4. Möglichkeit der Austauschpfändung
Ausnahmsweise besteht für eigentlich unpfändbare Gegenstände die Möglichkeit der Austauschpfändung (§ 811a ZPO). Dabei wird ein Gegenstand, der einen hohen Wert hat, gegen einen gleichartigen, aber preiswerteren ausgetauscht (z.B. eine goldene Armbanduhr gegen eine einfache).
5. Nahrung, Strom und Heizung – Unpfändbarkeit des Haushaltsgeldes
Nahrungs-, Beleuchtungs- und Heizmittel, die für einen Zeitraum von vier Wochen erforderlich sind, dürfen Ihnen nicht entzogen werden. Sollte Geld für die Beschaffung dieser Mittel erforderlich sein, so muss der Gerichtsvollzieher dies bei der Pfändung berücksichtigen und Ihnen einen zur Beschaffung erforderlichen Geldbetrag belassen, sog. Haushaltsgeld (§ 811 Abs. 1 Nr. 2 ZPO).
6. Auch Ihr Haustier bleibt Ihnen erhalten
Gegenstände wie Uhren, Fernseher oder Radio werden geschützt.
Der Gesetzgeber hat den Pfändungsschutz auch auf Haustiere ausgedehnt (§ 811c ZPO). Sie haben also nicht den Verlust Ihres Hundes oder Ihrer Katze zu befürchten. Beachten Sie aber bei Tieren, die einen besonders hohen Wert haben, dass Ihr Gläubiger ausnahmsweise auf Antrag beim Vollstreckungsgericht doch noch einen Pfändungsbeschluss erwirken kann. Davon könnten wertvolle Reitpferde, Rassehunde und andere seltene Tierarten betroffen sein. Der hohe Wert führt aber nicht automatisch dazu, dass das Gericht sofort die Pfändbarkeit anordnet. Es muss auch das Wohl des Tieres (Tierschutzgedanke) und die Interessen des Schuldners und des Gläubigers gegenübergestellt werden. Häufig wird es also nicht zu dem Fall kommen, dass es zur Pfändung kommt.
7. Sachen, die Sie als Einzelunternehmer oder Freiberufler für Ihre berufliche Tätigkeit benötigen (§ 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO).
Unpfändbar sind alle Gegenstände, die Sie, bzw. Ihre Hilfskräfte für die Ausübung Ihres Berufes brauchen. Welche Gegenstände konkret davon umfasst sind, hängt von der Art der von Ihnen ausgeübten Tätigkeit ab. Dazu einige Beispiele:
- Als Freiberufler dürfen Sie beispielsweise Ihr Diktiergerät, den Laptop oder einen Kopierer behalten, wenn es für die Art der Arbeit notwendig ist.
- Ausstellungsexemplare in Ihren Räumlichkeiten, soweit sie dazu dienen, Ihre Kunden zu beraten – so unterliegen Ausstellungsexemplare bei einem Küchenstudio, das Beratung, Planung und Einbau von Küchen vornimmt in einem angemessenen Umfang nicht der Pfändung (LG Saarbrücken 8. 9. 1987 5 T 649/87)
- Hochdruckreiniger, soweit dieser beim Betrieb einer KfZ-Werkstatt eingesetzt wird (LG Bochum: Entscheidung vom 11.06.1981 – 7 T 138/81)
- Das jeweils in Ihrem Berufsfeld spezifische Handwerkszeug
Achtung: Ausnahme bei juristischen Personen Anders sieht es jedoch im Fall von juristischen Personen (GmbH, AG) aus. Diese können sich nicht ohne weiteres darauf berufen, dass bestimmte Gegenstände wie etwa technische Geräte zur Ausübung der Erwerbstätigkeit gebraucht werden. So kann ein Computer der GmbH unter Umständen gepfändet werden, obwohl dieser für die Buchhaltung benötigt wird (AG Steinfurt v. 7. 7. 1988 12 M 1356/88). Auch bei einer Einmanngesellschaft ist die Pfändung der Arbeitsgerätschaften durchaus wahrscheinlich. So wurde im Fall eines als GmbH organisierten Reisebüros die Pfändung einer Computeranlage vom Gericht als zulässig erachtet, obwohl der Geschäftsführer zeitgleich der einzige Gesellschafter war und die Rechtsform eher nur aus Gründen der Haftungsbeschränkung gewählt hat (AG Düsseldorf v. 1. 3. 1991 64 M 6644/90).
8. Darf ich das Auto behalten – wann kann das KfZ nicht gepfändet werden?
Ihr Auto ist im Zweifelsfall einer Ihrer größten Vermögenswerte. Dementsprechend ist es für die Gläubiger verlockend, an das Fahrzeug heranzukommen. Erfahrungsgemäß ist es nicht einfach, das Auto in einer finanziellen Schieflage oder bei Einleitung eines Insolvenzverfahrens zu behalten. Dennoch gibt es auch hier einige Möglichkeiten:
- Sie benötigen das Auto für die Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit (etwa weil Sie Schichtarbeiter sind und mit öffentlichen Verkehrsmitteln den Arbeitsplatz gar nicht erreichen können)
- Sie benötigen das Auto aus gesundheitlichen Gründen. Ein solches Bedürfnis ist etwa im Fall einer Schwerbehinderung gegeben.
Nähere Informationen dazu finden Sie unter diesem Link. Oftmals bestehen auch im Fall von Autofinanzierungen und Leasingverträgen vor der Einleitung des Insolvenzverfahrens Unsicherheiten. Rufen Sie uns gerne an, damit wir Sie auch in diesem Zusammenhang beraten können.