Selbstständig im Nebenerwerb während Privatinsolvenz und Elternzeit

Guten Abend,

ich befinde mich derzeit in der Wohlverhaltensphase meiner Privatinsolvenz und kann wahrscheinlich auf 5 Jahre verkürzen. Ich wäre dann 09/2020 mit meinem Insolvenzverfahren fertig.
Nun befinde ich mich derzeit noch in Elternzeit und habe daher momentan kein Einkommen außer Kindergeld und Familiengeld. Ich habe erst ab Oktober einen Krippenplatz für meinen jüngsten Sohn und fange im November wieder bei meinem Arbeitgeber an. Ich bin also Angestellte, nur in Elternzeit.

Nun habe ich ein Kleingewerbe angemeldet für Eltern Kind Beratungen um mir etwas dazuzuverdienen. Ich habe mich dafür auch fortbilden lassen.
Mein Insolvenzverwalter hat mich nun darüber aufgeklärt, dass ich ein fiktives Nettoeinkommen berechnen soll.
Ich werde in diesem Nebenerwerb maximal 16 – 20 Stunden im Monat beratend tätig sein, da ich noch keine geregelte Kinderbetreuung habe.
Ich habe ab Oktober einen Krippenplatz für meinen Sohn und beginne dann nach der Eingewöhnung Teilzeit bei meinem Arbeitgeber (20Std./Woche). Dem Nebenerwerb würde ich dann auch weiterhin nachgehen, da es sich hier für mich mehr um eine Herzensangelegenheit handelt.

Jetzt habe ich etwas Verständnisprobleme wie ich das fiktive Einkommen berechnen soll.

Berechne ich jetzt das Nettoeinkommen, dass ich erzielen würde wenn ich mich für diesen Stundenaufwand (max. 20Std./Monat) in meinem Ausbildungsberuf anstellen lassen würde? (Ich bin Systemadministratorin). Ich bin aber derzeit ja bereits angestellt, lediglich noch in Elternzeit. Könnte ich theoretisch mein Einkommen laut Arbeitsvertrag (2600€ Brutto/40Std. Woche) entsprechend reduziert auf die Stunden als Berechnungsgrundlage nehmen? Schließlich ist das auch genau das was ich verdienen würde, wenn ich jetzt sofort wieder einsteigen würde in meinem Job..

Oder wird das fiktive Nettoeinkommen daraus berechnet was eine angestellte Trageberaterin verdienen würde? Jedoch gibt es keine angestellten Trageberaterinnen.

Das Einkommen durch die Beratungen beträgt maximal 200€ im Monat und wird deshalb nur als Kleinunternehmen geführt.

Und wenn ich im November dann wieder halbtags in meinem Job anfange, habe ich dann mein generelles Nettogehalt und muss dann nochmal zusätzlich das fiktice Nettogehalt dazuzählen?

Ist das Risiko zu hoch etwas falsch zu machen, sodass mein Insolvenzverfahren gefährdet ist? Ich würde so gerne den Beratungen nachgehen und uns natürlich auch gerne etwas hinzuverdienen.

Ich bedanke mich schon einmal im Voraus und hoffe, dass ich es verständlich geschildert habe.

Jobwechsel- Pfändung

Hallo ,
ich habe im April 2016 Insolvenz. beantragt und durch meine Krankheit, konnte ich nur einen Teilzeit Job an nehmen und verdiente 780€ netto

Ich lebe mit. meiner 19 jährige Tochter alleine und sie befindet. sich im 2. Lehrjahr mit einem Lohn von 670€ netto + 192€ Kindergeld.

Jetzt habe ich einen zusätzlichen Job und verdiene. 703€ ( netto ) + 450€ Aushilfsjob zum 1. July 19

Heute bekam ich von meinem Betreuer / Amtsgericht , das ein Antrag gemäß Paragraf 850 e ZPO gestellt werden muss, da ich zu viel verdiene !
Meine Tochter lebt noch bei mir, darf ich nicht 1530€ verdienen ?

Wieviel. wird mir gepfändet ?
Was muss ich tun, wenn es unberechtigt ist ?

Herzlichen Dank , für Ihre Mithilfe / Unterstützung !!

