Insolvenzbeschluss

Hallo, ich bin seit 2014 in Insolvenz. 2015 erhielt ich eine allgemeine Beschuss ohne Fälligkeitsdatum. Da ich nicht bezahlen konnte, wartete ich bis zum 09.2020 auf das Ende des Insolvenz und erhielt den Beschluss. Es war nicht viel anders als der ersten Beschluss. Dem zu zahlenden Gesamtbetrag wurde jedoch der Betrag aus dem Jahr 2015 gutgeschrieben. Bitte sag mir, ist es möglich? Sollte ich das Gericht bitten, den zu zahlenden Betrag erneut zu überschreiben? Ich hoffe sehr auf Ihre Antwort. Vielen Dank

M.f.G. Frau U.

Offene Forderungen

Ich möchte fragen. Ich habe privat Insolvenz gemacht 6 Jahre schon vorbei
Grade Schufa Zeit bin ich zwei Jahre weg nachts Jahre 2021 Mart 28 dann löschen
Ich habe offe Forderung steht Schufa
Auskunft
Wie kann reagieren
Mit freundlichen Grüßen

Privatinsolvenz

Guten Tag

Ich habe seid 2006 ca. 39 Gläubiger. Da Ich die ganze Zeit vergeblich versucht habe meine Schulden abzubauen, möchte ich Insolvenz anmelden. Was würde mich das Kosten?
Mit freundlichen Grüßen
Daniel W.

Steuerklasse wechseln von 4 in 5

Hallo, guten Tag. Ich bin seit 1,5 Jahren in der Privatinsolvenz. Ich habe eine uneheliche Tochter. Mein Mann (nicht der Vater meines Kindes) und ich haben letztes Jahr geheiratet. Ich verdiene 1050 € netto. Wir haben die Steuerklassen 4/4. Nun bekommt mein Mann durch seinen Jobwechsel wesentlich mehr Gehalt und wir würden aus steuerlichen Gründen lieber in die Steuerklassen 3/5 wechseln. Wäre dies einfach so möglich? Ich bin ja wesentlich unter der Pfändungsgrenze, dies wird sich voraussichtlich auch die nächsten Jahre nicht ändern. Vielen Dank für ihre Antwort… mfg

Privatinsolvenz

Guten Tag.

Ware zur erst beratung auch ein persönlicher Termine bitte machbar. Komme aus Münster würde aber nach Köln kommen das wäre kein problem da sie mir sehr professionell erscheinen und ich in diesem Schritt keinen fehler machen möchte.
Grüße Awafi.

Insolvenz

Moin,können wir einen Termin vereinbaren?
Mfg Christian G.

Privatinsolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren,
Bin seit Oktober 2017 in in der Privatinsolvenz der Schlussbericht hat der insolvenzverwalter fertig jetzt habe ich einige fragen wann muss ich einen Antrag auf vorzeitige Restschuld beantragen? Und wo kriege ich so einen Antrag.
Die Bescheinigung das die Gerichtskosten bezahlt wurden wo kriege ich die.

Mit Freundlichen Grüßen

Kosta

Gehaltszahlungen auf anderes Konto

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich befinde mich in einer Privatinsolvenz. Da ich Probleme mit meinem Konto hatte habe ich teilweise Löhne auf ein anderes Konto überweisen lassen, die Löhne lagen über dem Betrag den ich haben darf. Ich habe jedoch die gehaltszettel meiner insolvenzverwalterin gegeben. Bis heute habe ich nichts gehört von ihr wann und wie dies zu begleichen ist.

Ich würde gerne die Restschuldbefreiung nach 5 Jahre beantragen. Wo erfahre ich wie hoch die Verfahrenskosten sind die zu tragen sind? Und kann dies mit den Gehältern dann negativ auf mich zurück fallen?

Wie sollte ich mich am besten verhalten?

Mit freundlichen Grüßen

Zu viel verdientes Geld, Verwalterin meldet sich nicht

Sehr geehrte Damen und Herren,

Da ich Probleme mit meinem Konto hatte habe ich mein Gehalt zwischenzeitlich auf ein Konto meiner Freundin zahlen lassen, der Gehalt lag auch über dem Freibetrag. Der insolvenzverwalterin wurden die lohnnachweise zugesendet, allerdings habe ich bis heute nichts von ihr gehört. Habe ich mich falsch verhalten? Wann oder wie soll das Geld abgeführt werden?

Zweite Frage: wo erfahre ich wie hoch die Verfahrenskosten sind, Um eine vorzeitige Befreiung nach 5 Jahren zu erlangen?
Und könnte mir ersteres dann zum Verhängnis werden?

Mit freundlichen Grüßen

Privatinsolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren,
kann ich zu 100 % davon ausgehen wenn ich Ende November Privatinsolvenz anmelde eine Dauer von 3 Jahren zugesichert ist?
Wurde die unten einegefügte Richtlinie bereits in das deutsche Gesetz eingefügt? Wenn nicht gkann ich trotzdem mit einer Dauer von 3 Jahren rechnen??

Privatinsolvenz 2020 – was verändert die EU-Richtlinie (EU) 2019/1023?
Am 16. Juli 2019 wurde durch den Europäischen Rat eine europaweite Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf 3 Jahre, unabhängig von der Insolvenzmasse, beschlossen. Eine solche EU-Richtlinie tritt jedoch nicht automatisch auch hierzulande in Kraft. Vorher muss der deutsche Gesetzgeber diese Richtlinie auch in die deutschen Gesetze einpflegen.

Aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie will die Bundesregierung die Richtlinie zum 01. Oktober 2020 umsetzen. Das bedeutet: Insolvenzverfahren, die ab dem 1.10.2020 beantragt werden, dauern nur noch drei Jahre. Dies ist unabhängig von der Schuldenrückzahlung.

Herzliche Grüße

S.Schulz