Privatinsolvenz
Guten Tag,
wie teuer wäre es wenn Sie für mich eine Privatinsolvenz machen würden bei fast 30 Gläubigern? Ich weiß nicht mehr weiter und bei uns gibt es niemand der es so schnell machen würde.
Mfg
D. Pages
Guten Tag,
wie teuer wäre es wenn Sie für mich eine Privatinsolvenz machen würden bei fast 30 Gläubigern? Ich weiß nicht mehr weiter und bei uns gibt es niemand der es so schnell machen würde.
Mfg
D. Pages
Hallo. Lebe seit Oktober 2014 getrennt von meiner Frau. Haben 2 Kinder die wie ich bedauer bei ihr leben. Da ich nun neben dem unterhalt für die Kinder noch die ganzen Kredite und rechnungen der gescheiterten Ehe zu bereinigen habe bin ich am Ende meines Limits angekommen und habe es satt in einen leeren Kühlschrank zu schauen während meine noch Frau die schuld an der Trennung hat sich jetzt für 600 Euro einen Laptop zugelegt hat. Heute erhielt ich einen Brief in dem der Unterhalt um 110 Euro erhöht wurde. Meine Frage: im falle einer Insolvents, wieviel steht mir zu und muß ich dann von dem Betrag noch Miete bezahlen. Außerdem wollte ich wissen ob ich dann immer noch die unverschämt hohe Unterhaltskosten tragen muß?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin bereits seit 1 1/2 Jahren in PL. Was würde sein, wenn ich mein PKW privat jetzt verkaufen würde, muss ich das melden oder darf ich den Gewinn vom PKW behalten oder ein Bekannter verwalten?
Würde es einer mitbekommen?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Familie Berta
Hallo zusammen,
mein Mann hatte eine Privatinsolvenz angemeldet 2001. 2008 erfolgte die Restschuldbefreiung, der Schufaeintrag wurde Jan. 2012 dazu gelöscht.
Nun wollen wir ein Haus kaufen, und es wird bei der Selbstauskunft gefragt, ob man innerhalb der letzen 10 Jahren ein Insolvenzverfahren hatte.
Es liegt ja schon seit Beginn 14 Jahre zurück.
Müssen wir dieses nun bejahren, oder liegt es nun mehr wie 10 Jahre zurück.
Ab welchem Zeitpunkt rechnt die Bank?
Ab Eröffnung? Ab Restschuldbefreiung?
Wäre um Antwort sehr dankbar. Danke.
Sehr geehrtes Team,
Ich befinde mich seit August 2014 in der Privatinsolvenz.
Meine Frau spielt regelmäßig Lotto.
Zu meiner Frage: Wenn man als Ehegatten im Lotto spielt und auch gewinnt, steht meiner Frau die Hälfte des Gewinnes zu, die andere Hälfte stünde mir zu. Wie verhält dass sich in dem Insolvenzverfahrens? Ich weiß ich habe den Gewinn abzugeben (was ich auch gerne tun werde); aber wird der komplette Gewinn angerechnet oder nur eben meine Hälfte des Gewinnes? Die Insolvenz geht ja immer nur auf eine Person, so wie ich das verstanden habe, glaube ich dass nur meine Hälfte des Gewinnes in die Insolvenz miteinfließt oder habe ich das falsch verstanden?
MFG Michael
Verdiene 2000 netto im Monat muss davon Frau und Kind ernähren Wohnung Strom Nachzahlung Telefon Auto bezahle ich aus auch aus eigener Tasche wie viel ist pfändbar
Frage 1 Wie rette ich meine Lebensversicherung mit Rückkaufswert Frage 2 Ich habe 2005 für meine Tochter auch eine Versicherung abgeschlossen mit Rückkaufwert da hat mein Versicherungsvertreter eine unwiederrufliche Übertragung vorgeschlagen Kann ich das so machen oder ist das Geld für die Altersvorsorge weg sind die versicherungen irgendwie zu retten kurz vor einer Insollvenz Frage 3 finanzierter PKW kann ich den weiterbezahlen oder ist der auch weg so wie mein Roller BJ 2007 Frage 4 ich habe noch kein PI Konto soll ich mein Geld abheben nur das was nötig ist bezahlen für den Monat Mai oder noch mal alles bezahlen wie stehe ich mir besser weil ich eh in die Insollvenz muß Frage 5 wie schnell bekommt man einen Termin bei ihnen und ihr Forum ist
hallo, darf ich als arbeitssuchender private Insolvenz beantragen? Habe kein Geld mehr alle Schulden (rund 20 T) zu bezahlen. Vielen Dank!
Markus
Meine Insolvenzverfahren/Wohlverhaltensverfahren endet offiziell nach 6 Jahren am 17.09.2016.
Frage:
Wenn ich die Verfahrenskosten bis September diesen Jahres restlos bezahlt habe, trifft für mich dann die Verkkürzung von einem Jahr zu? Findet das neue Recht in meinem Fall Anwendung? Gibt es darüber schon Ausführungen bzw. eine neuerliche Rechtsprechung?.
Vielen Dank für ihre Abtwort im Voraus.
Die Pfändungstabelle 2015 ist heute (27.04.2015) veröffentlicht worden. Sie gewährt Ihnen als Schuldner höhere Pfändungsfreigrenzen, z.B. im Falle einer Privatinsolvenz. Die Tabelle tritt am 01.07.2015 in Kraft und bleibt bis zum 30.06.2017 gültig. Für Sie heißt das: eine Vollstreckungsmaßnahme, die ab dem 01.07.2015 stattfindet und in Ihr Einkommen greift, richtet sich nach dieser Pfändungstabelle.
Hier finden Sie die aktuelle Pfändungstabelle. Diese Seite wird immer angepasst.
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Für Sie als Schuldner heißt das: Sie haben ab dem Inkrafttreten der Pfändungstabelle 2015 am 01.07.2015 Monat für Monat 30 € mehr zur Verfügung.
Die Schwellenbeträge ändern sich für Schuldner sehr positiv – sie erhöhen sich im Gegensatz zur Pfändungstabelle 2014/2013 um jeweils 30 €.
Der Schwellenbetrag ist der Betrag, den Sie bei einer bestimmten Anzahl an Unterhaltspflichten unbedingt behalten. Falls keine Unterhaltspflicht besteht, beträgt der Schwellenbetrag immer 1080 €. Unterhalb dieser Grenze darf im Falle einer Entschuldung kein Gläubiger gegen Sie vollstrecken!
Die Pfändungstabelle 2015 wird auch für Ihr P-Konto gelten: der für das P-Konto maßgebliche § 850k ZPO verweist auf die Vorschrift, welche die Pfändungstabelle regelt (§ 850c ZPO).
Die Pfändungstabelle wird wie folgt angewendet: zunächst ermitteln Sie Ihr Nettoeinkommen. Dieses bereinigen Sie um bestimmte, relevante Posten. Hiernach bestimmen Sie Ihre Unterhaltspflichten. Wie Sie die Pfändungstabelle richtig lesen, erklären wir in unserem Beitrag.
Die bis zum 30.06.2017 gültige Pfändungstabelle 2015-2017 können Sie hier herunterladen:
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Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.
Telefon: 0221 – 6777 00 55
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