiterlesen
https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 wp_admin https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png wp_admin2012-07-20 09:59:082014-07-07 19:36:47Ziele der Privatinsolvenz

Privatinsolvenz Kosten

14. Juli 2012/0 Kommentare/in Privatinsolvenz /von wp_admin
Weiterlesen
https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 wp_admin https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png wp_admin2012-07-14 17:08:472013-11-08 22:22:58Privatinsolvenz Kosten

Pfändungstabelle 2013 und Pfändungsfreigrenzen

22. Januar 2012/in Privatinsolvenz /von wp_admin
Weiterlesen
https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 wp_admin https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png wp_admin2012-01-22 13:21:442016-06-16 11:28:31Pfändungstabelle 2013 und Pfändungsfreigrenzen
Seite 171 von 172«‹169170171172›
Kostenrechner

Kosten der anwaltlichen Begleitung. Auf Basis von Beratungshilfe bereiten wir Ihre Entschuldung kostenlos vor.

0,- €

Unsere Preise enthalten die MwSt.
Pfändungsrechner

Zufriedene Mandanten

Erfahrungen & Bewertungen zu KRAUS - GHENDLER - RUVINSKIJ Anwaltskanzlei

So gehen wir für Sie vor
  1. Ausführliche Erstberatung kostenfrei / ohne Wartezeit
  2. Vergleichsverhandlungen mit Ihren Gläubigern
  3. Ihre Entschuldung durch Vergleich oder Insolvenz
Unsere Prinzipien
  1. Anwaltliche Gewähr - Wir gewähren Ihnen anwaltliche Hilfe, bis Sie Ihr Ziel erreichen - zu einem Festpreis
  2. Vergleich vor Insolvenz - Wir geben alles, um einen Vergleich mit Ihren Gläubigern zu erreichen
  3. Preistransparenz - Unsere Preise sind Festpreise incl. MwSt., die auch bei erhöhtem Arbeits- und Beratungsaufwand gleich bleiben
  4. Vier-Augen-Prinzip - Durch unsere anwaltlichen Zusatzleistungen schützen wir Sie vor einer Versagung der Restschuldbefreiung
  5. Schnelligkeit - Eine Wartezeit sehen wir nicht vor
Aktuelle Beiträge
  • Fälschungssichere P-Konto-Bescheinigungen durch neue Sicherheitsfunktion17. Mai 2023 - 10:51
  • Gründe für Schulden – Die Unterschiede zwischen Jung und Alt4. Juni 2019 - 17:27
  • Schuldneratlas 2018 – Immer mehr Deutsche sind überschuldet5. Dezember 2018 - 12:05
  • Schuldenampel – Das sind die Kennzeichen für Überschuldung5. November 2018 - 16:43
Anwaltliche Erstberatung

Kostenfrei

0221 – 6777 00 55

Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT

Kostenlosen Rückruf anfordern

    Schnellnavigation

    • Vertrag widerrufen
    • Kontakt
    • Büros
    • Stellenangebote
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung

    Insolvenzrecht

    • Privatinsolvenz
    • Regelinsolvenz
    • Außergerichtlicher Vergleich
    • Insolvenzplan
    • P-Konto
    • GmbH Insolvenz
    • Übersicht Insolvenzrecht

    Unternehmensrecht

    • GmbH Gründung
    • UG Gründung
    • GmbH Beendung
    • UG Beendung
    • DE Markenanmeldung
    • Bewertungsentfernung
    • Übersicht Unternehmensrecht

    Mitgliedschaften

    Kontakt

    Telefon: 0221 – 6777 00 55
    E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de

    Social Media

    YouTube
    Twitter
    Facebook
    Instagram

    Hinweis

    KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB,  GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).

    © Copyright - KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei
    KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei 3228 Bewertungen auf ProvenExpert.com
    Nach oben scrollen