Insolvenz
Moin,können wir einen Termin vereinbaren?
Mfg Christian G.
Moin,können wir einen Termin vereinbaren?
Mfg Christian G.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Bin seit Oktober 2017 in in der Privatinsolvenz der Schlussbericht hat der insolvenzverwalter fertig jetzt habe ich einige fragen wann muss ich einen Antrag auf vorzeitige Restschuld beantragen? Und wo kriege ich so einen Antrag.
Die Bescheinigung das die Gerichtskosten bezahlt wurden wo kriege ich die.
Mit Freundlichen Grüßen
Kosta
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich befinde mich in einer Privatinsolvenz. Da ich Probleme mit meinem Konto hatte habe ich teilweise Löhne auf ein anderes Konto überweisen lassen, die Löhne lagen über dem Betrag den ich haben darf. Ich habe jedoch die gehaltszettel meiner insolvenzverwalterin gegeben. Bis heute habe ich nichts gehört von ihr wann und wie dies zu begleichen ist.
Ich würde gerne die Restschuldbefreiung nach 5 Jahre beantragen. Wo erfahre ich wie hoch die Verfahrenskosten sind die zu tragen sind? Und kann dies mit den Gehältern dann negativ auf mich zurück fallen?
Wie sollte ich mich am besten verhalten?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Damen und Herren,
Da ich Probleme mit meinem Konto hatte habe ich mein Gehalt zwischenzeitlich auf ein Konto meiner Freundin zahlen lassen, der Gehalt lag auch über dem Freibetrag. Der insolvenzverwalterin wurden die lohnnachweise zugesendet, allerdings habe ich bis heute nichts von ihr gehört. Habe ich mich falsch verhalten? Wann oder wie soll das Geld abgeführt werden?
Zweite Frage: wo erfahre ich wie hoch die Verfahrenskosten sind, Um eine vorzeitige Befreiung nach 5 Jahren zu erlangen?
Und könnte mir ersteres dann zum Verhängnis werden?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Damen und Herren,
kann ich zu 100 % davon ausgehen wenn ich Ende November Privatinsolvenz anmelde eine Dauer von 3 Jahren zugesichert ist?
Wurde die unten einegefügte Richtlinie bereits in das deutsche Gesetz eingefügt? Wenn nicht gkann ich trotzdem mit einer Dauer von 3 Jahren rechnen??
Privatinsolvenz 2020 – was verändert die EU-Richtlinie (EU) 2019/1023?
Am 16. Juli 2019 wurde durch den Europäischen Rat eine europaweite Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf 3 Jahre, unabhängig von der Insolvenzmasse, beschlossen. Eine solche EU-Richtlinie tritt jedoch nicht automatisch auch hierzulande in Kraft. Vorher muss der deutsche Gesetzgeber diese Richtlinie auch in die deutschen Gesetze einpflegen.
Aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie will die Bundesregierung die Richtlinie zum 01. Oktober 2020 umsetzen. Das bedeutet: Insolvenzverfahren, die ab dem 1.10.2020 beantragt werden, dauern nur noch drei Jahre. Dies ist unabhängig von der Schuldenrückzahlung.
Herzliche Grüße
S.Schulz
Guten Tag,
ich bin komplett überschuldet ich habe kein Kontrolle mehr über nicht es kommen nur noch Haufenweise Briefe seid dem ersten lockdowns in Deutschland, ich hatte erst vor der Corona Zeit wieder alles im Griff aber dann wurde ich gekündigt und war nicht mehr zahlungsfähig, ich bin aktuell im Ausland und kann auch von daher nicht telefonieren aber ich bin über email erreichbar, könnte man denn über WhatsApp oder email sprechen über das was ich tun könnte ich bin total verzweifelt und mir wird schon mit einem Haftbefehl gedroht und das macht mich psychisch krank ich weiß nicht mehr wie und was.
Ich habe erst gerade im Oktober einen Job gefunden Vollzeit aber dieser ist jetzt auch wieder Geschichte da der zweite lockdown da ist und wir geschlossen haben.
Ich wünsche mir echt nichts außer Hilfe !!!
Mit freundlichen Grüßen
E. K.
Hallo!
Ich bin alleinerziehende Mutter und arbeite derzeit in der Altenpflege.
Aufgrund meiner Schulden durch Kredite und Kaufsüchte und es mir zu viel wurde, habe ich Privatinsolvenz angemeldet. Dies ist seit Ende Oktober 2020 eröffnet.
Nachdem mein Girokonto gesperrr wurde, eröffnete ich neues und ließ mir mein Gehalt plus Weihnachtsgeld aliquot auszahlen une erhielt es 2 Wochen später.
Mein Anliegen: ich habe meine offenen Rechnungen und Einkäufe beglichen und zudem noch großzügig eingekauft.
Ich entnahm aus dem Beschluss und dem Gespräch mit meinem Anwalt nicht, dass mein gesamter Lohn direkt an das Gericht zu überweisen ist.