Restschuldbefreiung erteilt – Kosten weiterhin gestundet

Ich habe heute die Restschuldbefreiung erhalten. Die Kosten werden weiter gestundet, da ich nur eine minimale Rente habe( 313,–€ BG-Verletztenrente plus Altersrente 359,–€). Im Schreiben steht wesentliche Veränderungen sind dem Gericht mitzuteilen. Meine Frage : Was sind w e s e n t l i c h e Veränderungen (die jährliche Rentenerhöhung um ca. 15,–€) und für welchen Zeitraum muß ich das mitteilen (unaufgefordert ?).
Vielen Dank im voraus
Gabriele

Zwangsvollstreckung

hallo,
habe eine Zwangsvollstreckung erhalten,eigentlich die 2.es geht um die selbe sache.
die erste habe ich am 8.01.2018 erhalten mit der Zahlungsaufforderung in höhe von 472€
die auch bezahlt wurde..
jetzt erhielt ich nochmal eine in der höhe von 1.200€ vom selben Gläubiger / OGV
Es handelt sich laut schreiben um das Jahr 1996….
Habe ich nicht das Recht um Einsicht der Akten,bzw einer Auflistung bezahlter u. Ausstehender Zahlung die vorher schon geleistet wurden im laufe der ganzen Jahre…
danke,mfg.Mario

Pfändung Weiterbildungsprämie

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich befinde mich seit kurzer Zeit in einer Privatinsolvenz.
Zurzeit Schule ich auf einen neuen Beruf um. Der Kostenträger hierfür ist die Agentur für Arbeit. Bei bestehen einer zwischen und auch Abschlussprüfung wird dem Umschüler eine Weiterbildungsprämie in Höhe von 1000 bzw 1500 Euro in Aussicht gestellt.

Meine Frage dazu:

Sind diese Ausbildungsprämien Pfändbar?

Privatinsolvenzverfahren, Ende

Guten Tag,
mein Privatinsolvenzverfahren läuft jetzt seit 15 Monate. Mein Insolvenzverwalter meint das Verfahren läuft noch weil noch eine Ausschüttung an die Gläubiger vorgenommen
werden muss. Mein letztes Schreiben vom Gericht kam im April wo auch die Vergütung
des Verwalters drin stand und ein Schlusstermin drin stand.
Frage: Bekomme ich nach Verfahrensende noch Post vom Gericht? Oder geht es automatisch in die Wohlverhaltensphase über.

Genossenschaftsanteile

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wohne in einer Genossenschaftswohnung und habe als Mietsicherheit 900 Euro gezahlt. Nun wurde die Wohnanlage an eine andere Genossenschaft verkauft. Diese Genossenschaft möchte als Mietsicherheit 560 Euro Genossenschaftsanteile. Ich könnte jetzt meine Anteile bei meinem alten Vermieter kündigen und auf den neuen Vermieter überschreiben. Entweder komplett 900 Euro oder nur 560 Euro, sodass ich 340 Euro ausbezahlt käme. Ich kann aber auch alles so lassen wie es ist. Da mein neuer Vermieter die alten Mietverträge übernommen hat und ich daher meine Anteile nicht überschreiben muss.
Da ich in der Privatinsolvenz bin, weiß ich nicht was ich tun soll und wie ich mich verhalten muss. Alles so lassen wie es ist oder meine Anteile überschreiben?
Ich bedanke mich schon mal vorab für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Liane Detzner

Antrag

Sehr geehrter Herr Kraus´Ghendler,

kann ich als deutsche Staatsangehörige nach RuStaG mit einem entsprechenden Ausweis auch einen Insolvenzantrag stellen? Oder werde ich damit schon so verurteilt, dass man es mir verweigert? Ich gehöre ja nicht automatisch zu einer Handvoll Menschen, die sich ihre eigenen Rechte zuschustern!
Bitte dringend um Antwort.
Vielen Dank!

eigener Insolvenzantrag nach Gläubigerantrag (Finanzamt)

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Finanzamt stellte im Januar 2016 einen Gläubigerantrag über mein Vermögen. Meine selbständige Tätigkeit habe ich Ende Oktober 2016 eingestellt und bin seither wieder im Angestelltenverhältnis. Seit Antragstellung habe ich über 26.000 € an Abgabenrückständen getilt. Nach Erstellung des Sachverständigengutachtens beabsichtigt das AG jetzt das Insolvenzverfahren zu eröffnen und fordert mich auf einen Eigenantrag zu stellen. Da ich lediglich 4 Gläubiger habe und keinerlei Forderungen gegen mich aus Arbeitsverhältnissen bestehen, müsste ich doch jetzt eigentlich einen Antrag auf Privatinsolvenz stellen, oder? Wie läuft das dann mit der außergerichtlichen Schuldenbereinigung, die ich auf jeden Fall versuchen möchte. Für mich ist der Gedanke an das Insolvenzverfahren, in das ich hineingezwungen werden soll, unerträglich. Gewinner dieses Insolvenzverfahrens ist die Insolvenzverwalterin und das Gericht, ich kann nur verlieren.

Frage

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit dem Juli 2018 ist meine Privatinsolvenz komplett abgeschlossen.
Ich habe 5 Jahre lang gezahlt.
Nun habe ich von meiner Nachbarin gehört, das sie, nachdem ihre Privatinsolvenz abgeschlossen war, einen netten Teil an Geld zurück erhalten hat.
Davon hat sie sich einen schönen Schuppen für den Garten gekauft.
Ist es tatsächlich so, daß man Geld zurück bekommt, wenn man die ganze Zeit eingezahlt hat?

Gruß