Privatinsolvenz
meine frage ist wenn man eine Vermögensauskunft ist man in der Privatinsolvenz ja oder nein denn ich bekomme nur 867,08 Rente können sie mir sagen was das bedeute
meine frage ist wenn man eine Vermögensauskunft ist man in der Privatinsolvenz ja oder nein denn ich bekomme nur 867,08 Rente können sie mir sagen was das bedeute
Hallo Herr Ghendler !
Freunde von Mir , sind seit kurzem in der Privatinsolvenz.Der Verwalter hat das Motorrad von Ihnen entzogen und mit in die Vermögensmasse einbezogen. Nun kam ein Brief , das das Motorrad mit 1800Euro bewertet wurde.Gleichzeitig bot man Ihnen an , das Motorrad für die genannte Summe aus der Insolvenzmasse zurück zu kaufen.Ist dies Gesetzlich möglich? Da ja dann eigentlich wieder Vermögen vorhanden wäre.Was ja eigentlich widersprüchlich wäre.Denn dann hätte man doch das Motorrad erst gar nicht in die Insolvenz aufnehmen müssen?! Oder ist das so möglich? Und man sagte auch , das meine Freunde es auch dann behalten können. Da durch den Rückkauf es komplett aus der Privatinsolvenz raus fallen würde .Und das Irritiert die beiden nun , und haben Angst das man Ihnen(haben es zurück gekauft) erneut weg nehmen könnten.Wäre Ihnen für eine Antwort sehr dankbar .Vielen dank und mit freundlichem Gruß Markus Wallenhorst
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir haben schon eine Insolvenz hinter uns.
Besteht denn die Mlglichkeit auf eine 2. Insolvenz? Falls ja, welche Kriterien müssen erfüllt sein?
Mit freundlichen Grüßen Leinert
Sehr geerhte Damen und Herren,
ich habe den Eindruck, dass mein Insolvenzverwalter mehr seinen wirtschaftlichen Interessen nachgeht (Eröffung weiterer Filialen) als meine bzw. die Interessen der Gläubiger zu vertreten. Irgenwie schleppt sich alles hin und ich werde hier nur vertröstet mit den Worten “ich muss Geduld haben”. Meine Privatinsolvenz wurde im Mai 2017 eröffnet, im Oktober wurde eine Bärensammlung eingezogen, ebenso besteht ein Anspruch auf die hälfte des ehemaligen Ehewohnhauses, die Zeit verstreicht und nichts passiert. Zählt dies schon als Insolvenzverschleppung? Was kann ich tun? Soll ich schweigend sein oder doch mit dem Insolvenzverwalter streiten? Hilft ein Gespräch mit dem Insolvenzrichter? Danke für Ihre Mühen, ich bin sehr verunsichert und möchte es doch richtig machen.
Hallo,
Ich habe jetzt meine wohlverhaltens Phase und somit die Insolvenz nach 6 Jahren abgeschlossen, meine Frage ist wie es jetzt weiter geht, nimmt das Gericht oder mein Treuhänder von allein mit mir Kontakt auf oder muss ich mich darum kümmern?
Wie geht es dann weiter? Darüber habe ich leider nirgends etwas gefunden.
Ich danke im Voraus für Ihre Antwort.
MfG Seidel
P.S toll dass es Ihre Seite gibt!
mein Exmann hat 2012 Privatinsolenz angemeldet , 2014 wurde das Gesetzt so geändert das der Kindesunterhalt nicht in die Masse geht , kann ich den Unterhalt noch bekommen ?
Lieben Gruß
Martina
Ich wollte mal wissen wenn mir die Restschuldberfreiung erteilt wurde und ich jetzt die Gerichtskosten in Raten abbezahle mein Eintrag in der Schufa solange bleibt bis ich die Gerichtskosten gezahlt habe oder bekomme ich den Eintrag schon früher gelöscht. Weil eigentlich bin ich ja jetzt Schuldenfrei wenn ich das richtig deute. Mit freundlichen Gruß
Ich bedanke mich schon in Vorfeld für die beantwortung meiner Frage.
Wird der Arbeitgeber davon unterrichtet
Hallo,
da ich kein Auto besitzen darf, folgende Frage.
Wenn meine Schwester ein Auto besitzt,darf sie es mir geben das es weiterhin
ihr gehört und ich es nur auf meinem Namen anmelde?
Brauche das Auto nicht zwingend da Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Damen und Herren
Unsere Gemeinde hat das abschöpfen eines “AUSGLEICHSBETRAG DES EIGENTÜMERS gem. § 154 Baugesetzbuch (BauGB) für Grundstücke, die im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegen” bekannt gegeben.
Auf Grund der Größe des betreffenden Grundstücks erwarte ich eine vorl. geschätzte Summe von über 20000 €. Das kann ich nicht aufbringen. Es stellt sich für mich daher die Frage, ob ich den Weg der Privatinsolvenz einschlagen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).
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