Kann jetzt mein Antrag auf Privatinsolvenz doch noch abgelehnt werden?
Ich wusste es wirklich nicht, ich dachte es beträfe nur meine Gläubiger nicht zu bezahlen.
Ich fürchte, dass ich einen Riesenfehler getan habe.
Leider muss ich zugeben, dass ich aufgrund psychischer Ursachen eine sogenannte Kaufsucht entwickelt habe und auch deswegen u. a. in Psychotherapie bin.
Mein Anwalt sagte, er könne das regeln, weiß aber nicht, dass ich bereits mehr als notwendig Geld ausgegeben habe.
Wahrscheinlich müsste ich für die Antwort auf diese Frage eine Honorarnote bezahlen.
Deshalb reicht mir eine kurze Antwort, indem ich erfahre, ob durch meine Geldverschwendung trotz Privatinsolvenz und Unkenntnis darüber, eine Chance bestünde, dass mir der Antrag nicht verwehrt wird?
MfG
Ich habe ein Haus gekauft, in dem ich nach 1 Jahr vom Verkäufer (der jetzt zahlungsunfähig ist) einen Brief erhalten habe, da ich weitere 30.000 € zahlen muss, weil der Preis, den ich für das Haus gegeben habe, unter dem normalen Wert lag, wenn ich dieses Geld nicht habe Fragen Sie, wie kann ich bei der Unterkunft bleiben? Mit freundlichen Grüßen
Guten Tag,
Heute bekam ich ein Schreiben von meinem Treuhänder, in dem ich aufgefordert wurde, sämtliche Immatrikulations- und Schulbescheinigungen meiner Söhne und Tätigkeitsnachweise meiner Frau zu überreichen und darüber zu informieren, ob meine Kinder neben ihrer Ausbildungsvergütung weitere Einkünfte verfügen. Leider ist es so, dass meine beiden Söhne seit dem Juni 2020 einer Tätigkeit auf Minijob-Basis nachgehen. Dies habe ich dem Treuhänder bisher nicht mitgeteilt, da ich meines Wissens nach gemäß dem BGH-Beschluss vom 12.07.2018, IX ZB 78/17 nicht dazu verpflichtet bin, dem Treuhänder unaufgefordert über die Einkommensnachweise meiner unterhaltsberechtigten Personen zu unterrichten. Meine Frage wäre, ob es für mich nun Konsequenzen haben könnte, dass ich dem Treuhänder bisher nichts über die Tätigkeitsnachweise meiner Söhne erzählt habe? Muss ich dem Treuhänder nun die Lohnabrechnungen und Arbeitsverträge meiner beiden Söhne übersenden? Kann es sein, dass der Treuhänder Nachzahlungen aufgrund einer unterschiedlichen Berechnung des pfändbaren Anteils des Einkommens für den vergangenen Zeitraum vom April bis zum Oktober 2020 fordern wird? Mein erster und zweiter Sohn bekommen monatlich jeweils BAföG in Höhe von 483 Euro und mein dritter Sohn bekommt monatlich BAföG in Höhe von 439 Euro. Ich bin in großer Sorge, dass ich nach einem Antrag gemäß § 850c Abs. 4 ZPO viel weniger von meinem Nettoeinkommen haben werde. Ich befürchte, dass meine beiden Söhne vom Insolvenzgericht gar nicht mehr als unterhaltsberechtigte Personen angesehen werden. Außerdem glaube ich, dass mein dritter Sohn nur noch anteilig als unterhaltsberechtigte Person anerkannt wird. Die Besonderheit dieses Falles ist außerdem, dass ich die letzten sieben Monate durchschnittlich 270 Stunden pro Monat gearbeitet habe. Der Insolvenzverwalter hat diesen Punkt bisher bei der Berechnung des pfändbaren Anteils meines Einkommens nicht berücksichtigt. Ich hoffe, dass in Zukunft die Arbeitsstunden, die über die monatliche Regelarbeitszeit in Höhe von 228 Stunden hinausgehen, als Überstunden angesehen werden können und somit nur zur Hälfte pfändbar sind. Gibt es eine Möglichkeit so etwas beim Treuhänder geltend zu machen? Ich habe nur so ein hohes Nettoeinkommen, weil ich überdurchschnittlich viele Arbeitsstunden im Monat arbeite. Ich hoffe, dass Sie mir in meinem Fall weiterhelfen können. Außerdem würde ich gerne Ihre Einschätzung über meine Aussagen bezüglich des Antrages gemäß § 850c Abs. 4 ZPO wissen. Wie würden Sie die Berücksichtigung meiner drei Söhne mit ihren Einkommensverhältnissen als unterhaltsberechtigte Person meinerseits einschätzen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Wann Haus ist Unter vert verkauft und ein Jahr speta Insolvenz anmelden was kann passieren?
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
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