Nach EV PI tätigen?
Guten Tag,
ich habe vor kurzem eine EV abgeschlossen nachdem ich netten Besuch vom Gerichtsvollzieher hatte. Kurz darauf folgte eine Pfändung. Da ich ALG2 beziehe ist dieser Betrag also nicht Pfändbar. So habe ich also mein Giorokonto in ein Pfändungsschutz Konto umgewandelt. Nun stellt sich mir die Frage ob es ratsam wäre eine PI zu beantragen um evtl. weitere Forderungen vorzubeugen (hierbei muss ich sagen das ich derzeit keinen Überblick über meine Gläubiger habe) oder auf mögliche andere Alternativen (sofern es da welche gibt) ausschwenken soll?



